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Baufinanzierung & Immobilien

KfW-Förderung 2026: Alle Kredite und Zuschüsse für Hauskauf, Neubau und Sanierung

Fakten und Zahlen geprüft am

Illustration: Haussymbol, verbunden mit Sparschwein, Schlüssel, Karte und steigender Kurve – Förderkredite der KfW

Die KfW fördert den Kauf, Bau und die energetische Sanierung von Wohnimmobilien mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen. Für Familien, die ein sanierungsbedürftiges Haus kaufen, gibt es seit August 2026 bis zu 180.000 € Förderkredit („Jung kauft Alt“), für eine neue klimafreundliche Heizung bis zu 80 % Zuschuss. Die wichtigste Regel für alle Programme: Der Antrag muss gestellt werden, bevor du den Kaufvertrag unterschreibst oder mit dem Vorhaben beginnst – nachträglich gibt es kein Geld. Stand dieser Übersicht: 6. Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • KfW-Kredite beantragst du über deine Bank oder einen anderen Finanzierungspartner, Zuschüsse wie die Heizungsförderung direkt bei der KfW im Portal „Meine KfW“.
  • „Jung kauft Alt“ (308): seit 3. August 2026 bis 140.000 € bei einem Kind, 160.000 € bei zwei und 180.000 € ab drei Kindern.
  • Heizungsförderung (458): seit 21. Juli 2026 neue Regeln – 30 % Grundförderung, bis 70 % (bei niedrigem Einkommen 80 %) von höchstens 28.000 € Kosten für die erste Wohneinheit.
  • Der Zuschuss für altersgerechtes Umbauen (455-B) ist seit 31. Juli 2026 gestoppt; der Kredit 159 bleibt verfügbar.

Alle KfW-Programme für Privatpersonen im Überblick

KfW-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum, Stand 6. Oktober 2026 (alle Programme vorbehaltlich verfügbarer Bundesmittel)
ProgrammWofürFörderungWichtigste Bedingung
124 WohneigentumsprogrammKauf oder Bau zur SelbstnutzungKredit bis 100.000 €keine Effizienzvorgabe
308 Jung kauft AltKauf eines energetisch schlechten BestandsgebäudesKredit 140.000 bis 180.000 €Familie mit Kind, Einkommensgrenze, Sanierung innerhalb von 54 Monaten
300 Wohneigentum für FamilienNeubau oder Ersterwerb eines NeubausKredit 170.000 bis 270.000 €Familie mit Kind, Einkommensgrenze, Effizienzhaus 40
297/298 Klimafreundlicher NeubauNeubauKredit bis 100.000 € (mit QNG 150.000 €) je WohnungEffizienzhaus 40 oder befristet Effizienzhaus 55
296 Neubau im Niedrigpreissegmentkostengünstiger NeubauKredit bis 100.000 € je Wohnungmind. Effizienzhaus 55, Kostengrenzen
261 Wohngebäude – KreditSanierung zum EffizienzhausKredit bis 150.000 € je Wohnung plus TilgungszuschussEnergieeffizienz-Experte
458 Heizungsförderungneue klimafreundliche HeizungZuschuss 30 bis 80 %Antrag direkt bei der KfW
358/359 ErgänzungskreditFinanzierung geförderter EinzelmaßnahmenKredit bis 120.000 € je Wohnungbestehende BEG-Zuschusszusage
159 Altersgerecht UmbauenBarrieren abbauen, EinbruchschutzKredit bis 50.000 € je WohnungUmsetzung durch Fachunternehmen

Die Zinssätze der Kredite nennen wir bewusst nicht: Die KfW passt sie laufend an und legt sie bei der Zusage fest. Die aktuellen Konditionen stehen auf der jeweiligen Programmseite der KfW.

Förderung für den Hauskauf

Wohneigentumsprogramm (124)

Das Basisprogramm für alle, die eine Immobilie zur Selbstnutzung kaufen oder bauen: bis zu 100.000 € Kredit, Laufzeit 4 bis 35 Jahre, Zinsbindung 5 oder 10 Jahre. Es gibt weder eine Einkommensgrenze noch Anforderungen an die Energieeffizienz. Nicht gefördert werden Ferienhäuser und Umschuldungen. Der Antrag läuft über deine Bank und muss vor dem Kaufvertrag oder Baubeginn gestellt werden.

Jung kauft Alt – Wohneigentum für Familien, Bestandserwerb (308)

Dieses Programm richtet sich an Familien, die ein energetisch schlechtes Haus oder eine solche Wohnung kaufen und sanieren. Seit dem 3. August 2026 gelten höhere Kreditbeträge:

Jung kauft Alt (308): Kredithöchstbetrag nach Zahl der Kinder
Kinder unter 18 Jahrenseit 03.08.2026vorherEinkommensgrenze (zu versteuerndes Haushaltseinkommen)
1 Kind140.000 €100.000 €90.000 €
2 Kinder160.000 €125.000 €100.000 €
3 Kinder und mehr180.000 €150.000 €110.000 € (+10.000 € je weiteres Kind)

Die wichtigsten Bedingungen:

  • Die Immobilie muss bei Antragstellung laut Energieausweis in der Effizienzklasse F, G oder H liegen.
  • Du verpflichtest dich, sie innerhalb von 54 Monaten ab der Förderzusage energetisch zu sanieren: entweder auf den Standard Effizienzhaus 85 EE oder – neu seit August 2026 – mit einem festgelegten Paket von Einzelmaßnahmen. Dazu gehören Fenstertausch, Fassadendämmung, Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke und ein Heizungstausch auf mindestens 65 % erneuerbare Energien; erfüllt die Heizung das schon, entfällt dieser Punkt.
  • Du nutzt die Immobilie selbst, besitzt mindestens die Hälfte davon und hast kein anderes Wohneigentum in Deutschland.
  • Der Antrag muss vor dem Kaufvertrag gestellt werden.

Für die Sanierung selbst kannst du zusätzlich die Sanierungs- und Heizungsförderung beantragen. Plane die Sanierungskosten von Anfang an in die Finanzierung ein – der Förderkredit deckt den Kauf, nicht automatisch die gesamte Sanierung.

Förderung für den Neubau

Wohneigentum für Familien (300)

Für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, die ein klimafreundliches Haus bauen oder eine neue Wohnung erstmals kaufen. Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen bei einem Kind, plus 10.000 € je weiteres Kind. Das Gebäude muss den Standard Effizienzhaus 40 erreichen, darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden und muss einen Grenzwert für Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus einhalten.

Wohneigentum für Familien (300): Kredithöchstbetrag
Kinderohne QNG-Siegelmit QNG-Siegel
1 bis 2170.000 €220.000 €
3 bis 4200.000 €250.000 €
ab 5220.000 €270.000 €

QNG steht für „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“; dafür brauchst du zusätzlich einen Nachhaltigkeitsberater.

Klimafreundlicher Neubau (297/298) und Niedrigpreissegment (296)

Ohne Einkommensgrenze und ohne Kinder-Voraussetzung fördert die KfW klimafreundliche Neubauten mit bis zu 100.000 € Kredit je Wohneinheit, mit QNG-Siegel bis zu 150.000 €. Befristet wird auch der einfachere Standard Effizienzhaus 55 mit bis zu 100.000 € gefördert: Der Antrag muss bis spätestens 31. Dezember 2026 eingehen – oder früher, falls die Mittel vorher ausgeschöpft sind. Voraussetzung ist unter anderem, dass Kaufvertrag oder Baubeginn ab dem 16. Dezember 2025 liegen und bei Antragstellung eine Baugenehmigung vorliegt.

Das Programm 296 fördert besonders kostengünstige Neubauten (mindestens Effizienzhaus 55) mit bis zu 100.000 € je Wohneinheit. Hier gelten zusätzlich Grenzwerte für die Lebenszykluskosten und eine Mindestzahl an Aufenthaltsräumen im Verhältnis zur Wohnfläche. Wie die Auszahlung beim Neubau abläuft und was Bereitstellungszinsen kosten, erklärt unser Ratgeber zum Baukredit.

Förderung für Sanierung und Heizung

Heizungsförderung für Privatpersonen (458)

Für den Austausch einer alten Heizung gegen eine klimafreundliche Anlage, etwa eine Wärmepumpe, gibt es einen Zuschuss. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Regeln:

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %, wenn du eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Gas-Etagenheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt und fachgerecht entsorgen lässt. Der Bonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 jedes halbe Jahr um 4 Prozentpunkte.
  • Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer: 40 % bei bis zu 30.000 €, 30 % bei bis zu 40.000 € und 10 % bei bis zu 50.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen. Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.
  • Höchstsatz: 70 % der förderfähigen Kosten, für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen bis 80 %.
  • Förderfähige Kosten: höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten. Der Betrag für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 jedes halbe Jahr um 750 €.

Der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag sind zum 21. Juli 2026 entfallen. Für ein Einfamilienhaus beträgt der Zuschuss damit höchstens 19.600 € (70 % von 28.000 €) beziehungsweise 22.400 € bei 80 %. Den Antrag stellst du direkt bei der KfW im Kundenportal „Meine KfW“, bevor die Arbeiten beginnen. Vorher brauchst du einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, der also nur gilt, wenn die Förderung zugesagt wird.

Wichtig zur Rechtslage: Seit dem 29. Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, ist damit entfallen. Gefördert werden aber weiterhin nur klimafreundliche Heizungen – für eine neue Gas- oder Ölheizung gibt es keinen KfW-Zuschuss.

Sanierung zum Effizienzhaus (261) und Ergänzungskredit (358/359)

Wer sein Haus umfassend zum Effizienzhaus saniert, erhält bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit mit einem Tilgungszuschuss, der von der erreichten Effizienzhaus-Stufe abhängt. Zum 21. Juli 2026 wurden die Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte gesenkt. Ein Energieeffizienz-Experte muss die Sanierung planen und begleiten.

Hast du bereits eine Zuschusszusage für Einzelmaßnahmen wie die Heizung, kannst du die übrigen Kosten mit dem Ergänzungskredit finanzieren: bis zu 120.000 € je Wohneinheit. Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 € erhalten über das Programm 358 einen zusätzlichen Zinsvorteil; die Zuschusszusage darf höchstens 12 Monate alt sein.

Altersgerecht Umbauen (159) – Zuschuss 455-B gestoppt

Für den Abbau von Barrieren und mehr Einbruchschutz gibt es den Kredit 159 mit bis zu 50.000 € je Wohneinheit, unabhängig vom Alter. Den Zuschuss 455-B kannst du dagegen seit dem 31. Juli 2026 nicht mehr beantragen, weil die Mittel für 2026 ausgeschöpft sind. Ob es 2027 neue Mittel gibt, ist offen.

So beantragst du KfW-Förderung richtig

  1. Früh prüfen: Kläre vor der Besichtigung oder Planung, welches Programm passt und ob du die Einkommensgrenzen einhältst. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid, nicht dein Nettogehalt.
  2. Experten einbinden: Für Effizienzhaus-Förderungen und „Jung kauft Alt“ mit Effizienzhaus-Standard brauchst du einen Energieeffizienz-Experten, der eine „Bestätigung zum Antrag“ erstellt.
  3. Antrag vor Vertrag: Kredite beantragst du über deine Bank, Sparkasse oder einen anderen Finanzierungspartner, Zuschüsse direkt bei der KfW. In beiden Fällen gilt: erst Antrag, dann Kaufvertrag, Auftrag oder Baubeginn.
  4. Gesamtfinanzierung abstimmen: Der KfW-Kredit ist ein Baustein deiner Baufinanzierung. Achte darauf, dass Laufzeiten, Zinsbindungen und Tilgung aller Darlehen zusammenpassen.
  5. Nachweise einhalten: Sanierungsfristen und Verwendungsnachweise sind Teil der Förderbedingungen. Werden sie nicht erfüllt, kann die Förderung zurückgefordert werden.

Häufige Fragen

Kann ich KfW-Förderung nach dem Kaufvertrag noch beantragen?

Nein. Bei den Kreditprogrammen für den Kauf, etwa 124 und 308, muss der Antrag vor dem Kaufvertrag gestellt werden, bei Neubau und Sanierung vor dem Vorhabenbeginn. Bei einigen Programmen darfst du vorher einen Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen.

Wie hoch sind die KfW-Zinsen aktuell?

Die KfW veröffentlicht ihre Konditionen auf den Programmseiten und passt sie laufend an. Der Zinssatz wird bei der Zusage festgelegt. Vergleiche ihn mit dem Angebot deiner Bank für den übrigen Kredit.

Bekomme ich „Jung kauft Alt“ auch ohne Kinder?

Nein. Voraussetzung ist mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt. Ohne Kinder kommt für den Kauf das Wohneigentumsprogramm 124 infrage.

Lassen sich KfW-Programme kombinieren?

Teilweise ja, etwa ein Kaufkredit mit der Heizungsförderung für die anschließende Sanierung. Welche Kombinationen erlaubt sind, regeln die Merkblätter der einzelnen Programme. Frag deine Bank oder deinen Energieeffizienz-Experten, bevor du Anträge stellst.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf KfW-Förderung?

Nein. Alle Programme stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel. Sind die Mittel erschöpft, kann die KfW ein Programm kurzfristig schließen, wie beim Zuschuss 455-B im Juli 2026.