Privatdarlehen unter Familie und Freunden: Vertrag, Zinsen, Steuern – so leihst du Geld rechtssicher
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Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.
Ein Privatdarlehen ist ein Darlehensvertrag nach § 488 BGB: Der Geldgeber stellt einen Betrag zur Verfügung, der Empfänger zahlt ihn zurück und – wenn vereinbart – Zinsen. Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor; ein schriftlicher Vertrag ist aber dringend zu empfehlen, damit Betrag, Rückzahlung und Zinsen später beweisbar sind. Ist keine Laufzeit vereinbart, können beide Seiten mit drei Monaten Frist kündigen. Zinsen, die der Geldgeber erhält, sind Kapitalerträge und gehören in seine Steuererklärung, weil keine Bank Abgeltungsteuer einbehält. Ein zinsloses Darlehen kann das Finanzamt als Schenkung des Zinsvorteils werten – angesetzt werden 5,5 % pro Jahr (§ 15 BewG).
Das Wichtigste in Kürze
- Schriftlicher Vertrag mit Betrag, Auszahlung, Zinsen, Raten und Kündigung – unterschrieben von beiden.
- Ohne feste Laufzeit: Kündigungsfrist drei Monate; ein zinsloses Darlehen darf der Empfänger jederzeit zurückzahlen.
- Zinseinnahmen musst du in der Steuererklärung angeben.
- Die Verbraucherkreditregeln mit Widerrufsrecht gelten bei Privatpersonen als Geldgeber nicht.
Was in den Darlehensvertrag gehört
- Parteien: Namen und Anschriften von Geldgeber und Empfänger.
- Betrag und Auszahlung: Höhe, Datum und Weg der Auszahlung – am besten per Überweisung, damit es einen Beleg gibt.
- Zinsen: Zinssatz pro Jahr oder ausdrücklich „zinslos“. Ohne Vereinbarung sind die Zinsen nach Ablauf je eines Jahres fällig (§ 488 Abs. 2 BGB).
- Rückzahlung: Ratenhöhe und Termine oder ein fester Rückzahlungstag; Recht auf Sondertilgungen.
- Kündigung: Regeln, wann das Darlehen vorzeitig fällig wird, etwa bei mehreren ausgefallenen Raten.
- Sicherheiten: Bei größeren Beträgen zum Beispiel eine Bürgschaft oder die Sicherungsübereignung eines Autos.
- Datum und Unterschriften beider Seiten, je ein Exemplar.
Ist keine Laufzeit vereinbart, wird das Darlehen erst durch Kündigung fällig; die Frist beträgt drei Monate (§ 488 Abs. 3 BGB). Wichtig für den Geldgeber: Der Anspruch auf Rückzahlung verjährt regelmäßig in drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem er fällig wurde – mehr dazu unter Verjährung von Schulden.
Beispiel: Eltern leihen der Tochter Geld fürs Auto
Anna leiht sich von ihren Eltern 20.000 € für ein Auto. Vereinbart sind 2 % Zinsen pro Jahr und 48 gleich hohe Monatsraten. Die Rate beträgt rund 433,90 €, insgesamt zahlt Anna 827,32 € Zinsen – im ersten Jahr 355,69 €. Ob das günstiger ist als ein Bankkredit, hängt vom konkreten Angebot der Bank ab; vergleichen lässt sich das mit dem effektiven Jahreszins. Die Zinsen geben die Eltern in ihrer Steuererklärung an.
Steuern auf Zinsen beim Geldgeber
Zinsen aus einem Privatdarlehen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Weil keine Bank Kapitalertragsteuer abzieht, musst du sie in der Einkommensteuererklärung angeben (§ 32d Abs. 3 EStG). Es gilt grundsätzlich der Abgeltungsteuersatz von 25 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer; der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (Ehepaare 2.000 €) wird berücksichtigt, soweit er nicht schon verbraucht ist – siehe Abgeltungsteuer.
Ausnahme bei nahestehenden Personen: Setzt der Empfänger die Zinsen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ab – etwa weil er mit dem Geld eine vermietete Wohnung finanziert –, gilt für den Geldgeber nicht der Abgeltungsteuersatz, sondern sein persönlicher Steuersatz, und der Sparer-Pauschbetrag entfällt für diese Zinsen (§ 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a EStG). Nutzt der Empfänger das Geld privat, etwa für ein Auto, bleibt es bei der Abgeltungsteuer.
Zinsloses Darlehen: Achtung Schenkungsteuer
Verzichtet der Geldgeber auf Zinsen, wendet er dem Empfänger einen Vorteil zu. Das Finanzamt kann diesen Zinsvorteil als Schenkung behandeln und bewertet ihn mit 5,5 % des Betrags pro Jahr, wenn kein anderer Wert feststeht (§ 15 Abs. 1 BewG).
| Darlehensbetrag | Zinsvorteil pro Jahr |
|---|---|
| 20.000 € | 1.100 € |
| 50.000 € | 2.750 € |
| 100.000 € | 5.500 € |
| 200.000 € | 11.000 € |
Zwischen Eltern und Kindern bleibt das wegen des Freibetrags von 400.000 € innerhalb von zehn Jahren meist folgenlos. Bei Freunden oder Lebensgefährten liegt der Freibetrag nur bei 20.000 € – hier kann ein großes zinsloses Darlehen über mehrere Jahre Schenkungsteuer auslösen. Die Freibeträge stehen im Ratgeber Schenkungsteuer-Freibetrag.
Worauf beide Seiten achten sollten
- Kein Widerrufsrecht: Die Schutzvorschriften für Verbraucherkredite gelten nur, wenn ein Unternehmer Geld verleiht. Unter Privatleuten gibt es daher kein gesetzliches Widerrufsrecht.
- Nur leihen, was man entbehren kann: Fällt der Empfänger aus, gibt es keine Einlagensicherung oder Versicherung.
- Erbfall: Die Forderung gehört zum Nachlass des Geldgebers; die Schuld geht auf die Erben des Empfängers über. Ein Vertrag verhindert Streit unter Geschwistern.
- Darlehen oder Schenkung? Ohne Vertrag und Rückzahlungen wertet das Finanzamt eine Zahlung womöglich als Schenkung – oder Geschwister zweifeln später an, dass es ein Darlehen war.
Häufige Fragen
Muss ein Privatdarlehen schriftlich sein?
Nein, es ist auch mündlich wirksam. Ein schriftlicher Vertrag ist aber der beste Beweis für Betrag, Zinsen und Rückzahlung.
Muss ich Zinsen aus einem Privatdarlehen versteuern?
Ja. Die Zinsen gehören in die Steuererklärung des Geldgebers. Steuer fällt an, soweit der Sparer-Pauschbetrag überschritten ist.
Ist ein zinsloses Darlehen an mein Kind erlaubt?
Ja. Der Zinsvorteil kann zwar als Schenkung gelten, bleibt aber wegen des Freibetrags von 400.000 € für Kinder meist steuerfrei.
Wann kann ich ein Privatdarlehen kündigen?
Wenn keine Laufzeit vereinbart ist, jederzeit mit drei Monaten Frist. Bei fester Laufzeit gilt der Vertrag.

