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Kredit

Kredit im Todesfall: Wer die Restschuld zahlt, wie Erben ihre Haftung begrenzen und was Mitkreditnehmer wissen müssen

Fakten und Zahlen geprüft am

Mit dem Tod eines Kreditnehmers endet der Kreditvertrag nicht. Sein Vermögen geht als Ganzes auf die Erben über (§ 1922 BGB) – einschließlich der Schulden, für die die Erben haften (§ 1967 BGB). Laut Verbraucherzentrale haften Erben dafür grundsätzlich auch mit ihrem eigenen Vermögen. Mehrere Erben haften für gemeinsame Nachlassschulden als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB). Ist der Nachlass überschuldet, gibt es zwei Auswege: Die Erben können die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen ausschlagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, in dem sie vom Erbfall und dem Grund ihrer Berufung erfahren; lebte der Verstorbene nur im Ausland oder ist der Erbe bei Fristbeginn im Ausland, sind es sechs Monate (§ 1944 BGB). Oder sie nehmen an und beschränken ihre Haftung auf den Nachlass, indem sie Nachlassverwaltung beantragen oder ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnen lassen (§ 1975 BGB). Hat der Ehepartner den Kredit als zweiter Kreditnehmer mitunterschrieben, haftet er unabhängig vom Erbe weiter für die gesamte Restschuld (§ 421 BGB).

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Restschuld gehört zum Nachlass und geht auf die Erben über.
  • Ausschlagung innerhalb von sechs Wochen, bei Auslandsbezug sechs Monaten.
  • Nach Annahme: Haftung über Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz begrenzen.
  • Mitkreditnehmer und Bürgen haften unabhängig vom Erbe weiter.

Wer für den Kredit einstehen muss

Haftung nach dem Tod des Kreditnehmers
PersonHaftung
Erben, die annehmenfür die Nachlassschulden, grundsätzlich auch mit eigenem Vermögen; begrenzbar auf den Nachlass
Erben, die ausschlagenkeine; das Erbe geht an die nächsten gesetzlichen Erben
Zweiter Kreditnehmer (z. B. Ehepartner)für den gesamten Kredit als Gesamtschuldner, unabhängig vom Erbe
Bürgenach dem Bürgschaftsvertrag
Restschuld- oder Risikolebensversicherungzahlt die vereinbarte Summe, wenn der Todesfall versichert ist

Ehepartner, die nicht mitunterschrieben haben, haften nicht allein wegen der Ehe – sondern nur, wenn sie Erben werden und das Erbe annehmen.

Beispiel: Peter stirbt und hinterlässt 5.000 € auf dem Konto und einen Ratenkredit mit 12.000 € Restschuld. Seine Tochter Anna ist Alleinerbin. Nimmt sie das Erbe an, haftet sie für den Kredit und müsste im ungünstigsten Fall 7.000 € aus eigener Tasche zahlen. Sie kann stattdessen innerhalb von sechs Wochen beim Nachlassgericht ausschlagen – dann muss sie auch für ihre minderjährigen Kinder ausschlagen, auf die das Erbe sonst übergehen würde. Hat sie bereits angenommen, kann sie über ein Nachlassinsolvenzverfahren erreichen, dass die Gläubiger nur aus dem Nachlass befriedigt werden. Wie die Ausschlagung abläuft, erklärt der Ratgeber Erbe ausschlagen.

Was Erben jetzt tun sollten

  1. Überblick verschaffen: Kontoauszüge, Kreditverträge und Post durchsehen; Banken können Erben nach Vorlage eines Erbnachweises Auskunft geben.
  2. Frist im Blick behalten: Die sechs Wochen laufen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Berufungsgrund. Eine Ausschlagung musst du beim Nachlassgericht erklären oder öffentlich beglaubigen lassen; ein einfacher Brief reicht laut Verbraucherzentrale nicht.
  3. Vorsicht mit Nachlassgegenständen, solange unklar ist, ob du ausschlagen willst: Schlägst du aus, musst du bereits entnommene Gegenstände laut Verbraucherzentrale zurückgeben.
  4. Versicherungen prüfen: War eine Restschuldversicherung mit Todesfallschutz vereinbart, die Bank informieren – mehr im Ratgeber Restschuldversicherung.
  5. Mit der Bank sprechen: Nimmst du das Erbe an, laufen die Raten weiter; kläre, ob du den Kredit fortführst oder ablöst.

Hast du als Partner gemeinsam mit dem Verstorbenen einen Kredit aufgenommen, bleibt deine Haftung bestehen, auch wenn du das Erbe ausschlägst – siehe Zweiter Kreditnehmer. Absichern lässt sich das Risiko vorab etwa mit einer Risikolebensversicherung.

Häufige Fragen

Wer zahlt den Kredit, wenn der Kreditnehmer stirbt?

Die Erben, wenn sie das Erbe annehmen, sowie ein eventueller zweiter Kreditnehmer oder Bürge. War eine Versicherung für den Todesfall vereinbart, zahlt sie die vereinbarte Summe.

Muss der Ehepartner den Kredit nach dem Tod weiterzahlen?

Nur, wenn er den Kredit mitunterschrieben hat oder als Erbe das Erbe annimmt. Die Ehe allein begründet keine Haftung.

Wie lange haben Erben Zeit, ein überschuldetes Erbe auszuschlagen?

Sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Berufungsgrund, bei Auslandsbezug sechs Monate.

Kann ich als Erbe die Haftung begrenzen, ohne auszuschlagen?

Ja. Mit einer Nachlassverwaltung oder einem Nachlassinsolvenzverfahren beschränkt sich deine Haftung auf den Nachlass.