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Elternzeit

2 Artikel zum Thema „Elternzeit“.

Arbeitslosengeld & Bürgergeld

Elternzeit: Bis zu 3 Jahre pro Kind – Anmeldung, Fristen, Teilzeit bis 32 Stunden und Kündigungsschutz

Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, die jeder Elternteil bis zum dritten Geburtstag des Kindes nehmen kann – bis zu 24 Monate davon auch später, bis das Kind acht ist. Du meldest sie spätestens sieben Wochen vorher schriftlich beim Arbeitgeber an. Während der Elternzeit darfst du bis zu 32 Wochenstunden arbeiten und bist vor Kündigung geschützt. Wie das mit Elterngeld, Urlaub und Teilzeit zusammenpasst.

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Arbeitslosengeld & Bürgergeld

Elterngeld 2026: Höhe, Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus – mit Rechenbeispielen

Elterngeld ersetzt nach der Geburt 65 bis 100 % des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 €, höchstens 1.800 € im Monat. Wie die Höhe berechnet wird, wie Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus zusammenspielen, warum der Antrag nur drei Monate rückwirkt und was über die geplante Reform bekannt ist.

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