Girokonto vergleichen: Die wichtigsten Kriterien und wie der Kontowechsel klappt
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Beim Girokonto-Vergleich zählen die tatsächlichen Gesamtkosten im Jahr – nicht nur die monatliche Kontoführungsgebühr, sondern auch Kartengebühren, Kosten für Bargeld und Überweisungen sowie der Dispozins. Laut Stiftung Warentest (Stand 31. August 2026) reichen die Jahreskosten von 0 bis 780 €; eine typische Nutzerin zahlt im Schnitt knapp 130 € im Jahr. Nur zwölf der 755 untersuchten Kontomodelle waren ohne Bedingungen kostenlos. Ein Wechsel ist einfacher, als viele denken: Die Banken sind gesetzlich verpflichtet, dabei zu helfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Vergleiche die Gesamtkosten pro Jahr, nicht nur den Monatspreis.
- Stiftung Warentest nennt ein Konto günstig, wenn die Kontoführung nicht mehr als 60 € im Jahr kostet.
- Echtzeitüberweisungen dürfen nicht mehr kosten als normale Überweisungen.
- Beim Wechsel müssen alte und neue Bank Daueraufträge und Lastschriften innerhalb fester Fristen umziehen.
Was ein Girokonto 2026 kostet
| Untersuchte Kontomodelle | 755 bei 190 Banken |
| Spanne der Jahreskosten | 0 bis 780 € |
| Durchschnitt für die Modellkundin | knapp 130 € pro Jahr |
| Ohne Bedingungen kostenlos (Online-Kontoführung) | 12 Konten |
| Kostenlos unter bestimmten Bedingungen | 20 weitere Konten |
Beispiel: Ein Konto für 4,95 € im Monat kostet 59,40 € im Jahr. Kommt eine Gebühr von 12 € pro Jahr für die Girocard hinzu, sind es 71,40 €. Deshalb lohnt sich der Blick auf alle Posten.
Die wichtigsten Kriterien beim Vergleich
- Kontoführungsgebühr und Bedingungen: Manche Konten sind nur kostenlos, wenn jeden Monat ein Mindestbetrag eingeht oder du die Karte regelmäßig nutzt. Prüfe, ob du die Bedingung sicher erfüllst – auch bei Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder im Ruhestand.
- Karten: Ist eine Girocard oder Debitkarte inklusive? Was kostet eine Kreditkarte? Welche Karte du wofür brauchst, erklärt unser Ratgeber Kreditkarte, Debitkarte oder Girocard.
- Bargeld: An welchen Automaten ist das Abheben kostenlos? Viele Banken gehören zu Automatenverbünden; teils kannst du auch an Supermarktkassen Bargeld bekommen.
- Überweisungen: Online-Überweisungen sind meist inklusive, beleghafte Überweisungen am Schalter oft nicht. Echtzeitüberweisungen in Euro darf die Bank nach EU-Recht nicht teurer abrechnen als normale Überweisungen.
- Dispozins: Wenn du dein Konto manchmal überziehst, ist der Dispozins einer der größten Kostenfaktoren. Laut Stiftung Warentest lag er im Mai 2026 im Schnitt bei 10,99 %; mehr dazu im Ratgeber Dispokredit.
- Filiale oder online: Brauchst du Beratung vor Ort oder reicht dir eine App? Die bedingungslos kostenlosen Konten im Vergleich der Stiftung Warentest sind Konten mit Online-Kontoführung.
- Gemeinschaftskonto, Unterkonten, Auslandsnutzung: Je nach Lebenslage können Partnerkonten, kostenlose Unterkonten oder günstige Zahlungen im Ausland wichtig sein.
Deine Rechte bei Gebühren
- Entgeltinformation vorab: Bevor du ein Konto eröffnest, muss die Bank dir kostenlos eine Übersicht über alle Entgelte geben (§ 5 Zahlungskontengesetz).
- Jährliche Entgeltaufstellung: Mindestens einmal im Jahr bekommst du kostenlos eine Aufstellung aller gezahlten Entgelte und Zinsen (§ 10 ZKG). Ideal, um dein Konto mit anderen zu vergleichen.
- Keine Gebührenerhöhung durch Schweigen: Der Bundesgerichtshof hat 2021 entschieden, dass Banken Vertragsänderungen und neue Gebühren nicht einfach als genehmigt behandeln dürfen, wenn Kunden nicht widersprechen (Urteil vom 27. April 2021, XI ZR 26/20). Für höhere Gebühren brauchen sie deine Zustimmung.
Kontowechsel: So muss dir die Bank helfen
Seit dem Zahlungskontengesetz müssen Banken beim Wechsel eines Girokontos innerhalb Deutschlands helfen (Kontowechselhilfe, §§ 20 ff. ZKG). So läuft es ab:
- Neues Konto eröffnen und der neuen Bank die Ermächtigung für die Kontowechselhilfe erteilen. Darin legst du fest, welche Daueraufträge und Lastschriften umziehen sollen und ob das alte Konto geschlossen wird.
- Die alte Bank liefert die Daten: Innerhalb von fünf Geschäftstagen übermittelt sie die Listen deiner Daueraufträge und Lastschriftmandate, stoppt auf Wunsch die Daueraufträge zum gewünschten Datum und überweist das Restguthaben.
- Die neue Bank richtet alles ein: Innerhalb von fünf Geschäftstagen nach Erhalt der Daten richtet sie die Daueraufträge ein, akzeptiert die Lastschriften und teilt auf Wunsch Zahlern wie deinem Arbeitgeber und Zahlungsempfängern die neue Kontoverbindung mit.
Entgelte für die Kontowechselhilfe darf die Bank nur verlangen, wenn das vereinbart ist; sie müssen angemessen und an den tatsächlichen Kosten orientiert sein, so die Verbraucherzentrale. Prüfe nach dem Wechsel trotzdem ein, zwei Monate lang, ob alle Zahlungen ankommen.
Keine Bank will dich aufnehmen? Dann hast du einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto.
Häufige Fragen
Gibt es noch kostenlose Girokonten?
Ja, aber nur wenige. Im Vergleich der Stiftung Warentest (August 2026) waren 12 von 755 Kontomodellen ohne Bedingungen kostenlos, weitere 20 nur unter Bedingungen wie einem Mindestgeldeingang.
Ab wann lohnt sich ein Kontowechsel?
Die Stiftung Warentest rät zum Wechsel, wenn dein Konto mehr als 60 € im Jahr kostet. Deine jährliche Entgeltaufstellung zeigt dir, was du tatsächlich zahlst.
Verschlechtert ein Kontowechsel meine SCHUFA?
Eine Kontoeröffnung wird als Anfrage oder Abschluss gemeldet und fließt in den neuen SCHUFA-Score ein; mehrere Anfragen innerhalb von 28 Tagen zählen dabei nur einmal. Das alte Konto wird nach der Kündigung ohne Störung gelöscht.
Wie lange dauert ein Kontowechsel?
Mit der gesetzlichen Kontowechselhilfe haben alte und neue Bank jeweils fünf Geschäftstage für ihre Schritte. Plane etwas Puffer ein und behalte das alte Konto, bis alle Zahlungen sicher auf dem neuen ankommen.
Quellen
- Stiftung Warentest: Girokonten im Vergleich (Stand 31. August 2026)
- § 5 Zahlungskontengesetz: Vorvertragliche Entgeltinformation
- § 10 ZKG: Entgeltaufstellung
- § 20 ZKG: Kontowechselhilfe
- Verbraucherzentrale: Banken müssen beim Kontowechsel helfen (Stand 27. Juni 2024)
- Verordnung (EU) 2024/886 über Echtzeitüberweisungen in Euro
- BGH, Urteil vom 27.04.2021, XI ZR 26/20 – Erläuterung bei PwC Legal
- SCHUFA: Kriterium Konto- und Kreditkartenanfragen



