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Erbe

2 Artikel zum Thema „Erbe“.

Kredit

Kredit im Todesfall: Wer die Restschuld zahlt, wie Erben ihre Haftung begrenzen und was Mitkreditnehmer wissen müssen

Stirbt ein Kreditnehmer, erlischt der Kredit nicht: Die Restschuld geht auf die Erben über, die auch mit eigenem Vermögen haften. Erben können die Erbschaft aber binnen sechs Wochen ausschlagen oder ihre Haftung über Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz auf den Nachlass begrenzen. Ein Ehepartner, der mitunterschrieben hat, haftet weiter für den ganzen Kredit.

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