Verbraucherkreditrichtlinie: Was sich ab 20. November 2026 bei Krediten, Ratenkauf und Dispo ändert
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Ab dem 20. November 2026 gelten in Deutschland neue Regeln für Verbraucherkredite. Grundlage ist die EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225, die der Bundestag am 17. April 2026 umgesetzt hat. Das Kreditrecht erfasst dann auch Darlehen unter 200 €, zinslose und kurzfristige Kredite sowie viele Zahlungsaufschübe wie „Buy now, pay later“. Banken und andere Kreditgeber müssen die Kreditwürdigkeit strenger prüfen, angekreuzte Zusatzprodukte sind verboten, und das „ewige“ Widerrufsrecht wird auf höchstens zwölf Monate und 14 Tage begrenzt. Für Verträge, die vor dem 20. November 2026 geschlossen wurden, gilt grundsätzlich das alte Recht.
Das Wichtigste in Kürze
- Neu erfasst: Kleinkredite unter 200 €, zinslose Kredite, Zahlungsaufschübe und viele Buy-now-pay-later-Angebote.
- Kredit nur, wenn die Rückzahlung wahrscheinlich ist; Daten aus sozialen Netzwerken dürfen nicht verwendet werden.
- Widerrufsrecht endet spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.
- Mehr Schutz bei Zahlungsproblemen: Nachsicht vor Zwangsvollstreckung, Hinweis auf Schuldnerberatung.
Welche Kredite neu unter das Gesetz fallen
Bisher waren viele kleine oder kostenlose Finanzierungen vom Verbraucherkreditrecht ausgenommen. Ab dem 20. November 2026 gilt es auch für:
- Darlehen unter 200 €,
- unentgeltliche, also zinslose Darlehen und Zahlungsaufschübe,
- kurzfristige Kredite mit geringen Kosten, die bisher bei Rückzahlung innerhalb von drei Monaten ausgenommen waren,
- viele „Jetzt kaufen, später bezahlen“-Modelle über Zahlungsdienstleister.
Weiter ausgenommen: Ein zinsfreier Zahlungsaufschub von bis zu 50 Tagen durch den Händler selbst, etwa der klassische Kauf auf Rechnung. Große Online-Händler profitieren davon nach den Angaben von Fachkanzleien nur, wenn die Zahlungsfrist höchstens 14 Tage beträgt und kein Dritter die Forderung erwirbt. Debitkarten mit Zahlungsaufschub bleiben ausgenommen, wenn innerhalb von 40 Tagen zinsfrei und mit nur geringen Gebühren zurückgezahlt wird. Was das für Ratenkauf und „Später bezahlen“ konkret heißt, steht im Ratgeber Buy now, pay later.
Strengere Kreditwürdigkeitsprüfung
Ein Kredit darf nur vergeben werden, wenn die Prüfung ergibt, dass die Rückzahlung wahrscheinlich ist. Das galt bisher vor allem bei Immobilienkrediten so streng. Der Kreditgeber muss sich auf erforderliche und genaue Angaben zu Einkommen und Ausgaben stützen und bestehende Verbindlichkeiten berücksichtigen – auch offene Beträge aus Buy-now-pay-later-Käufen. Daten aus sozialen Netzwerken dürfen dafür nicht verwendet werden.
Neues Widerrufsrecht
- Höchstfrist: Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss, auch wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Bisher konnten fehlerhafte Belehrungen bei Ratenkrediten ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht auslösen.
- Keine Musterbelehrung mehr: Das gesetzliche Muster mit „Gesetzlichkeitsfiktion“ entfällt. Kreditgeber müssen ihre Belehrung selbst korrekt formulieren.
- Erinnerung bei schnellem Abschluss: Liegen zwischen den vorvertraglichen Informationen und dem Vertragsschluss weniger als 24 Stunden, muss der Kreditgeber dich ein bis sieben Tage nach Vertragsschluss an dein Widerrufsrecht erinnern.
- Dispo: Auch für eingeräumte Überziehungsmöglichkeiten gibt es künftig ein Widerrufsrecht.
Wie ein Kreditwiderruf heute abläuft, erklärt der Ratgeber Kredit widerrufen.
Weitere Neuerungen
- Textform statt Schriftform: Verbraucherkreditverträge können künftig in Textform geschlossen werden, also etwa digital.
- Keine vorangekreuzten Kästchen: Zusatzleistungen wie eine Restschuldversicherung dürfen nicht voreingestellt sein.
- Papier oder digital: Du kannst wählen, ob du die Unterlagen auf Papier oder elektronisch erhältst.
- Zahlungsschwierigkeiten: Kreditgeber müssen vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angemessene Nachsicht üben, wenn die Umstände es nahelegen, und Kunden mit Zahlungsproblemen an eine Schuldnerberatung verweisen.
- Dispo-Kündigung: Kündigt die Bank eine eingeräumte Überziehung, soll die Rückzahlung in bis zu zwölf Monatsraten möglich sein – mehr dazu im Ratgeber Dispokredit.
- Kreditvermittler: Sie brauchen künftig eine Erlaubnis nach § 34k Gewerbeordnung und müssen sich registrieren lassen. Bestehende Vermittler haben dafür bis 31. Mai 2027 Zeit.
Was das für dich bedeutet
Für Kreditnehmer bringen die neuen Regeln vor allem mehr Schutz vor Überschuldung, besonders bei kleinen Beträgen und schnellen Online-Finanzierungen. Es kann aber häufiger vorkommen, dass ein Ratenkauf oder Kleinkredit nach der Bonitätsprüfung abgelehnt wird. Prüfe bei jedem Angebot den effektiven Jahreszins, die Gesamtkosten und ob du die Raten sicher zahlen kannst.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die neue Verbraucherkreditrichtlinie?
In Deutschland ab dem 20. November 2026. Für Verträge, die vorher geschlossen wurden, gilt grundsätzlich das bisherige Recht.
Gilt die Richtlinie auch für Kauf auf Rechnung?
Ein zinsfreier Aufschub von bis zu 50 Tagen durch den Händler selbst bleibt ausgenommen. Schaltet der Händler einen Zahlungsdienstleister ein oder wird die Forderung verkauft, kann das neue Recht greifen.
Was ändert sich beim Widerrufsrecht?
Es erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss. Ein zeitlich unbegrenzter Widerruf wegen fehlerhafter Belehrung ist für neue Verträge nicht mehr möglich.
Gibt es eine Zinsobergrenze?
Eine feste gesetzliche Zinsobergrenze führt das Umsetzungsgesetz nach den vorliegenden Darstellungen nicht ein. Sittenwidrig hohe Zinsen bleiben aber wie bisher unzulässig.
Quellen
- BGBl. 2026 I Nr. 139: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
- Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
- Noerr: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie beschlossen
- KPMG Law: Verbraucherkreditrichtlinie CCD II verschärft Regeln
- IHK Köln: Neue Regeln für Ratenzahlung und Zahlungsaufschub

