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SCHUFA & Bonität

SCHUFA-Löschfristen 2026: Wann negative Einträge gelöscht werden

Fakten und Zahlen geprüft am

Eine bezahlte Forderung löscht die SCHUFA grundsätzlich drei Jahre nach dem Ausgleich – taggenau. Hast du sie innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung beglichen und kommen keine neuen Negativdaten hinzu, wird sie schon nach 18 Monaten gelöscht. Diese 100-Tage-Regel gilt seit dem 1. Januar 2025 automatisch. Informationen über eine Restschuldbefreiung werden nach sechs Monaten gelöscht, Anfragen von Unternehmen nach zwölf Monaten. Der Bundesgerichtshof hat die Fristen im Dezember 2025 bestätigt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erledigte Zahlungsstörungen: Löschung drei Jahre nach Ausgleich, mit 100-Tage-Regel nach 18 Monaten.
  • Restschuldbefreiung und beendete Insolvenzverfahren: Löschung nach sechs Monaten.
  • Ohne Störung zurückgezahlte Kredite: Löschung drei Jahre nach Erledigung; Girokonten und Kreditkarten sofort nach Beendigung.
  • Eine Löschung „gegen Gebühr“ vor Ablauf der Frist gibt es nicht – Vorsicht vor unseriösen Anbietern.

Alle Speicherfristen der SCHUFA im Überblick

Speicherfristen laut SCHUFA (Stand Oktober 2026)
InformationWann gelöscht wird
Anfragen von Unternehmennach zwölf Monaten
Kredite, die ohne Störung zurückgezahlt wurdendrei Jahre nach Erledigung
Girokonten, Basiskonten, Kreditkarten (ohne Störung)sofort, wenn das Unternehmen die Beendigung meldet
Pfändungsschutzkontensofort nach Meldung der Beendigung
Erledigte Zahlungsstörungen (bezahlte Forderungen)drei Jahre taggenau nach Ausgleich; bei Ausgleich binnen 100 Tagen und ohne neue Negativdaten nach 18 Monaten
Einträge aus dem Schuldnerverzeichnisnach drei Jahren, früher bei Nachweis der Löschung durch das zentrale Vollstreckungsgericht
Insolvenzverfahrensechs Monate nach Beendigung des Verfahrens
Restschuldbefreiungsechs Monate nach Erteilung; Forderungen, die von der Restschuldbefreiung erfasst sind, ebenfalls nach sechs Monaten
Frühere Anschriftennach drei Jahren; Verlängerung um jeweils drei Jahre, wenn keine neue Voranschrift hinzukommt

Die 100-Tage-Regel: Löschung nach 18 statt 36 Monaten

Seit dem 1. Januar 2025 löscht die SCHUFA eine ausgeglichene Zahlungsstörung automatisch nach 18 Monaten, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Du hast die Forderung innerhalb von 100 Tagen, nachdem sie an die SCHUFA gemeldet wurde, vollständig bezahlt.
  2. Bis zum Ablauf der 18 Monate nach dem Ausgleich werden keine weiteren Negativdaten über dich gemeldet.
  3. Es liegen keine Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis oder aus Insolvenzbekanntmachungen vor.

Die Regel beruht auf den Verhaltensregeln der Wirtschaftsauskunfteien, die vom Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit genehmigt wurden. Der Bundesgerichtshof hat die Rechtmäßigkeit dieser Fristen mit Urteil vom 18. Dezember 2025 (I ZR 97/25) bestätigt, wie die hessische Datenschutzaufsicht mitteilt. Die praktische Konsequenz: Wer eine gemeldete Forderung schnell begleicht, ist den Eintrag deutlich früher los.

Wie Einträge den Score bis zur Löschung beeinflussen

Im neuen SCHUFA-Score gibt es für erledigte Zahlungsstörungen weniger Punkte als ohne Störung, aber der Abzug wird mit der Zeit kleiner: Laut SCHUFA bringt das Kriterium ohne Zahlungsstörung 264 Punkte, direkt nach dem Ausgleich 100, ein Jahr danach 135 und ab zwei Jahren 152 Punkte. Bei einer offenen Zahlungsstörung berechnet die SCHUFA keinen Score. Mehr zu den Kriterien im Ratgeber zum SCHUFA-Score.

Restschuldbefreiung: sechs Monate statt drei Jahre

Lange speicherte die SCHUFA die Information über eine erteilte Restschuldbefreiung drei Jahre. Inzwischen gilt eine Frist von sechs Monaten nach Erteilung. Der Europäische Gerichtshof hatte im Dezember 2023 entschieden, dass private Auskunfteien solche Daten nicht länger speichern dürfen als das öffentliche Insolvenzregister, in dem sie sechs Monate abrufbar sind (Rechtssachen C-26/22 und C-64/22).

Was du tun kannst, wenn ein Eintrag zu lange gespeichert wird

  1. Fordere deine kostenlose Datenkopie an und prüfe die Daten der Einträge.
  2. Ist die Frist abgelaufen oder der Eintrag falsch, verlange schriftlich die Löschung bei der SCHUFA (Art. 17 DSGVO) und gegebenenfalls beim Unternehmen, das gemeldet hat.
  3. Hilft das nicht, kannst du dich beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit beschweren, der für die SCHUFA zuständig ist.

Wie das im Detail funktioniert, erklärt unser Ratgeber Falscher SCHUFA-Eintrag. Wie es überhaupt zu einem Eintrag nach einer offenen Rechnung kommt, steht im Ratgeber zu Inkasso.

Vorsicht vor „SCHUFA-Löschung“ gegen Gebühr

Im Internet werben Anbieter damit, negative Einträge gegen Bezahlung löschen zu lassen. Ein richtiger Eintrag lässt sich vor Ablauf der Frist aber nicht „wegkaufen“. Falsche oder zu lange gespeicherte Einträge kannst du kostenlos selbst angreifen. Lass dir im Zweifel von einer Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatung helfen.

Häufige Fragen

Wann wird ein bezahlter SCHUFA-Eintrag gelöscht?

Drei Jahre taggenau nach dem Ausgleich. Hast du innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung bezahlt und kommen keine neuen Negativdaten hinzu, schon nach 18 Monaten.

Wie lange speichert die SCHUFA Kreditanfragen?

Anfragen werden nach zwölf Monaten gelöscht. Anfragen nach Kreditkonditionen fließen laut SCHUFA nicht in den Score ein.

Wird ein Kredit nach der letzten Rate sofort gelöscht?

Nein. Ein ohne Störung zurückgezahlter Kredit bleibt drei Jahre nach Erledigung gespeichert. Im neuen Score wirkt ein positiv abgeschlossener Ratenkredit sogar leicht positiv.

Wird ein gekündigtes Girokonto gelöscht?

Ja, sofort, sobald die Bank der SCHUFA die Beendigung meldet – sofern es keine Störung gab.