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Arbeitslosengeld & Bürgergeld

Urlaub mit Arbeitslosengeld: Bis zu drei Wochen mit Zustimmung – so beantragst du die Ortsabwesenheit

Fakten und Zahlen geprüft am

Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss für die Vermittlung erreichbar sein und Vorschlägen der Agentur für Arbeit zeit- und ortsnah folgen können (§ 138 Abs. 5 SGB III). Eine Reise ist deshalb nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur möglich. Ist die Ortsabwesenheit genehmigt, wird das Arbeitslosengeld bis zu drei Wochen weitergezahlt. Dauert die Reise länger als drei, aber höchstens sechs Wochen, gibt es Geld nur für die ersten drei Wochen; bei mehr als sechs Wochen entfällt der Anspruch für die gesamte Zeit. Wer ohne Zustimmung verreist, bekommt für diese Zeit kein Arbeitslosengeld und muss gezahltes Geld zurückzahlen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Urlaub nur mit vorheriger Zustimmung, beantragen etwa ein bis zwei Wochen vor der Abreise.
  • Bis drei Wochen: Arbeitslosengeld läuft weiter.
  • Drei bis sechs Wochen: Geld nur für drei Wochen; über sechs Wochen: gar nicht.
  • Im Jobcenter gilt: Zustimmung in der Regel für höchstens drei Wochen im Kalenderjahr.

Warum Arbeitslose Urlaub genehmigen lassen müssen

Arbeitslose haben keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch wie Beschäftigte. Arbeitslosengeld bekommt nur, wer den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung steht – also eine Arbeit annehmen und Termine wahrnehmen kann. Deshalb musst du erreichbar sein und eine Abwesenheit vom Wohnort vorher abstimmen. Die Agentur stimmt nur zu, wenn in dieser Zeit weder eine Vermittlung noch eine Maßnahme oder ein Vorstellungsgespräch beeinträchtigt wird. Am Anfang der Arbeitslosigkeit wird eine Abwesenheit meist nur in Ausnahmefällen genehmigt.

Dauer und Folgen

Arbeitslosengeld bei genehmigter Ortsabwesenheit (Angaben der Bundesagentur für Arbeit)
Dauer der AbwesenheitArbeitslosengeld
bis drei Wochenwird weitergezahlt
mehr als drei, höchstens sechs Wochennur für die ersten drei Wochen
mehr als sechs Wochenfür die gesamte Zeit kein Anspruch
ohne Zustimmungkein Anspruch, Rückforderung möglich

So beantragst du die Ortsabwesenheit

  1. Rechtzeitig, aber nicht zu früh: Die Agentur entscheidet anhand der Vermittlungschancen im geplanten Zeitraum. Die Bundesagentur empfiehlt, den Urlaub etwa ein bis zwei Wochen vorher zu beantragen.
  2. Wege: online über die eServices oder die App der Bundesagentur, telefonisch über die kostenlose Servicenummer 0800 4 5555 00 oder persönlich.
  3. Zustimmung abwarten: Erst fahren, wenn sie vorliegt.
  4. Rückkehr: Nach der Rückkehr musst du wieder erreichbar sein. Verlängerst du die Reise ohne Zustimmung über drei Wochen hinaus, fällt der Anspruch für die Zeit weg.

Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)

Beim Jobcenter gelten eigene, ähnliche Regeln (§ 7b SGB II). Wer sich ohne Zustimmung außerhalb des näheren Bereichs des Jobcenters aufhält, bekommt keine Leistungen. Für Abwesenheiten ohne wichtigen Grund soll die Zustimmung in der Regel für längstens drei Wochen im Kalenderjahr erteilt werden. Für wichtige Gründe wie eine ärztlich verordnete Reha, kirchliche oder gewerkschaftliche Veranstaltungen, eine ehrenamtliche Tätigkeit oder Aufenthalte zur Eingliederung in Arbeit gelten erleichterte Regeln; für Abwesenheiten wegen einer Erwerbstätigkeit ist keine Zustimmung nötig. Mehr zur Grundsicherung im Ratgeber Grundsicherungsgeld.

Tipps

  • Plane Reisen nicht in die ersten Wochen der Arbeitslosigkeit und nicht in die Zeit einer Weiterbildung.
  • Kurze Ausflüge, bei denen du werktäglich deine Post zur Kenntnis nehmen und Termine wahrnehmen kannst, gelten in der Regel nicht als Ortsabwesenheit – frag im Zweifel vorher nach.
  • Beantrage auch kurze Reisen, etwa zu Familienfeiern oder Krankenbesuchen, vorher.

Wie hoch dein Arbeitslosengeld ist, steht im Ratgeber Arbeitslosengeld-Höhe. Wer vor Ende des Jobs noch nicht gemeldet ist, sollte zuerst die Fristen beachten – siehe Arbeitsuchend melden.

Häufige Fragen

Wie lange darf ich mit Arbeitslosengeld in den Urlaub?

Mit Zustimmung der Agentur wird das Arbeitslosengeld bis zu drei Wochen weitergezahlt. Bei drei bis sechs Wochen gibt es Geld nur für drei Wochen, bei mehr als sechs Wochen gar nicht.

Wie beantrage ich Urlaub beim Arbeitsamt?

Online über die eServices oder die App der Bundesagentur, telefonisch unter 0800 4 5555 00 oder persönlich – idealerweise ein bis zwei Wochen vor der Reise.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung verreise?

Für die Zeit der Abwesenheit besteht kein Anspruch. Bereits gezahltes Arbeitslosengeld muss zurückgezahlt werden.

Darf ich mit Arbeitslosengeld ins Ausland reisen?

Ja, mit Zustimmung gelten dieselben Regeln wie für Reisen im Inland.