Privatinsolvenz: Ablauf, Dauer und was nach drei Jahren passiert
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Die Privatinsolvenz – im Gesetz Verbraucherinsolvenzverfahren – ist ein gerichtliches Verfahren, an dessen Ende überschuldete Privatpersonen von ihren restlichen Schulden befreit werden. Für Anträge seit dem 1. Oktober 2020 dauert es bis zur Restschuldbefreiung in der Regel drei Jahre ab Eröffnung des Verfahrens (§ 287 Abs. 2 InsO). In dieser Zeit gibst du den pfändbaren Teil deines Einkommens an einen Treuhänder ab und musst bestimmte Pflichten erfüllen. Vorher musst du nachweisen, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern gescheitert ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Dauer: drei Jahre ab Eröffnung bis zur Restschuldbefreiung; bei einer zweiten Insolvenz fünf Jahre.
- Pflicht vorab: ein gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch, bescheinigt von einer geeigneten Stelle wie einer Schuldnerberatung.
- Kosten können gestundet werden, wenn dein Vermögen nicht reicht.
- Nicht befreit werden u. a. Geldstrafen und Schulden aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen. Die SCHUFA löscht die Restschuldbefreiung nach sechs Monaten.
Für wen die Privatinsolvenz gedacht ist
Das Verbraucherinsolvenzverfahren gilt für natürliche Personen, die keine selbständige Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben (§ 304 InsO). Ehemalige Selbständige können es ebenfalls nutzen, wenn ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind – also weniger als 20 Gläubiger – und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, etwa offene Löhne früherer Mitarbeiter. Für alle anderen gilt das Regelinsolvenzverfahren, das ebenfalls zur Restschuldbefreiung führen kann.
Sinnvoll ist die Privatinsolvenz, wenn du deine Schulden absehbar nicht zurückzahlen kannst. Bevor du sie beantragst, solltest du prüfen, ob Forderungen überhaupt berechtigt sind – unser Ratgeber zum Inkasso-Brief hilft dabei.
Ablauf in vier Schritten
1. Außergerichtlicher Einigungsversuch
Zuerst musst du mit einer anerkannten Stelle – meist eine Schuldnerberatung, ein Rechtsanwalt oder Steuerberater – versuchen, dich mit den Gläubigern auf einen Plan zu einigen. Scheitert das, stellt die Stelle eine Bescheinigung aus. Der Versuch darf höchstens sechs Monate vor dem Insolvenzantrag liegen (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Er gilt auch als gescheitert, wenn ein Gläubiger während der Verhandlungen weiter vollstreckt (§ 305a InsO).
2. Antrag beim Insolvenzgericht
Den Antrag stellst du schriftlich beim Amtsgericht als Insolvenzgericht, mit den amtlichen Formularen (§ 305 InsO). Dazu gehören:
- die Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch und den Plan,
- der Antrag auf Restschuldbefreiung mit der Erklärung, deine pfändbaren Bezüge für drei Jahre an einen Treuhänder abzutreten,
- Verzeichnisse über dein Vermögen, dein Einkommen, deine Gläubiger und deren Forderungen,
- ein Schuldenbereinigungsplan.
Stimmen mehr als die Hälfte der Gläubiger, die zugleich mehr als die Hälfte der Forderungen halten, dem Plan zu, kann das Gericht fehlende Zustimmungen ersetzen (§ 309 InsO). Dann gilt der Plan, und es kommt nicht zum Insolvenzverfahren.
3. Eröffnung und Insolvenzverfahren
Kommt kein Plan zustande, eröffnet das Gericht das Verfahren und setzt einen Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder ein. Dein pfändbares Vermögen wird verwertet, dein pfändbares Einkommen fließt an ihn. Wie viel dir bleibt, richtet sich nach den Pfändungsfreigrenzen – seit 1. Juli 2026 sind für Alleinstehende monatlich 1.587,40 € unpfändbar. Für das Girokonto hilft ein P-Konto.
4. Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung
Ab der Eröffnung läuft die dreijährige Abtretungsfrist. Danach entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung (§ 300 InsO). Sie wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger – auch gegen solche, die ihre Forderung nicht angemeldet haben (§ 301 InsO). Sind alle Forderungen und Kosten schon vorher beglichen, kann die Befreiung auf Antrag früher erteilt werden.
Deine Pflichten während der drei Jahre
Während des Verfahrens und der Abtretungsfrist musst du (§§ 287b, 295 InsO):
- eine angemessene Arbeit ausüben oder dich darum bemühen und keine zumutbare Tätigkeit ablehnen,
- die Hälfte einer Erbschaft oder Schenkung und Lotteriegewinne in voller Höhe an den Treuhänder abgeben – übliche Gelegenheitsgeschenke und kleine Gewinne ausgenommen,
- jeden Umzug und Arbeitgeberwechsel sofort dem Gericht und dem Treuhänder melden,
- Zahlungen an Gläubiger nur über den Treuhänder leisten und keinem Gläubiger Sondervorteile verschaffen,
- keine unangemessenen neuen Schulden machen.
Verletzt du diese Pflichten, kann das Gericht auf Antrag eines Gläubigers die Restschuldbefreiung versagen. Gleiches gilt etwa bei falschen Angaben in den Verzeichnissen oder bestimmten Insolvenzstraftaten (§ 290 InsO).
Welche Schulden bleiben
Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind (§ 302 InsO):
- Schulden aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, wenn der Gläubiger sie entsprechend angemeldet hat,
- rückständiger gesetzlicher Unterhalt, den du vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlt hast,
- Steuerschulden, wenn du wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt wurdest,
- Geldstrafen und gleichgestellte Verbindlichkeiten,
- zinslose Darlehen, die dir zur Bezahlung der Verfahrenskosten gewährt wurden.
Bürgen und Mitschuldner werden durch deine Restschuldbefreiung nicht frei (§ 301 Abs. 2 InsO).
Was kostet eine Privatinsolvenz?
Es fallen Gerichtskosten und die Vergütung des Treuhänders an. Reicht dein Vermögen dafür nicht, werden dir die Kosten auf Antrag bis zur Restschuldbefreiung gestundet (§ 4a InsO). Auch ein Anwalt kann dir dann beigeordnet werden, wenn das nötig ist. Die Beratung bei einer anerkannten Schuldnerberatung von Kommunen oder Wohlfahrtsverbänden ist in der Regel kostenlos.
SCHUFA und Privatinsolvenz
Die Eröffnung des Verfahrens wird öffentlich bekannt gemacht, und Auskunfteien wie die SCHUFA speichern das. Die erteilte Restschuldbefreiung löscht die SCHUFA nach sechs Monaten, ebenso die davon erfassten Forderungen. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2023. Alle Speicherfristen findest du im Ratgeber zu den SCHUFA-Löschfristen.
Wer nach einer Restschuldbefreiung erneut in die Insolvenz muss, hat eine Abtretungsfrist von fünf Jahren (§ 287 Abs. 2 Satz 2 InsO).
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
Drei Jahre ab Eröffnung des Verfahrens bis zur Restschuldbefreiung. Davor liegt der außergerichtliche Einigungsversuch, der einige Monate dauern kann.
Wie viel Geld bleibt mir in der Privatinsolvenz?
Der unpfändbare Teil deines Einkommens nach § 850c ZPO. Seit 1. Juli 2026 sind das für Alleinstehende 1.587,40 € im Monat, mit Unterhaltspflichten mehr.
Darf ich in der Privatinsolvenz ein Konto haben?
Ja. Ein P-Konto schützt den Freibetrag auf dem Girokonto. Kredite und einen Dispo bekommst du in dieser Zeit in der Regel nicht.
Was passiert mit einer Erbschaft?
Erbst du in der Wohlverhaltensphase, musst du die Hälfte des Werts an den Treuhänder abgeben. Während des laufenden Insolvenzverfahrens selbst gehört eine Erbschaft zur Insolvenzmasse.
Kann ich die Privatinsolvenz abkürzen?
Nur wenn alle Forderungen und Verfahrenskosten beglichen sind oder keine Forderungen angemeldet wurden. Dann kann das Gericht die Restschuldbefreiung auf Antrag schon vor Ablauf der drei Jahre erteilen.
Quellen
- § 287 InsO: Antrag auf Restschuldbefreiung, Abtretungsfrist drei Jahre
- § 295 InsO: Obliegenheiten des Schuldners
- § 300 InsO: Entscheidung über die Restschuldbefreiung
- § 302 InsO: Ausgenommene Forderungen
- § 304 InsO: Verbraucherinsolvenzverfahren
- § 305 InsO: Eröffnungsantrag des Schuldners
- § 4a InsO: Stundung der Verfahrenskosten
- BGBl. 2026 I Nr. 80: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026

