SCHUFA-Auskunft kostenlos: So bekommst du deine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO
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Jeder hat das Recht, kostenlos zu erfahren, welche Daten die SCHUFA über ihn speichert – das garantiert Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Du kannst diese Datenkopie online oder per Post anfordern. Seit März 2026 siehst du deine Daten und deinen neuen SCHUFA-Score außerdem jederzeit kostenlos im SCHUFA-Account. Eine kostenpflichtige Auskunft brauchst du nur, wenn du einem Vermieter oder Geschäftspartner einen Nachweis vorlegen willst.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos. Die SCHUFA muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
- Im kostenlosen SCHUFA-Account siehst du gespeicherte Daten und den Score online, nach einer Identifizierung.
- Prüfe die Auskunft auf Fehler: falsche Adressen, erledigte Forderungen, die noch offen gemeldet sind, oder fremde Verträge.
- Auch andere Auskunfteien speichern Daten – dort hast du dasselbe Auskunftsrecht.
Dein Recht auf Auskunft
Art. 15 DSGVO gibt dir das Recht zu erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen über dich verarbeitet, woher sie stammen, an wen sie übermittelt wurden und wie lange sie gespeichert werden. Bei Auskunfteien wie der SCHUFA gehört dazu auch, wie dein Score zustande kommt. Die erste Kopie ist unentgeltlich; das Unternehmen muss unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats antworten, bei komplexen Anfragen kann sich die Frist um zwei Monate verlängern (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
So beantragst du die kostenlose SCHUFA-Auskunft
- Online: Über die Website der SCHUFA kannst du die kostenlose Datenkopie beantragen. Achte darauf, das kostenlose Angebot nach Art. 15 DSGVO zu wählen und nicht ein kostenpflichtiges Produkt.
- SCHUFA-Account: Seit dem neuen Score bietet die SCHUFA einen kostenlosen Online-Account an, in dem du deine Daten und deinen Score jederzeit einsehen kannst. Dafür musst du dich einmal identifizieren.
- Per Post: Du kannst die Auskunft auch schriftlich verlangen. Gib Name, Geburtsdatum und aktuelle sowie frühere Anschriften an, damit die SCHUFA dich eindeutig zuordnen kann.
Die SCHUFA verlangt Angaben zu deiner Identität, damit niemand Fremdes deine Daten abfragen kann. Das ist zulässig und schützt dich.
Was in der SCHUFA-Auskunft steht
- Persönliche Daten: Name, Geburtsdatum, aktuelle und frühere Anschriften.
- Verträge: Girokonten, Kreditkarten, Kredite, Leasing, Handyverträge und andere gemeldete Geschäftsbeziehungen.
- Anfragen: welche Unternehmen in den letzten zwölf Monaten Auskünfte über dich angefragt haben.
- Zahlungsstörungen: gemeldete offene oder erledigte Forderungen.
- Score: dein SCHUFA-Score und die Kriterien, die ihn bestimmen.
Was die einzelnen Kriterien bedeuten und welcher Score als gut gilt, erklärt unser Ratgeber zum SCHUFA-Score.
Auskunft prüfen: diese Fehler kommen vor
- Forderungen, die du längst bezahlt hast, sind noch als offen gespeichert.
- Verträge oder Kredite tauchen auf, die du nie abgeschlossen hast – etwa durch eine Verwechslung oder Identitätsdiebstahl.
- Alte Einträge sind noch vorhanden, obwohl die Löschfrist abgelaufen ist. Welche Fristen gelten, steht im Ratgeber zu den SCHUFA-Löschfristen.
- Falsche Adressen oder Schreibweisen des Namens.
Falsche Daten musst du nicht hinnehmen: Du hast ein Recht auf Berichtigung und unter bestimmten Voraussetzungen auf Löschung. Wie du vorgehst, erklärt unser Ratgeber Falscher SCHUFA-Eintrag.
Kostenlose Datenkopie oder kostenpflichtige BonitätsAuskunft?
Die SCHUFA bietet neben der kostenlosen Datenkopie auch kostenpflichtige Produkte an, etwa eine BonitätsAuskunft, die zur Vorlage bei Vermietern gedacht ist. Sie enthält weniger Details, ist dafür aber für Dritte gestaltet. Für die eigene Kontrolle deiner Daten brauchst du sie nicht. Ob ein Vermieter überhaupt eine Bonitätsauskunft verlangen darf, ist eine eigene Frage – viele akzeptieren auch andere Nachweise wie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
Auch andere Auskunfteien fragen
Die SCHUFA ist die größte, aber nicht die einzige Auskunftei in Deutschland. Auch Unternehmen wie CRIF oder Creditreform Boniversum speichern Bonitätsdaten. Dein Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO gilt bei jeder von ihnen. Wer eine Absage für einen Kredit oder Handyvertrag bekommt, sollte fragen, welche Auskunftei das Unternehmen genutzt hat.
Häufige Fragen
Wie oft kann ich die SCHUFA-Auskunft kostenlos anfordern?
Die DSGVO kennt keine feste Grenze; die erste Kopie ist kostenlos, und bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen darf ein Entgelt verlangt werden. Mit dem SCHUFA-Account kannst du deine Daten zudem jederzeit online ansehen.
Wie lange dauert die SCHUFA-Auskunft?
Die SCHUFA muss unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats antworten. In komplexen Fällen ist eine Verlängerung um zwei Monate möglich, über die du informiert werden musst.
Verschlechtert eine Selbstauskunft meinen Score?
Nein. Wenn du deine eigenen Daten abfragst, ist das keine Anfrage eines Unternehmens und hat keinen Einfluss auf deinen Score.
Was kostet die SCHUFA-BonitätsAuskunft?
Sie ist kostenpflichtig; den aktuellen Preis nennt die SCHUFA auf ihrer Website. Für die Kontrolle deiner Daten reicht die kostenlose Datenkopie.
Quellen
- Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679, insbesondere Art. 12, 15, 16, 17
- Verbraucherzentrale: Neuer Schufa-Score – die wichtigsten Infos (Stand 26.06.2026)
- Verbraucherzentrale: Bonitätsprüfung – was dürfen Schufa und Co.? (Stand 19.08.2026)
- SCHUFA: New SCHUFA score – digital, transparent and free of charge in the account

