Elternzeit: Bis zu 3 Jahre pro Kind – Anmeldung, Fristen, Teilzeit bis 32 Stunden und Kündigungsschutz
Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, die jeder Elternteil bis zum dritten Geburtstag des Kindes nehmen kann – bis zu 24 Monate davon auch später, bis das Kind acht ist. Du meldest sie spätestens sieben Wochen vorher schriftlich beim Arbeitgeber an. Während der Elternzeit darfst du bis zu 32 Wochenstunden arbeiten und bist vor Kündigung geschützt. Wie das mit Elterngeld, Urlaub und Teilzeit zusammenpasst.
