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Baufinanzierung & Immobilien

Grundbuchauszug beantragen: Wer ihn bekommt, was er kostet und was drinsteht

Fakten und Zahlen geprüft am

Einen Grundbuchauszug bekommt, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 GBO). Eigentümer und von ihnen Bevollmächtigte erhalten ihn ohne Weiteres; Dritte müssen sachliche Gründe nennen und belegen, etwa als Gläubiger, der in das Grundstück vollstrecken will, oder als Kaufinteressent, der bereits mit dem Eigentümer verhandelt. Reine Neugier genügt nicht. Beantragen kannst du den Auszug beim zuständigen Grundbuchamt, meist einer Abteilung des Amtsgerichts, oder bei einem Notar. Beim Grundbuchamt kostet ein einfacher Ausdruck 10 € und ein amtlicher Ausdruck 20 €, als Datei 5 bzw. 10 € (Nr. 17000 bis 17003 GNotKG-Kostenverzeichnis). Beim Notar kostet ein Abdruck 10 €, ein beglaubigter 15 €, als Datei 5 bzw. 10 € (Nr. 25210 bis 25213), dort zuzüglich Umsatzsteuer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Voraussetzung: berechtigtes Interesse – als Eigentümer immer gegeben.
  • Kosten Grundbuchamt: 10 € (Ausdruck), 20 € (amtlicher Ausdruck).
  • Kosten Notar: 10 € (Abdruck), 15 € (beglaubigter Abdruck), plus Umsatzsteuer.
  • Wer Einsicht genommen hat, wird protokolliert; Eigentümer können Auskunft aus dem Protokoll verlangen.

Wer einen Grundbuchauszug bekommt

Berechtigtes Interesse nach § 12 GBO – typische Fälle
AntragstellerEinsicht?
Eigentümer, auch Miteigentümerja
Bevollmächtigte des Eigentümers (mit schriftlicher Vollmacht)ja
Gläubiger, der in das Grundstück vollstrecken willin der Regel ja
Kaufinteressent, der mit dem Eigentümer bereits verhandeltin der Regel ja
Interessent ohne Kontakt zum Eigentümer, etwa um ihn zum Verkauf anzusprechennein
Neugierige Nachbarnnein

Das Oberlandesgericht Bamberg hat 2024 etwa einem Unternehmen die Einsicht verweigert, das über das Grundbuch Eigentümer für Photovoltaik-Projekte ansprechen wollte. Erben können ihr Interesse zum Beispiel mit dem Erbschein belegen.

So beantragst du den Auszug

  1. Zuständiges Grundbuchamt finden: Welches Grundbuchamt für das Grundstück zuständig ist, erfährst du beim örtlichen Amtsgericht oder auf den Justizseiten deines Bundeslandes.
  2. Antrag stellen: mit Angabe von Grundbuchbezirk und Blattnummer oder Adresse bzw. Flurstück.
  3. Nachweise beilegen: Personalausweis, bei Dritten Vollmacht oder Belege für das berechtigte Interesse.
  4. Einfach oder amtlich wählen: Für die eigene Information reicht der einfache Ausdruck. Der amtliche Ausdruck trägt ein Dienstsiegel und steht einer beglaubigten Abschrift gleich (§ 131 GBO).

Alternativ erteilt ein Notar einen Grundbuchabdruck, wenn du ihm dein berechtigtes Interesse darlegst (§ 133a GBO). Beim Hauskauf soll sich der Notar ohnehin über den Grundbuchinhalt unterrichten, bevor er beurkundet (§ 21 BeurkG) – was das kostet, steht unter Notarkosten.

Was im Grundbuch steht

Aufbau eines Grundbuchblatts
TeilInhalt
AufschriftAmtsgericht, Grundbuchbezirk, Blattnummer
BestandsverzeichnisFlurstücke mit Gemarkung, Lage, Wirtschaftsart und Größe; mit dem Grundstück verbundene Rechte
Abteilung IEigentümer und Grundlage des Eigentumserwerbs (z. B. Auflassung, Erbfolge)
Abteilung IILasten und Beschränkungen, etwa Wegerecht, Wohnrecht, Nießbrauch, Vorkaufsrecht, Auflassungsvormerkung, Zwangsversteigerungsvermerk
Abteilung IIIGrundpfandrechte: Grundschulden und Hypotheken mit Betrag und Gläubiger

Beispiel: Melanie will eine Eigentumswohnung kaufen und steht mit dem Verkäufer in Verhandlungen. Er gibt ihr eine Vollmacht, sie bestellt beim Grundbuchamt einen einfachen Ausdruck für 10 €. In Abteilung II findet sie ein Wohnrecht für die Mutter des Verkäufers, in Abteilung III eine Grundschuld über 180.000 € zugunsten einer Bank. Beides muss vor dem Kauf geklärt werden – etwa, ob der Verkäufer die Grundschuld aus dem Kaufpreis ablöst und ob das Wohnrecht gelöscht wird. Eingetragene Rechte bleiben bestehen, solange sie nicht gelöscht sind. Wie Grundschulden funktionieren, steht im Ratgeber Grundschuld.

Häufige Fragen

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Beim Grundbuchamt 10 € für einen einfachen und 20 € für einen amtlichen Ausdruck, als Datei 5 bzw. 10 €. Beim Notar 10 € für einen Abdruck und 15 € für einen beglaubigten Abdruck, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.

Kann ich den Grundbuchauszug online beantragen?

Die direkte Online-Einsicht über das automatisierte Abrufverfahren steht nur zugelassenen Teilnehmern offen, etwa Gerichten, Behörden, Notaren und dinglich Berechtigten (§ 133 GBO); sie ist kostenpflichtig. Als Privatperson stellst du den Antrag beim Grundbuchamt oder gehst zum Notar.

Darf ich in das Grundbuch eines fremden Hauses schauen?

Nur mit berechtigtem Interesse, etwa als Gläubiger oder als Kaufinteressent in konkreten Verhandlungen mit dem Eigentümer. Kaufinteresse allein reicht nicht.

Erfährt der Eigentümer, wer Einsicht genommen hat?

Einsichten werden protokolliert, und der Eigentümer kann Auskunft aus dem Protokoll verlangen (§ 12 Abs. 4 GBO). Das Protokoll kann nach zwei Jahren vernichtet werden.