Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 6 Wochen volles Gehalt – Regeln, Wartezeit und was danach kommt
Fakten und Zahlen geprüft am
Artikel anhören
Nutzt die Sprachausgabe deines Geräts.
Ist ein Arbeitnehmer wegen Krankheit arbeitsunfähig, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, muss der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen weiterzahlen (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Fortgezahlt wird das Gehalt, das du bei deiner regelmäßigen Arbeitszeit bekommen hättest – ohne Überstundenvergütung (§ 4). Der Anspruch entsteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. Er gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Teilzeitkräfte, Minijobber und Auszubildende. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen, zahlen gesetzlich Versicherte das Krankengeld der Krankenkasse.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis zu sechs Wochen volles Gehalt bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit.
- Wartezeit: Anspruch erst nach vier Wochen im Arbeitsverhältnis.
- Krankmeldung sofort; ab dem vierten Kalendertag muss die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt sein.
- Nach sechs Wochen: Krankengeld von der Krankenkasse.
Wann du Anspruch hast
- Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit: Du kannst deine Arbeit wegen einer Erkrankung nicht ausüben.
- Ohne Verschulden: Ein Verschulden liegt nur bei grob leichtsinnigem Verhalten vor, etwa bei Verletzungen nach einem groben Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften. Normale Sport- oder Freizeitunfälle zählen in der Regel nicht dazu.
- Vier Wochen Wartezeit: Wer in den ersten vier Wochen eines neuen Jobs krank wird, bekommt für diese Zeit kein Entgelt vom Arbeitgeber; gesetzlich Versicherte erhalten dann Krankengeld von der Krankenkasse.
Gleichgestellt sind unter anderem eine Arbeitsverhinderung durch eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, die ein Sozialversicherungsträger bewilligt hat, (§ 9 EFZG) sowie eine nicht rechtswidrige Sterilisation oder ein nicht rechtswidriger Schwangerschaftsabbruch (§ 3 Abs. 2 EFZG).
Dieselbe Krankheit, neue sechs Wochen?
Wirst du wegen verschiedener Krankheiten nacheinander arbeitsunfähig, beginnt jeweils ein neuer Anspruch auf sechs Wochen. Bei derselben Krankheit (Fortsetzungserkrankung) werden die Zeiten zusammengerechnet. Ein neuer Sechs-Wochen-Anspruch entsteht nur, wenn
- du vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig warst oder
- seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit zwölf Monate vergangen sind (§ 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG).
Krankmeldung und eAU
- Sofort melden: Du musst dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen, am besten vor Arbeitsbeginn.
- Ab dem vierten Tag: Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss sie spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ärztlich festgestellt sein. Der Arbeitgeber darf das schon ab dem ersten Tag verlangen (§ 5 EFZG).
- eAU: Gesetzlich Versicherte bekommen keinen gelben Schein mehr für den Arbeitgeber. Die Arztpraxis übermittelt die Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft sie dort elektronisch ab. Deine Pflicht zur Krankmeldung beim Arbeitgeber bleibt.
- Privat Versicherte: Sie legen weiterhin eine ärztliche Bescheinigung in Papierform vor.
Was nach sechs Wochen kommt
Ab der siebten Woche zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld: 70 % des regelmäßigen Bruttoentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts, bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit. Einzelheiten im Ratgeber Krankengeld. Manche Tarifverträge sehen einen Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld vor. Ist dein Kind krank, gelten eigene Regeln – siehe Kinderkrankengeld.
Minijob und Teilzeit
Auch Minijobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie wegen Krankheit an einem Arbeitstag nicht arbeiten können. Arbeitgeber von Minijobbern bekommen die Kosten zu einem Teil über die Umlage U1 der Minijob-Zentrale erstattet. Mehr zum Minijob unter Minijob.
Häufige Fragen
Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit?
Bis zu sechs Wochen je Krankheit. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Bekomme ich in den ersten vier Wochen eines neuen Jobs Lohnfortzahlung?
Nein, der Anspruch entsteht erst nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung. Gesetzlich Versicherte erhalten für diese Zeit Krankengeld.
Ab wann brauche ich eine Krankschreibung?
Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, spätestens am darauffolgenden Arbeitstag – oder früher, wenn der Arbeitgeber das verlangt.
Bekomme ich Überstunden fortgezahlt?
Nein. Fortgezahlt wird das Entgelt für die regelmäßige Arbeitszeit; Überstundenvergütung gehört nicht dazu.
