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Kryptowährungen

Krypto-Steuer in Deutschland: Was 2026 gilt und was die geplante Reform ab 2027 ändert

Fakten und Zahlen geprüft am

Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.

Nach geltendem Recht (Stand Oktober 2026) sind Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen wie Bitcoin und Ether im Privatvermögen steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Verkaufst du früher, ist der Gewinn mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz steuerpflichtig – außer alle deine privaten Veräußerungsgewinne liegen im Jahr zusammen unter 1.000 € (§ 23 EStG). Das Bundesfinanzministerium hat am 30. September 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt: Für Kryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 gekauft werden, soll die Haltefrist entfallen und stattdessen die Abgeltungsteuer von 25 % gelten. Für Altbestände soll die bisherige Regel bleiben. Beschlossen ist das noch nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • 2026: Verkauf nach mehr als einem Jahr steuerfrei; davor persönlicher Steuersatz, Freigrenze 1.000 € pro Jahr.
  • Auch der Tausch Krypto gegen Krypto und das Bezahlen mit Krypto gelten als Verkauf.
  • Staking- und Lending-Erträge sind sonstige Einkünfte (Freigrenze 256 €); die Haltefrist verlängert sich dadurch nicht auf zehn Jahre.
  • Geplant ab 2027: 25 % Abgeltungsteuer unabhängig von der Haltedauer für neu gekaufte Coins – bisher nur ein Entwurf.

So werden Kryptowährungen 2026 besteuert

Kryptowerte sind steuerlich „andere Wirtschaftsgüter“. Gewinne aus dem Verkauf gehören deshalb zu den privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Das hat der Bundesfinanzhof 2023 bestätigt, und das Bundesfinanzministerium hat die Einzelheiten im BMF-Schreiben vom 6. März 2025 geregelt.

Krypto im Privatvermögen: Besteuerung nach geltendem Recht (2026)
VorgangSteuerliche Folge
Kaufen und haltenkeine Steuer
Verkauf in Euro nach mehr als einem Jahrsteuerfrei
Verkauf in Euro innerhalb eines JahresGewinn steuerpflichtig mit persönlichem Steuersatz, wenn alle privaten Veräußerungsgewinne im Jahr 1.000 € oder mehr betragen
Tausch in einen anderen Kryptowertgilt als Verkauf; für den neuen Coin beginnt die Jahresfrist neu
Bezahlen von Waren oder Dienstleistungen mit Kryptogilt als Verkauf
Erträge aus Staking oder Lendingsonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG), steuerfrei nur unter 256 € im Jahr zusammen mit anderen solchen Einkünften

Die 1.000-Euro-Grenze ist eine Freigrenze

Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr weniger als 1.000 € beträgt (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG; bis 2023 waren es 600 €). Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Erreichst du 1.000 € oder mehr, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber. Die Grenze gilt pro Person und für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen, nicht je Coin.

Welche Coins zuerst verkauft gelten (FIFO)

Hast du denselben Kryptowert zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft, gilt grundsätzlich die Einzelbetrachtung. Ist sie nicht möglich, gelten für die Haltefrist die zuerst gekauften Einheiten als zuerst verkauft. Für die Höhe des Gewinns darfst du die Durchschnittsmethode oder vereinfachend ebenfalls „First in, first out“ (FIFO) anwenden. Die Methode gilt jeweils pro Wallet und muss beibehalten werden, bis du den Bestand dieses Kryptowerts in der Wallet vollständig verkauft hast (BMF-Schreiben, Randnummern 61 und 62).

Verluste

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften darfst du nur mit Gewinnen aus solchen Geschäften verrechnen – im selben Jahr, im Vorjahr oder in späteren Jahren (§ 23 Abs. 3 Sätze 7 und 8 EStG). Mit deinem Gehalt kannst du sie nicht verrechnen. Damit ein Verlust vorgetragen wird, musst du ihn in der Steuererklärung angeben.

Staking, Lending und Airdrops

Erträge aus passivem Staking und Lending sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und werden mit dem Marktkurs bei Zufluss bewertet. Sie bleiben steuerfrei, wenn sie zusammen mit anderen Einkünften dieser Art weniger als 256 € im Jahr betragen. Die erhaltenen Coins gelten als neu angeschafft; für sie beginnt eine eigene Jahresfrist. Anders als früher diskutiert verlängert sich die Haltefrist für die eingesetzten Coins nicht auf zehn Jahre (BMF-Schreiben, Randnummer 63). Bei Airdrops kommt es darauf an, ob du dafür eine Leistung erbracht hast, etwa Daten preisgegeben oder Werbung gemacht – dann liegen ebenfalls sonstige Einkünfte vor.

Rechenbeispiel

Lisa kauft am 1. März 2026 Bitcoin für 20.000 €. Am 1. Februar 2027 verkauft sie sie für 26.000 €, die Gebühren betragen 50 €. Ihr Gewinn liegt bei 5.950 € und ist steuerpflichtig, weil zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt. Bei einem persönlichen Grenzsteuersatz von 30 % wären das 1.785 € Einkommensteuer, gegebenenfalls zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Hätte Lisa erst ab dem 2. März 2027 verkauft, wäre der Gewinn steuerfrei – auch nach dem Reformentwurf, weil sie die Bitcoin vor dem 1. Januar 2027 gekauft hat.

Geplant: Was die Reform ab 2027 ändern soll

Das Bundesfinanzministerium hat am 30. September 2026 den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen“ veröffentlicht. Danach sollen sogenannte Tauschkryptowerte – also Kryptowerte wie Bitcoin und Ether, die als Tauschmittel akzeptiert werden – zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören (§ 20 EStG). Die wichtigsten Punkte des Entwurfs:

  • Keine Haltefrist mehr: Gewinne aus dem Verkauf sollen unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig sein.
  • Abgeltungsteuer: Der Steuerabzug soll 25 % betragen, wie bei Zinsen und Aktiengewinnen. Mehr zur Abgeltungsteuer steht in unserem Ratgeber Abgeltungsteuer.
  • Nur für neue Coins: Die Regeln sollen ab dem 1. Januar 2027 für Tauschkryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft wurden oder zugegangen sind. Für Altbestände sollen die bisherigen Regeln mit der Jahresfrist weiter gelten. Staking- und Lending-Erträge, die nach dem 31. Dezember 2026 zufließen, fallen auch dann unter die neuen Regeln, wenn sie aus älteren Coins stammen.
  • Staking und Lending: Laufende Erträge daraus sollen ebenfalls Kapitalerträge werden.
  • Steuerabzug durch die Plattform ab 2028: Inländische Kryptowerte-Dienstleister sollen die Kapitalertragsteuer ab dem 1. Januar 2028 direkt einbehalten. Kennt die Plattform die Anschaffungskosten nicht, soll sie von einem Kauf nach 2026 ausgehen und den Steuerabzug nach 50 % des Verkaufserlöses bemessen – sofern du keine Angaben zu den Anschaffungskosten machst.
  • Ausnahmen: NFTs und Security-Token sollen weiter nach den Regeln für den jeweils vermittelten Wert besteuert werden; bestimmte E-Geld-Token sind ausgenommen.

Wichtig: Ein Referentenentwurf ist noch kein Gesetz. Er muss noch das Bundeskabinett, den Bundestag und den Bundesrat passieren und kann sich dabei ändern. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald es Neuigkeiten gibt.

Krypto in der Steuererklärung

  • Anlage SO: Steuerpflichtige Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sowie Staking- und Lending-Erträge trägst du in der Anlage SO ein.
  • Unterlagen sammeln: Das Finanzamt kann für jeden Verkauf Kaufzeitpunkt, Menge, Kurs, Erlös und Haltedauer verlangen. Rufe die Transaktionsübersichten deiner Plattformen regelmäßig und vollständig ab – bei ausländischen Plattformen hast du eine erweiterte Mitwirkungspflicht, und fehlende Daten, etwa nach einer Pleite der Plattform, gehen zu deinen Lasten (BMF-Schreiben, Randnummer 89).
  • Steuerreports: Berichte von Krypto-Steuer-Tools kann das Finanzamt zugrunde legen, wenn sie vollständig und plausibel sind; Anpassungen solltest du kenntlich machen und begründen.
  • Plattformen melden Daten: Seit dem 1. Januar 2026 gilt das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz. Kryptodienstleister erfassen seitdem Angaben zu ihren Kunden und deren Käufen, Verkäufen, Tauschvorgängen und Staking-Erträgen; die erste Meldung für das Jahr 2026 ist bis zum 31. Juli 2027 fällig.

Bis wann du deine Steuererklärung abgeben musst, steht im Ratgeber zu den Fristen der Steuererklärung.

Häufige Fragen

Ist Bitcoin nach einem Jahr steuerfrei?

Nach geltendem Recht ja, im Privatvermögen. Nach dem Reformentwurf soll das für Bitcoin, die nach dem 31. Dezember 2026 gekauft werden, nicht mehr gelten; für vorher gekaufte Bitcoin soll die Jahresfrist bleiben.

Gilt die Freigrenze von 1.000 € pro Coin?

Nein. Sie gilt für die Summe aller Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften einer Person im Jahr – also auch zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern. Ab 1.000 € ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Muss ich Krypto angeben, wenn ich nichts verkauft habe?

Reines Halten löst keine Steuer aus. Erträge aus Staking oder Lending sind aber Einkünfte und gehören in die Steuererklärung, sofern sie nicht unter der 256-€-Freigrenze bleiben.

Ist der Tausch von Bitcoin in Ether steuerpflichtig?

Ja, wenn der hingegebene Bitcoin nicht länger als ein Jahr gehalten wurde. Der Tausch gilt als Verkauf, und für den erhaltenen Ether beginnt eine neue Jahresfrist.

Ist die Abschaffung der Haltefrist schon beschlossen?

Nein. Stand 6. Oktober 2026 liegt nur ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 30. September 2026 vor.