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Einlagensicherung: Wie sicher ist dein Geld, wenn eine Bank pleitegeht?

Fakten und Zahlen geprüft am

Illustration: gläserner Schutzschild über Euro-Münzen und einem Bankgebäude – die gesetzliche Einlagensicherung

Geht eine Bank in Deutschland pleite, sind deine Einlagen gesetzlich bis 100.000 € pro Kunde und Bank geschützt – einschließlich Zinsen (§ 8 Einlagensicherungsgesetz). Die Entschädigung muss spätestens sieben Arbeitstage, nachdem die Behörde den Entschädigungsfall festgestellt hat, gezahlt werden. In bestimmten Fällen, etwa nach einem Hausverkauf, gilt sechs Monate lang ein Schutz bis 500.000 €. Viele Banken sind zusätzlich freiwilligen Sicherungssystemen angeschlossen, auf deren Leistungen es aber keinen Rechtsanspruch gibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesetzlich geschützt: 100.000 € je Einleger und Bank, mit Rechtsanspruch.
  • Alle Konten bei derselben Bank werden zusammengerechnet – auch unter verschiedenen Markennamen derselben Bank.
  • Gemeinschaftskonten werden auf die Kontoinhaber aufgeteilt; jeder hat seinen eigenen Schutz bis 100.000 €.
  • Wertpapiere im Depot fallen nicht unter die Einlagensicherung – sie gehören dir und nicht der Bank.

Welche Einlagen geschützt sind

Geschützt sind Guthaben, die die Bank dir zurückzahlen muss, zum Beispiel:

  • Girokonten und Tagesgeldkonten,
  • Festgeld, Sparbücher und andere Spareinlagen,
  • Sparbriefe und Namensschuldverschreibungen.

Nicht geschützt sind unter anderem Schuldverschreibungen der Bank, also etwa Bankanleihen oder Zertifikate (§ 6 EinSiG). Wer solche Papiere kauft, ist im Pleitefall ein gewöhnlicher Gläubiger.

So wird die Grenze von 100.000 € berechnet

  • Pro Bank, nicht pro Konto: Maßgeblich ist deine Gesamtforderung gegen das Kreditinstitut, unabhängig davon, wie viele Konten du dort hast und in welcher Währung (§ 7 EinSiG). Tritt eine Bank unter mehreren Markennamen auf, zählt das zusammen.
  • Gemeinschaftskonten: Entscheidend ist der Anteil jedes Kontoinhabers. Ist nichts anderes geregelt, wird das Guthaben gleichmäßig aufgeteilt. Ein Ehepaar mit einem Gemeinschaftskonto ist also bis zu 200.000 € geschützt, sofern keiner der beiden weitere Einlagen bei derselben Bank hat.
  • Zinsen: Aufgelaufene Zinsen bis zur Feststellung des Entschädigungsfalls zählen mit – aber innerhalb der Grenze.
  • Fremdwährung: Guthaben in anderen Währungen werden zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank umgerechnet.

Bis 500.000 €: der erhöhte Schutz für Sonderfälle

Hast du gerade einen größeren Betrag erhalten, der über 100.000 € liegt, ist er bis 500.000 € geschützt, wenn der Entschädigungsfall innerhalb von sechs Monaten nach der Gutschrift eintritt (§ 8 Abs. 2 EinSiG). Das gilt für:

  • Geld aus dem Verkauf oder Kauf einer privat genutzten Wohnimmobilie,
  • Zahlungen im Zusammenhang mit Lebensereignissen wie Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Kündigung, Entlassung, Geburt, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Behinderung oder Tod,
  • Versicherungsleistungen und Entschädigungszahlungen.

Den höheren Anspruch musst du schriftlich und mit Nachweisen glaubhaft machen (§ 8 Abs. 5 EinSiG).

Wer im Ernstfall zahlt

Gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland (laut Deutscher Bundesbank)
BankengruppeGesetzliches SicherungssystemZusätzlicher Schutz
Private BankenEntschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB)freiwillig: Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands, wenn die Bank Mitglied ist
Öffentlich-rechtliche BankenEntschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB)je nach Institut
Sparkassen und LandesbankenSicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe (institutsbezogen)Institutssicherung: Ziel ist, die Bank selbst zu stützen
Volks- und RaiffeisenbankenBVR Institutssicherung GmbH (institutsbezogen)zusätzlich die freiwillige Sicherungseinrichtung des BVR

Die Sicherungssysteme der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken sind als gesetzliche Einlagensicherungssysteme anerkannt (§ 43 EinSiG). Sie haben vor allem das Ziel, eine angeschlossene Bank in Schwierigkeiten zu stützen, damit es gar nicht erst zur Entschädigung kommt.

Die freiwillige Einlagensicherung der Privatbanken

Viele private Banken sind zusätzlich Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken. Nach dessen Statut gilt seit dem 1. Januar 2025 für Privatpersonen eine Sicherungsgrenze von höchstens 3 Millionen € je Einleger, ab dem 1. Januar 2030 höchstens 1 Million € – jeweils begrenzt auf 8,75 % der Eigenmittel der Bank. Für neu aufgenommene Banken gilt zunächst eine Grenze von 250.000 €. Die konkrete Sicherungsgrenze einer Bank kann auf der Website des Bankenverbands abgefragt werden.

Wichtig: Auf Leistungen des Einlagensicherungsfonds besteht kein Rechtsanspruch (§ 6 Abs. 19 des Statuts). Verlässlich ist nur die gesetzliche Grenze von 100.000 €.

Banken aus anderen EU-Ländern

In der EU ist die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 € pro Kunde und Bank einheitlich vorgeschrieben. Hast du ein Konto bei einer Bank mit Sitz in einem anderen EU-Staat, zahlt im Ernstfall das Sicherungssystem dieses Landes. Wer ist zuständig? Das steht im „Informationsbogen für den Einleger“, den deine Bank dir vor Beginn der Geschäftsbeziehung und danach mindestens einmal im Jahr zur Verfügung stellen muss (§ 23a KWG). Das ist besonders bei Tagesgeld- und Festgeldangeboten über Zinsportale wichtig, weil dort häufig ausländische Banken die Partner sind. Wie du Angebote für Tagesgeld prüfst, steht in unserem Ratgeber.

Wertpapiere im Depot: ein anderer Schutz

Aktien, Anleihen und Fondsanteile in deinem Depot sind keine Einlagen. Die Bank verwahrt sie nur, sie bleiben dein Eigentum. Fondsvermögen, etwa von ETFs, ist außerdem als Sondervermögen vom Vermögen der Fondsgesellschaft getrennt – mehr dazu im Ratgeber Was ist ein ETF?. Für den Fall, dass ein Institut Wertpapiere oder Gelder aus Wertpapiergeschäften nicht zurückgeben kann, gibt es die gesetzliche Anlegerentschädigung: 90 % der Ansprüche, höchstens 20.000 € (§ 4 Abs. 2 Anlegerentschädigungsgesetz). Gegen Kursverluste schützt keine Sicherung.

So legst du größere Beträge sicher an

  1. Auf mehrere Banken verteilen: Willst du deutlich mehr als 100.000 € anlegen, rät die Verbraucherzentrale Hamburg, das Geld auf mehrere Banken zu verteilen.
  2. Sicherungssystem prüfen: Schau in den Informationsbogen für den Einleger und – bei Privatbanken – in die Abfrage des Bankenverbands.
  3. Nicht nur auf den Zins achten: Die gesetzliche Grenze ist EU-weit gleich, doch im Ernstfall kommt es auf das zuständige Sicherungssystem und seinen Sitzstaat an. Ein besonders hoher Zins ist kein Ersatz für diese Prüfung.
  4. Laufzeit planen: Was ein Festgeld nach Steuern bringt, rechnest du mit dem Festgeldrechner aus.

Häufige Fragen

Gilt die Einlagensicherung pro Konto oder pro Bank?

Pro Bank. Alle Guthaben eines Kunden bei demselben Kreditinstitut werden zusammengerechnet, auch wenn sie auf verschiedenen Konten liegen.

Wie schnell bekomme ich mein Geld zurück?

Spätestens sieben Arbeitstage, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Entschädigungsfall festgestellt hat.

Ist mein Geld bei der Sparkasse oder Volksbank sicher?

Ja, im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung bis 100.000 € mit Rechtsanspruch. Darüber hinaus sollen die Institutssicherungssysteme verhindern, dass eine angeschlossene Bank überhaupt zahlungsunfähig wird.

Ist das Geld auf einem Gemeinschaftskonto doppelt geschützt?

Jeder Kontoinhaber ist mit seinem Anteil bis 100.000 € geschützt. Ohne abweichende Regelung wird das Guthaben gleichmäßig aufgeteilt; eigene Konten der Inhaber bei derselben Bank werden angerechnet.