Kontowechsel: Der gesetzliche Kontowechselservice Schritt für Schritt
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Beim Wechsel des Girokontos müssen die alte und die neue Bank dir auf Wunsch helfen – das schreibt das Zahlungskontengesetz vor (§ 20 ZKG). Du erteilst der neuen Bank eine Ermächtigung; sie fordert bei der alten Bank die Liste deiner Daueraufträge, Lastschriften und regelmäßigen Zahlungseingänge an, richtet die Daueraufträge neu ein und informiert Arbeitgeber, Vermieter und andere Zahlungspartner über die neue IBAN. Für die Listen und die Schließung des alten Kontos dürfen keine Gebühren verlangt werden. Insgesamt sind für die gesetzlichen Schritte nur wenige Geschäftstage vorgesehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die neue Bank startet den Wechsel innerhalb von zwei Geschäftstagen nach deiner Ermächtigung.
- Die alte Bank liefert die Listen innerhalb von fünf Geschäftstagen – kostenlos.
- Die neue Bank richtet Daueraufträge ein und informiert Zahlungspartner innerhalb weiterer fünf Geschäftstage.
- Kontoschließung und Übertragung des Guthabens kosten nichts.
So läuft der Kontowechsel ab
- Neues Konto eröffnen – am besten nach einem Vergleich der Kontoführungsgebühren und Leistungen, siehe Girokonto vergleichen.
- Ermächtigung erteilen: Schriftlich oder im Onlinebanking legst du fest, welche Daueraufträge, Lastschriften und Zahlungseingänge umziehen sollen, ab wann und ob das alte Konto geschlossen werden soll (§ 21 ZKG). Bei Gemeinschaftskonten müssen alle Inhaber zustimmen.
- Neue Bank fordert an: innerhalb von zwei Geschäftstagen nach Erhalt der Ermächtigung (§ 22 ZKG).
- Alte Bank liefert: innerhalb von fünf Geschäftstagen die Liste der Daueraufträge, Informationen zu Lastschriftmandaten sowie zu Zahlungseingängen und Lastschriften der letzten 13 Monate (§ 23 ZKG).
- Neue Bank setzt um: innerhalb von fünf Geschäftstagen nach Erhalt der Listen richtet sie Daueraufträge ein, bereitet die Annahme von Lastschriften vor und informiert die Zahlungspartner – oder gibt dir Musterschreiben, wenn du das selbst tun willst (§ 24 ZKG).
- Altes Konto schließen: Zum vereinbarten Datum überweist die alte Bank das Restguthaben und schließt das Konto.
Was der Wechsel kosten darf
Für die Leistungen der Kontowechselhilfe darf eine Bank nur ein Entgelt verlangen, wenn es vereinbart ist; es muss angemessen und an den tatsächlichen Kosten ausgerichtet sein. Ausdrücklich kostenlos sind der Zugang zu deinen Daten über Daueraufträge und Lastschriften, die Übersendung der Listen und die Schließung des alten Kontos (§ 26 ZKG). Vertragsstrafen für den Wechsel sind unzulässig. Viele Banken bieten den Service ohnehin kostenlos an.
Woran du selbst denken solltest
- Altes Konto nicht zu früh schließen: Lass es einige Wochen parallel laufen, bis alle Zahlungen über das neue Konto gehen.
- Gedeckte Abbuchungen: Halte auf dem alten Konto genug Guthaben, bis die letzten Lastschriften dort gelandet sind.
- Zahlungspartner prüfen: Die Liste umfasst nur Zahlungen der letzten 13 Monate. Jährliche oder seltene Zahlungen – etwa Versicherungen oder Steuern – solltest du selbst kontrollieren.
- Karten und Apps: Hinterlegte Kartendaten bei Onlinehändlern, Paypal und Abos aktualisieren.
- Dispo und Kredite: Ein Dispo auf dem alten Konto muss ausgeglichen sein; Kredite bei der alten Bank laufen unabhängig vom Girokonto weiter.
- Lastschriften kontrollieren: Nach dem Wechsel kannst du Lastschriften wie gewohnt zurückgeben, siehe Lastschrift zurückbuchen.
Gemeinschaftskonto und Auslandskonto
Bei Gemeinschaftskonten müssen alle Kontoinhaber die Ermächtigung erteilen. Was bei solchen Konten sonst gilt, erklärt der Ratgeber Gemeinschaftskonto. Der gesetzliche Kontowechselservice gilt nur zwischen Banken in Deutschland und für Konten in derselben Währung. Willst du ein Konto in einem anderen EU-Land eröffnen, muss die bisherige Bank dir auf Wunsch kostenlos eine Liste deiner Daueraufträge und Lastschriften geben und das Guthaben übertragen (§§ 27 ff. ZKG).
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Kontowechsel?
Die gesetzlichen Schritte sind innerhalb von etwa zwei Wochen erledigt. Rechne aber mit einigen Wochen, bis alle Zahlungspartner umgestellt haben.
Kostet der Kontowechselservice etwas?
Listen und Kontoschließung sind gesetzlich kostenlos. Für weitere Leistungen darf nur ein vereinbartes, angemessenes Entgelt verlangt werden.
Muss ich meinem Arbeitgeber die neue IBAN selbst mitteilen?
Nein, wenn du das in der Ermächtigung auswählst, informiert die neue Bank ihn. Eine kurze eigene Nachricht schadet aber nicht.
Was passiert mit Lastschriften, die nach der Schließung noch eingehen?
Die alte Bank nimmt sie ab dem vereinbarten Datum nicht mehr an und informiert den Zahlungsempfänger über den Grund.

