Kredit widerrufen: 14 Tage Frist, Kosten, Folgen – und was ab November 2026 neu ist
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Einen Verbraucherkredit – etwa einen Ratenkredit, Autokredit oder Rahmenkredit – kannst du innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen (§§ 495, 355 BGB). Die Frist beginnt frühestens, wenn der Vertrag geschlossen ist und du die Vertragsunterlagen mit allen Pflichtangaben erhalten hast. Nach dem Widerruf musst du ein bereits ausgezahltes Darlehen spätestens nach 30 Tagen zurückzahlen und den vereinbarten Sollzins für die Tage bis zur Rückzahlung entrichten (§ 357b BGB). Eine Vorfälligkeitsentschädigung oder Bearbeitungsgebühr darf die Bank nicht verlangen.
Das Wichtigste in Kürze
- Frist: 14 Tage, Absendung des Widerrufs innerhalb der Frist genügt, keine Begründung nötig.
- Kosten: nur Sollzinsen für die Zeit zwischen Auszahlung und Rückzahlung.
- Fehlen Pflichtangaben im Vertrag, beginnt die Frist erst mit deren Nachholung.
- Ab 20.11.2026 erlischt das Widerrufsrecht bei neuen Ratenkrediten spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen, wenn korrekt über das Widerrufsrecht informiert wurde.
So widerrufst du einen Kredit
- Erklärung abgeben: Schreib der Bank eindeutig, dass du den Darlehensvertrag widerrufst – per Brief, E-Mail oder auf dem Weg, den die Widerrufsinformation nennt. Eine Begründung ist nicht nötig (§ 355 Abs. 1 BGB).
- Frist wahren: Es genügt, dass du den Widerruf innerhalb der 14 Tage absendest. Bewahre einen Nachweis auf, etwa ein Einschreiben oder die gesendete E-Mail.
- Geld zurückzahlen: Ein ausgezahltes Darlehen musst du spätestens 30 Tage nach Absendung des Widerrufs zurückzahlen (§ 357b Abs. 1, § 355 Abs. 3 BGB).
Wann die Frist beginnt
Die 14 Tage laufen ab Vertragsschluss, aber nicht bevor du eine Vertragsurkunde, deinen Antrag oder eine Abschrift davon erhalten hast (§ 356b Abs. 1 BGB). Fehlen in der Urkunde Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB – etwa zum effektiven Jahreszins oder zum Widerrufsrecht –, beginnt die Frist erst, wenn die Bank sie nachholt; die Frist beträgt dann einen Monat (§ 356b Abs. 2 BGB).
Neu ab 20. November 2026: Höchstfrist auch für Ratenkredite
Bisher konnte ein fehlerhafter Ratenkreditvertrag theoretisch noch Jahre später widerrufen werden („Widerrufsjoker“). Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie wird § 356b Abs. 2 BGB ergänzt: Das Widerrufsrecht bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss – vorausgesetzt, du wurdest ordnungsgemäß über dein Widerrufsrecht informiert. Für Immobilienkredite galt eine solche Höchstfrist schon bisher. Die neuen Regeln gelten ab dem 20. November 2026; für ältere Verträge bleibt es grundsätzlich beim bisherigen Recht.
Was der Widerruf kostet
| Posten | Musst du zahlen? |
|---|---|
| Rückzahlung des ausgezahlten Betrags | ja, binnen 30 Tagen |
| Sollzinsen von der Auszahlung bis zur Rückzahlung | ja (§ 357b Abs. 3 BGB) |
| Vorfälligkeitsentschädigung, Bearbeitungsgebühr | nein |
| Aufwendungen der Bank gegenüber öffentlichen Stellen, die sie nicht zurückbekommt | ja, falls angefallen |
Beispiel: Du hast 10.000 € zu 7 % Sollzins aufgenommen und zahlst sie nach dem Widerruf 20 Tage nach Auszahlung zurück. Fällig werden 10.000 € plus Zinsen von rund 38 € (10.000 € × 7 % × 20/365). Der genaue Tageszins steht in der Widerrufsinformation deines Vertrags.
Finanziertes Auto oder Möbel: verbundene Verträge
Hat der Händler die Finanzierung vermittelt oder finanziert er selbst, bilden Kauf und Kredit meist eine wirtschaftliche Einheit. Widerrufst du dann den Kredit, bist du auch an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden (§ 358 Abs. 2 BGB) – das Auto geht zurück, die Bank tritt in die Rückabwicklung ein. Umgekehrt beendet ein Widerruf des Kaufvertrags, etwa im Onlinehandel, auch den verbundenen Kredit (§ 358 Abs. 1 BGB).
Eine mit dem Kredit verkaufte Restschuldversicherung ist ein eigener Vertrag mit eigenem Widerrufsrecht – mehr im Ratgeber Restschuldversicherung. Auch Ratenkäufe und viele „Später bezahlen“-Angebote fallen ab dem 20.11.2026 unter das Verbraucherkreditrecht, siehe Buy now, pay later.
Widerruf und SCHUFA
Banken melden Kreditverträge in der Regel an Auskunfteien. Nach einem wirksamen Widerruf ist der Vertrag rückabgewickelt und muss entsprechend als erledigt gemeldet werden. Prüfe das mit einer kostenlosen Datenkopie bei der SCHUFA und lass falsche Angaben korrigieren.
Widerruf oder vorzeitige Rückzahlung?
Ist die Widerrufsfrist abgelaufen, kannst du einen Ratenkredit trotzdem jederzeit vorzeitig zurückzahlen (§ 500 Abs. 2 BGB). Dann kann die Bank aber eine begrenzte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Wer einen teuren Kredit durch einen günstigeren ersetzen will, findet die Schritte im Ratgeber Umschuldung.
Häufige Fragen
Wie lange kann ich einen Kredit widerrufen?
14 Tage ab Vertragsschluss und Erhalt der vollständigen Vertragsunterlagen. Fehlen Pflichtangaben, beginnt die Frist später.
Muss ich einen Grund für den Widerruf angeben?
Nein. Die Erklärung muss nur eindeutig zeigen, dass du den Vertrag widerrufst.
Was passiert, wenn ich das Geld schon ausgegeben habe?
Du musst es trotzdem innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen. Wer das nicht kann, sollte vor dem Widerruf klären, wie er die Rückzahlung finanziert.
Kann ich einen Kredit nach der Auszahlung widerrufen?
Ja, innerhalb der Frist ist die Auszahlung kein Hindernis. Du zahlst dann Betrag und Tageszinsen zurück.
Gilt das Widerrufsrecht auch für die Baufinanzierung?
Ja, auch Immobilienkredite können in der Regel 14 Tage lang widerrufen werden; bei fehlerhafter Belehrung erlischt das Recht spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.
Quellen
