P-Konto 2026: Freibetrag 1.590 €, Erhöhung und Bescheinigung
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Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein normales Girokonto, auf dem ein monatlicher Grundfreibetrag automatisch vor einer Pfändung geschützt ist. Vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 sind das 1.590 € im Monat. Mit einer Bescheinigung erhöht sich der Schutz, etwa um 597,42 € für die erste Person, der du Unterhalt zahlst, und um das Kindergeld. Jede Bank muss ein bestehendes Girokonto auf Wunsch in ein P-Konto umwandeln – auch wenn es im Minus ist (§ 850k ZPO).
Das Wichtigste in Kürze
- Grundfreibetrag ab 1. Juli 2026: 1.590 € pro Monat (1.587,40 € aufgerundet auf volle 10 €).
- Erhöhung mit Bescheinigung: 597,42 € für die erste und 332,83 € für die zweite bis fünfte Unterhaltsperson, dazu Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen.
- Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben bleibt drei Folgemonate lang zusätzlich geschützt.
- Jeder darf nur ein P-Konto haben. Es wird nur auf Guthabenbasis geführt.
So funktioniert der Pfändungsschutz
Pfändet ein Gläubiger dein Konto, friert die Bank normalerweise das Guthaben ein. Auf einem P-Konto bleibt dagegen jeden Kalendermonat ein Betrag frei verfügbar: der monatliche Freibetrag nach § 850c ZPO, aufgerundet auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag (§ 899 Abs. 1 ZPO). Darüber kannst du per Überweisung, Lastschrift oder Karte ganz normal verfügen. Nur was darüber hinaus eingeht, wird an den Gläubiger ausgezahlt – und auch das erst nach Ablauf des Monats, der auf die Gutschrift folgt (§ 900 ZPO).
Die Freibeträge werden jedes Jahr zum 1. Juli an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst. Grundlage ist die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80).
Freibeträge ab 1. Juli 2026
| Situation | geschützt pro Monat |
|---|---|
| Grundfreibetrag ohne Unterhaltspflichten | 1.590,00 € |
| + erste Person, der du Unterhalt gewährst | 597,42 € |
| + zweite bis fünfte Person, je | 332,83 € |
| + Kindergeld (2026: 259 € pro Kind) | in voller Höhe |
Bis 30. Juni 2026 lag der Grundfreibetrag bei 1.560 €. Die Erhöhungsbeträge werden nicht gerundet.
Beispiele
- Jan, alleinstehend: 1.590 € pro Monat sind geschützt. Geht sein Lohn von 1.700 € ein, sind 110 € pfändbar.
- Aylin, alleinerziehend mit einem Kind: 1.590 € + 597,42 € für das Kind + 259 € Kindergeld = 2.446,42 €, wenn sie der Bank eine Bescheinigung vorlegt.
Freibetrag erhöhen: die Bescheinigung
Die Erhöhungsbeträge berücksichtigt die Bank nur, wenn du nachweist, dass sie dir zustehen (§ 903 ZPO). Ausstellen dürfen die Bescheinigung:
- die Familienkasse, das Jobcenter oder ein anderer Sozialleistungsträger,
- dein Arbeitgeber,
- eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder andere geeignete Person oder Stelle im Sinne der Insolvenzordnung.
Familienkasse und Sozialleistungsträger sind verpflichtet, dir eine Bescheinigung über ihre Leistungen auszustellen, wenn du sie beantragst. Die Bank muss sie ab dem zweiten Geschäftstag nach Vorlage beachten. Unbefristete Bescheinigungen gelten zwei Jahre; danach darf die Bank eine neue verlangen. Bekommst du keine Bescheinigung, setzt das Vollstreckungsgericht die Erhöhungsbeträge auf Antrag fest (§ 905 ZPO).
Erhöht werden kann der Freibetrag für (§ 902 ZPO):
- Personen, denen du gesetzlich Unterhalt gewährst,
- Sozialleistungen für Mitglieder deiner Bedarfsgemeinschaft, denen du nicht unterhaltspflichtig bist,
- Kindergeld und andere Geldleistungen für Kinder,
- einmalige Sozialleistungen sowie Leistungen, die Mehraufwand wegen eines Körper- oder Gesundheitsschadens ausgleichen,
- Leistungen der Stiftung „Mutter und Kind“.
Nicht verbrauchtes Guthaben
Hebst du in einem Monat weniger ab als geschützt ist, verfällt der Rest nicht. Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben bleibt in den drei folgenden Kalendermonaten zusätzlich geschützt (§ 899 Abs. 2 ZPO). Verfügungen werden dabei mit dem ältesten Guthaben verrechnet. So kannst du zum Beispiel für eine Jahresabrechnung oder eine größere Anschaffung etwas ansparen.
Nachzahlungen: Kommen Sozialleistungen oder Lohn verspätet für einen früheren Monat, sind sie bis 500 € geschützt; darüber nur, soweit sie im eigentlichen Monat nicht pfändbar gewesen wären (§ 904 ZPO).
P-Konto einrichten oder umwandeln
- Bei der eigenen Bank verlangen: Jede natürliche Person kann jederzeit verlangen, dass ihr Zahlungskonto als P-Konto geführt wird – auch mit negativem Saldo (§ 850k Abs. 1 ZPO).
- Nach einer Pfändung: Ist das Konto schon gepfändet, wird es zum Beginn des vierten Geschäftstags nach deinem Verlangen umgestellt. Wandelst du innerhalb eines Monats nach Zustellung der Pfändung um, wirkt der Schutz für das bereits gepfändete Guthaben mit (§ 899 Abs. 1 ZPO).
- Versichern, dass es das einzige ist: Du darfst nur ein P-Konto haben und musst das gegenüber der Bank versichern (§ 850k Abs. 3 ZPO).
- Zurück zum normalen Konto: Mit einer Frist von vier Geschäftstagen zum Monatsende kannst du die Rückumwandlung verlangen (§ 850k Abs. 5 ZPO).
Hast du gar kein Konto oder lehnt eine Bank dich ab, hast du einen Anspruch auf ein Basiskonto, das ebenfalls als P-Konto geführt werden kann.
Was ein P-Konto kosten darf
Der Bundesgerichtshof hat 2012 entschieden, dass Banken für ein P-Konto keine höheren Gebühren verlangen dürfen als für ihr normales Girokonto. Entsprechende Preisklauseln sind unwirksam, weil die Bank mit dem P-Konto nur eine gesetzliche Pflicht erfüllt (Urteile vom 13.11.2012, XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12). Kostenlos muss es deshalb nicht sein. Ein P-Konto wird ausschließlich auf Guthabenbasis geführt – einen Dispo gibt es darauf nicht.
Wenn die Schulden über den Kopf wachsen
Das P-Konto schützt nur dein Existenzminimum, es baut keine Schulden ab. Prüfe Forderungen genau, bevor du zahlst – unser Ratgeber zum Inkasso-Brief zeigt, worauf du achten musst. Sind die Schulden dauerhaft nicht mehr zu bewältigen, kann eine Privatinsolvenz nach drei Jahren zur Restschuldbefreiung führen. Kostenlose Hilfe bieten anerkannte Schuldnerberatungsstellen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der P-Konto-Freibetrag 2026?
Seit 1. Juli 2026 sind 1.590 € pro Monat geschützt. Bis 30. Juni 2026 waren es 1.560 €.
Ist Kindergeld auf dem P-Konto geschützt?
Ja, zusätzlich zum Grundfreibetrag – sofern du der Bank eine Bescheinigung vorlegst. Ausnahme: Es wird wegen Unterhaltsforderungen genau dieses Kindes gepfändet.
Kann ich mehrere P-Konten haben?
Nein. Wer mehrere führt, riskiert, dass das Vollstreckungsgericht auf Antrag eines Gläubigers bestimmt, welches allein geschützt bleibt.
Wie schnell muss die Bank mein Konto umwandeln?
Ist das Konto bereits gepfändet, muss die Bank es zum Beginn des vierten Geschäftstags nach deinem Verlangen als P-Konto führen. Ohne Pfändung kannst du die Umwandlung jederzeit verlangen.
Was passiert mit Guthaben über dem Freibetrag?
Es wird an den Gläubiger ausgezahlt, frühestens nach Ablauf des Monats, der auf die Gutschrift folgt. Bis dahin kannst du es im Folgemonat noch im Rahmen deines Freibetrags nutzen.
Quellen
- § 850k ZPO: Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkontos
- § 899 ZPO: Pfändungsfreier Betrag, Übertragung
- § 902 ZPO: Erhöhungsbeträge
- § 903 ZPO: Nachweise über Erhöhungsbeträge
- § 904 ZPO: Nachzahlung von Leistungen
- BGBl. 2026 I Nr. 80: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026
- Otto Schmidt: BGH, 13.11.2012, XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12 – kein höheres Entgelt für P-Konten


