Buy now, pay later: Was sich ab 20. November 2026 für Ratenkauf und „Später bezahlen“ ändert
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„Buy now, pay later“ (BNPL) heißt: Du kaufst sofort und zahlst später – in einem Betrag nach einigen Wochen oder in Raten. Ab dem 20. November 2026 gelten dafür in Deutschland neue Regeln: Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (BGBl. 2026 I Nr. 139) fallen auch zinsfreie Zahlungsaufschübe grundsätzlich unter das Verbraucherkreditrecht. Anbieter müssen dann deine Kreditwürdigkeit prüfen, dich vorab informieren, und du hast ein Widerrufsrecht. Ausgenommen bleiben nur eng begrenzte Fälle, etwa wenn der Händler selbst ohne Dritten kurz zinsfrei stundet.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 20.11.2026 gilt das Verbraucherkreditrecht auch für unentgeltliche Zahlungsaufschübe – typische BNPL-Modelle mit einem Zahlungsdienst als Drittem sind erfasst.
- Ausnahme: Der Händler stundet selbst, ohne Dritten, zinsfrei höchstens 50 Tage – bei großen Online-Anbietern höchstens 14 Tage.
- Folgen: Kreditwürdigkeitsprüfung, vorvertragliche Informationen, 14 Tage Widerrufsrecht.
- Das größte Risiko bleibt: Viele kleine Raten summieren sich, bei Verzug kommen Mahngebühren und Inkasso dazu.
Wie Buy now, pay later funktioniert
Typisch sind drei Varianten: Zahlung nach 14 oder 30 Tagen, Aufteilung in wenige zinsfreie Raten oder ein längerer Ratenkauf mit Zinsen. Häufig steht zwischen Händler und Kunde ein Zahlungsdienstleister, der den Kaufpreis an den Händler zahlt und die Forderung gegen dich übernimmt. Genau dieser Dreiecksfall ist für die neuen Regeln entscheidend.
Bisher: oft kein Kredit im rechtlichen Sinn
Bis zum 19. November 2026 galt das Verbraucherkreditrecht für Zahlungsaufschübe nur, wenn sie entgeltlich waren. Zinsfreie „Später bezahlen“-Angebote fielen deshalb meist nicht darunter: keine gesetzliche Kreditwürdigkeitsprüfung, keine standardisierten Kreditinformationen, kein Widerrufsrecht für die Finanzierung. Auch Kredite unter 200 € waren vom Verbraucherkreditrecht ausgenommen.
Neu ab 20. November 2026
Der neu gefasste § 506 Abs. 1 BGB erstreckt die Vorschriften für Verbraucherdarlehen auf Verträge, „durch die ein Unternehmer einem Verbraucher einen Zahlungsaufschub oder eine sonstige Finanzierungshilfe gewährt“ – unabhängig davon, ob er dafür Geld verlangt. Damit gilt für BNPL-Angebote grundsätzlich:
- Kreditwürdigkeitsprüfung: Der Anbieter muss prüfen, ob du die Zahlungen voraussichtlich leisten kannst – nach dem neuen Recht erforderlichenfalls auch durch Abfrage bei einer Datenbank wie einer Auskunftei, aber nicht anhand von Daten aus sozialen Netzwerken.
- Vorvertragliche Informationen: Kosten, Fälligkeit, Folgen bei Zahlungsverzug müssen vorab klar mitgeteilt werden.
- Widerrufsrecht: 14 Tage, wie bei anderen Verbraucherkrediten. Mehr dazu im Ratgeber Kredit widerrufen.
Die Ausnahmen
| Fall | Unter Verbraucherkreditrecht? |
|---|---|
| Händler stundet selbst, ohne Dritten, zinsfrei, höchstens 50 Tage nach Lieferung, bei Verzug nur begrenzte Kosten | nein |
| Wie oben, aber großer Online-Anbieter (kein kleines oder mittleres Unternehmen) | nur ausgenommen bis höchstens 14 Tage |
| Zahlungsdienstleister als Dritter übernimmt die Finanzierung („in 30 Tagen bezahlen“, Ratenzahlung) | ja |
| Debitkarte mit zinsfreiem Aufschub bis 40 Tage und nur geringen Entgelten | nein |
| Unentgeltliche Stundung einer bereits bestehenden Forderung | nein |
Ob ein konkretes Angebot erfasst ist, hängt von seiner Ausgestaltung ab. Für Verträge, die vor dem 20. November 2026 geschlossen wurden, gelten grundsätzlich die alten Regeln.
Die Risiken
- Den Überblick verlieren: Viele kleine Beträge bei verschiedenen Anbietern fühlen sich nicht wie Schulden an, summieren sich aber.
- Verzugskosten: Wer nicht pünktlich zahlt, gerät in Verzug. Dann können Verzugszinsen, Mahnkosten und Inkassokosten entstehen. Was ein Inkassobüro verlangen darf, steht im Ratgeber Inkasso.
- Bonität: Mit der Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung kann eine Auskunftei-Abfrage verbunden sein. Offene, unbestrittene Forderungen nach Mahnungen können zu Negativeinträgen führen. Wie der SCHUFA-Score entsteht, erklärt der Ratgeber SCHUFA-Score.
- Retouren: Schickst du Ware zurück, melde die Rücksendung auch beim Zahlungsdienst, damit die Zahlungsfrist angepasst wird.
So nutzt du „Später bezahlen“ sicher
- Nur für Käufe nutzen, die du auch sofort bezahlen könntest.
- Fälligkeiten in einem Kalender oder in der App des Anbieters im Blick behalten.
- Nicht mehrere Ratenkäufe parallel laufen lassen.
- Bei Ratenkäufen mit Zinsen den effektiven Jahreszins mit einem normalen Ratenkredit vergleichen.
- Bei Zahlungsproblemen früh mit dem Anbieter sprechen oder eine kostenlose Schuldnerberatung aufsuchen.
Häufige Fragen
Ist Buy now, pay later ein Kredit?
Wirtschaftlich ja. Rechtlich gilt ab dem 20. November 2026 grundsätzlich das Verbraucherkreditrecht, auch wenn keine Zinsen anfallen – außer in den engen Ausnahmen.
Kann ich einen BNPL-Kauf widerrufen?
Den Kaufvertrag im Onlinehandel kannst du in der Regel 14 Tage widerrufen. Für ab dem 20.11.2026 abgeschlossene Finanzierungen, die unter das Verbraucherkreditrecht fallen, gibt es zusätzlich ein Widerrufsrecht für die Finanzierung.
Wird Buy now, pay later der SCHUFA gemeldet?
Das hängt vom Anbieter ab. Mit der neuen Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung dürfen Anbieter Auskunfteien abfragen. Negativ wird es vor allem, wenn du unbestrittene Forderungen trotz Mahnungen nicht zahlst.
Was gilt für Kauf auf Rechnung?
Räumt der Händler selbst eine kurze, zinsfreie Zahlungsfrist ein, ohne dass ein Dritter finanziert, bleibt es kein Verbraucherkredit – bis 50 Tage, bei großen Online-Anbietern bis 14 Tage.
Quellen
- BGBl. 2026 I Nr. 139: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
- KPMG: Umsetzungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, Geltung ab 20.11.2026
- IHK Köln: Neue Regeln für Ratenzahlung und Zahlungsaufschub ab 20. November 2026
- Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
- § 506 BGB (Fassung bis 19.11.2026)

