SCHUFA-Score 2026: Was ist ein guter Wert? Alle 12 Kriterien des neuen Scores
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Ein guter SCHUFA-Score liegt beim neuen Score ab 709 Punkten („gut“), ab 776 Punkten gilt er als „hervorragend“. Seit dem 17. März 2026 berechnet die SCHUFA die Bonität von Verbrauchern auf einer Skala von 100 bis 999 Punkten aus zwölf öffentlich bekannten Kriterien – je höher, desto besser. Den Score kannst du kostenlos in deinem SCHUFA-Account einsehen. Allerdings nutzt laut Verbraucherzentrale zum Start nur etwa ein Viertel der Vertragspartner den neuen Score; die alten Branchen-Scores sind also noch im Einsatz.
Das Wichtigste in Kürze
- Skala 100 bis 999 Punkte: hervorragend ab 776, gut ab 709, akzeptabel ab 642, ausreichend 100 bis 641.
- Zwölf Kriterien, darunter Zahlungsstörungen, Alter des ältesten Bankvertrags, Wohndauer und Zahl der Anfragen.
- Einkommen, Vermögen, Beruf, Geschlecht oder Nationalität gehören nicht zu den Kriterien.
- Den Score siehst du kostenlos im SCHUFA-Account; die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bleibt daneben bestehen.
Was ist ein guter SCHUFA-Score?
| Einstufung | Punkte | Bedeutung laut SCHUFA |
|---|---|---|
| hervorragend | 776 bis 999 | geringes Ausfallrisiko |
| gut | 709 bis 775 | durchschnittliches Ausfallrisiko |
| akzeptabel | 642 bis 708 | leicht erhöhtes Ausfallrisiko |
| ausreichend | 100 bis 641 | erhöhtes bis deutlich erhöhtes Ausfallrisiko |
| ungenügend | kein Punktwert | bei offenen Zahlungsstörungen berechnet die SCHUFA keinen Score |
Was „gut genug“ ist, entscheidet nicht die SCHUFA, sondern das Unternehmen, das anfragt. Eine Bank legt selbst fest, ab welchem Score sie einen Kredit vergibt, und berücksichtigt daneben Einkommen und weitere Unterlagen.
Die 12 Kriterien und ihre Punkte
Das Neue am Score: Die SCHUFA veröffentlicht, welche Kriterien zählen und wie viele Punkte es jeweils gibt. Laut den Kriterienseiten der SCHUFA:
| Kriterium | Punkte laut SCHUFA |
|---|---|
| 1. Zahlungsstörungen | keine: 264; erledigt: 100, nach einem Jahr 135, ab zwei Jahren 152; offene Zahlungsstörung: kein Score |
| 2. Alter des ältesten Bankvertrags | unter 3 Monaten 0, ab 3 Monaten 3, nach 1 Jahr 12, nach 4 Jahren 23, nach 10 Jahren 49, ab 20 Jahren 69; kein Bankvertrag 18 |
| 3. Alter der ältesten Kreditkarte | unter 6 Monaten 0, ab 6 Monaten 14, nach 1 Jahr 23, nach 5 Jahren 59, nach 10 Jahren 74, ab 15 Jahren 81; keine Kreditkarte 24 |
| 4. Wohndauer an der aktuellen Adresse | bis 7 Monate 0, ab 7 Monaten 6, nach 10 Jahren 63, nach 15 Jahren 75, ab 20 Jahren 94 |
| 5. Alter des jüngsten Rahmenkredits (z. B. Dispo) | unter 1 Jahr 0, 1 bis 2 Jahre 16, älter als 2 Jahre oder keiner 36 |
| 6. Anfragen und Abschlüsse zu Girokonten und Kreditkarten in 12 Monaten | keine 117, eine 82, zwei 44, ab drei 0 |
| 7. Anfragen außerhalb des Bankenbereichs in 12 Monaten | 0 bis 1: 99, zwei 71, drei 40, ab vier 0 |
| 8. Aufgenommene Ratenkredite in 12 Monaten | keiner 66, einer 48, zwei 32, ab drei 0 |
| 9. Längste Restlaufzeit aller Ratenkredite | je kürzer die Restlaufzeit, desto günstiger; eine Punktetabelle haben wir auf den öffentlichen Kriterienseiten nicht gefunden |
| 10. Kreditstatus | offener oder negativ erledigter Ratenkredit 0, kein Ratenkredit 9, positiv abgeschlossener Ratenkredit 19 |
| 11. Immobilienkredit oder Bürgschaft dafür | nein 0, ja 55 |
| 12. Identitätsprüfung | nicht geprüft 0, geprüft 38 |
Zwei Details sind wichtig: Mehrere Anfragen oder Abschlüsse innerhalb von 28 Tagen zählen bei den Kriterien 6 und 7 nur einmal – wer Konten vergleicht und dann eines eröffnet, wird also nicht mehrfach belastet. Und bei Ratenkrediten zählen im neuen Score die tatsächlich aufgenommenen Kredite, nicht die Anfragen.
Was nicht in den SCHUFA-Score einfließt
Einkommen, Vermögen, Beruf, Familienstand und Geschlecht gehören nicht zu den zwölf Kriterien. Angaben zur Staatsangehörigkeit und besonders sensible Daten wie ethnische Herkunft oder politische und religiöse Ansichten speichert die SCHUFA nach eigenen Angaben nicht, und Daten aus sozialen Netzwerken nutzt sie nicht. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz darf ein Score außerdem nicht ausschließlich auf Anschriftendaten beruhen (§ 31 Abs. 1 Nr. 3 BDSG).
Neuer Score und alte Scores: was gerade gilt
Der neue Score ersetzt die bisherigen Branchen-Scores schrittweise. Laut Verbraucherzentrale (Stand Juni 2026) nutzte zum Start nur etwa ein Viertel der SCHUFA-Vertragspartner den neuen Score; die übrigen Unternehmen arbeiten noch mit älteren Scores, deren Berechnung weniger transparent ist. Die Verbraucherzentrale kritisiert zudem, dass ein Teil der Verbraucher durch die Umstellung ohne Änderung der Daten schlechter bewertet wurde. Dein Score kann also je nach Unternehmen unterschiedlich ausfallen.
Wie du deinen SCHUFA-Score siehst
- SCHUFA-Account: Im kostenlosen Online-Account der SCHUFA siehst du nach einer Identifizierung deinen Score und die gespeicherten Daten.
- Datenkopie nach Art. 15 DSGVO: Du hast ein gesetzliches Recht auf eine kostenlose Auskunft über alle gespeicherten Daten. Wie du sie beantragst, erklärt unser Ratgeber zur kostenlosen SCHUFA-Auskunft.
Wie du deinen Score gezielt verbessern kannst, zeigt der Ratgeber SCHUFA-Score verbessern.
Häufige Fragen
Was ist ein guter SCHUFA-Score?
Beim neuen Score gelten 709 bis 775 Punkte als „gut“ und 776 bis 999 als „hervorragend“. Ab welchem Wert ein Unternehmen einen Vertrag abschließt, entscheidet es selbst.
Was ist der Unterschied zwischen dem alten und dem neuen SCHUFA-Score?
Der alte Basisscore wurde in Prozent angegeben, die Branchen-Scores in verschiedenen Skalen, und die Berechnung war nicht offen gelegt. Der neue Score hat eine einheitliche Skala von 100 bis 999 und zwölf veröffentlichte Kriterien.
Warum ist mein Score niedrig, obwohl ich nie Schulden hatte?
Auch ohne Zahlungsstörungen gibt es weniger Punkte, wenn du erst kurz an deiner Adresse wohnst, dein ältester Bankvertrag jung ist oder du in den letzten zwölf Monaten mehrere Konten, Kreditkarten oder Kredite abgeschlossen hast. Diese Punkte steigen mit der Zeit von selbst.
Wie lange bleiben negative Einträge im Score?
Erledigte Zahlungsstörungen wirken laut SCHUFA bis zu drei Jahre nach Ausgleich negativ, mit abnehmendem Einfluss. Wann Einträge gelöscht werden, steht im Ratgeber zu den SCHUFA-Löschfristen.
Quellen
- SCHUFA: New SCHUFA Score – all criteria and points
- SCHUFA: Kriterium Zahlungsstörungen
- SCHUFA: Kriterium ältester Bankvertrag
- SCHUFA: Kriterium älteste Kreditkarte
- SCHUFA: Kriterium Wohndauer
- SCHUFA: Kriterium jüngster Rahmenkredit
- SCHUFA: Kriterium Konto- und Kreditkartenanfragen
- SCHUFA: Kriterium Anfragen außerhalb des Bankenbereichs
- SCHUFA: Kriterium aufgenommene Ratenkredite
- SCHUFA: Kriterium Kreditstatus
- SCHUFA: Kriterium Immobilienkredit
- SCHUFA: Kriterium Identitätsprüfung
- SCHUFA: What data does SCHUFA use to calculate scores?
- Verbraucherzentrale: Neuer Schufa-Score – die wichtigsten Infos (Stand 26.06.2026)
- § 31 BDSG: Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften
