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Konto & Karten

Gemeinschaftskonto: Oder-Konto, Und-Konto, Haftung, Trennung und Steuern

Fakten und Zahlen geprüft am

Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.

Ein Gemeinschaftskonto ist ein Girokonto mit zwei oder mehr Inhabern. Meist ist es ein Oder-Konto: Jeder Inhaber darf allein über das gesamte Guthaben verfügen. Beim Und-Konto können die Inhaber nur gemeinsam verfügen. Im Verhältnis zueinander steht das Guthaben den Inhabern im Zweifel zu gleichen Teilen zu (§ 430 BGB), solange nichts anderes vereinbart ist. Für Schulden auf dem Konto, etwa einen Dispo, haften die Inhaber nach den Kontobedingungen in der Regel jeweils für den vollen Betrag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Oder-Konto: jeder allein verfügungsberechtigt – auch über das ganze Guthaben.
  • Im Innenverhältnis gehört das Guthaben grundsätzlich beiden je zur Hälfte.
  • Bei einer Trennung kann jeder Inhaber das Oder-Konto in ein Und-Konto umwandeln lassen.
  • Zahlt nur ein Ehepartner große Beträge ein, kann das eine Schenkung sein.

Oder-Konto oder Und-Konto?

Oder-KontoUnd-Konto
Verfügungjeder alleinnur gemeinsam
Alltagflexibel, eigene Karten für jedenumständlich, oft ohne Karten
Risikoein Inhaber kann das Konto leer räumenBlockade, wenn sich die Inhaber nicht einig sind
Typisch fürPaare, HaushaltskontoErbengemeinschaften, Vereine, Mietkautionen

Wem gehört das Geld?

Gegenüber der Bank darf beim Oder-Konto jeder das ganze Guthaben abheben. Im Verhältnis der Inhaber zueinander sind sie als Gesamtgläubiger im Zweifel zu gleichen Anteilen berechtigt (§§ 428, 430 BGB). Hebt ein Partner mehr als seine Hälfte ab, kann der andere einen Ausgleich verlangen – es sei denn, die Partner haben etwas anderes vereinbart oder es ergibt sich aus den Umständen, etwa wenn ein Partner nachweislich nur sein eigenes Gehalt für eigene Zwecke verwendet hat.

Haftung für Schulden

Für einen Dispo oder eine Überziehung auf dem Gemeinschaftskonto haften nach den üblichen Kontobedingungen alle Inhaber gesamtschuldnerisch – die Bank kann den vollen Betrag von jedem verlangen. Auch die SCHUFA-Meldung betrifft in der Regel beide. Wer das nicht möchte, sollte für das Gemeinschaftskonto keinen Dispo vereinbaren.

Trennung

  1. Umwandeln: Bei einem Oder-Konto kann in der Regel jeder Inhaber gegenüber der Bank verlangen, dass künftig nur noch gemeinsam verfügt werden darf.
  2. Daueraufträge und Gehaltseingänge umstellen auf Einzelkonten.
  3. Guthaben aufteilen – im Zweifel hälftig – und das Konto gemeinsam kündigen.
  4. Dispo zurückführen: Solange Schulden bestehen, haften beide.

Tod eines Kontoinhabers

Stirbt ein Inhaber eines Oder-Kontos, kann der andere weiter allein verfügen. Die Erben treten an die Stelle des Verstorbenen; dessen Anteil am Guthaben gehört in den Nachlass. Was Hinterbliebene sonst beachten müssen, steht im Ratgeber Konto eines Verstorbenen.

Steuern: Freistellungsauftrag und Schenkungsteuer

  • Freistellungsauftrag: Einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über 2.000 € können nur Ehepaare und eingetragene Lebenspartner erteilen. Unverheiratete Paare können für ein Gemeinschaftskonto keinen gemeinsamen Freistellungsauftrag nutzen.
  • Schenkungsteuer: Zahlt nur ein Ehepartner auf ein Oder-Konto ein, kann das Finanzamt die Hälfte als Schenkung an den anderen werten. Der Bundesfinanzhof verlangt dafür, dass das Finanzamt nachweist, dass der andere tatsächlich und rechtlich frei über die Hälfte verfügen darf; sprechen objektive Umstände für eine hälftige Beteiligung, muss der Steuerpflichtige das Gegenteil belegen (BFH, Urteil vom 23.11.2011, II R 33/10). Bei Ehepaaren liegt der Freibetrag bei 500.000 € in zehn Jahren, bei Unverheirateten nur bei 20.000 € – siehe Schenkungsteuer-Freibeträge.

Viele Banken bieten Gemeinschaftskonten zu den gleichen Konditionen wie Einzelkonten an; Unterschiede bei Gebühren und Karten findest du im Girokonto-Vergleich.

Häufige Fragen

Darf mein Partner das Gemeinschaftskonto leer räumen?

Beim Oder-Konto kann er das gegenüber der Bank. Im Verhältnis zu dir muss er aber grundsätzlich die Hälfte ausgleichen.

Wer haftet für den Dispo auf einem Gemeinschaftskonto?

Nach den üblichen Kontobedingungen beide Inhaber, jeweils für den vollen Betrag.

Können Unverheiratete ein Gemeinschaftskonto eröffnen?

Ja. Steuerlich gibt es für sie aber keinen gemeinsamen Freistellungsauftrag und nur einen Schenkungsteuer-Freibetrag von 20.000 €.

Wie kündige ich ein Gemeinschaftskonto?

In der Regel nur gemeinsam. Einzeln kannst du meist die Umwandlung in ein Und-Konto verlangen.