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Arbeitslosengeld & Bürgergeld

Einstiegsgeld 2026: So viel zahlt das Jobcenter, wenn du wieder arbeitest

Fakten und Zahlen geprüft am

Einstiegsgeld ist ein Zuschuss vom Jobcenter für Menschen, die Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beziehen und eine sozialversicherungspflichtige oder hauptberuflich selbständige Arbeit aufnehmen (§ 16b SGB II). Es wird zusätzlich zum Lohn gezahlt, höchstens 24 Monate lang, und 2026 in der Regel mit bis zu 563 € im Monat. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das Jobcenter entscheidet nach Ermessen. Wichtig ist vor allem eins – du musst den Antrag stellen, bevor du die Arbeit aufnimmst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundbetrag bis 50 % des Regelbedarfs, also bis 281,50 € für Alleinstehende, dazu Zuschläge für lange Arbeitslosigkeit und jede weitere Person im Haushalt.
  • Obergrenze 2026: 563 € im Monat, bei pauschaler Bemessung für besondere Gruppen 422,25 €.
  • Einstiegsgeld wird nicht auf das Grundsicherungsgeld angerechnet und ist steuerfrei.
  • Kein Einstiegsgeld für Minijobs und Ausbildungen. Der Antrag muss vor dem ersten Arbeitstag beim Jobcenter sein.

Wer Einstiegsgeld bekommen kann

Einstiegsgeld können erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit aufnehmen, wenn das für ihre Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist (§ 16b Abs. 1 SGB II). Es kann auch dann weitergezahlt werden, wenn du durch den neuen Job gar kein Grundsicherungsgeld mehr brauchst.

Was „erforderlich“ bedeutet, legen die Jobcenter in eigenen Weisungen fest. Ein Beispiel ist die Arbeitshilfe des Jobcenters Köln (Stand 03.01.2024). Danach wird Einstiegsgeld unter anderem nicht gezahlt für:

  • Minijobs, Ausbildungen, Arbeitsgelegenheiten („1-Euro-Jobs“) und nach § 16e oder § 16i SGB II geförderte Stellen,
  • gut bezahlte, qualifizierte Tätigkeiten, bei denen kein zusätzlicher Anreiz nötig ist,
  • Jobs, die nur wenige Wochen dauern und keine Anschlussperspektive haben, etwa eine Saisonaushilfe,
  • Personen, die neben dem Grundsicherungsgeld Arbeitslosengeld beziehen.

Außerdem prüft das Jobcenter, ob du durch den Job voraussichtlich in absehbarer Zeit ohne Grundsicherung auskommst. Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur nennen dafür laut der Kölner Arbeitshilfe einen Orientierungsrahmen von 36 Monaten. Das Bundessozialgericht hat Einstiegsgeld als letztes Mittel eingestuft, das nur eingesetzt werden soll, wenn die Eingliederung nicht auf andere, günstigere Weise gelingt (Urteil vom 05.08.2015, B 4 AS 46/14 R).

Wie hoch ist das Einstiegsgeld 2026?

Die Höhe regelt die Einstiegsgeld-Verordnung (ESGV). Sie knüpft an den Regelbedarf an, der 2026 unverändert 563 € für Alleinstehende beträgt. Bei der Berechnung im Einzelfall setzt sich das Einstiegsgeld so zusammen (§ 1 ESGV):

BausteinBetrag 2026Regel
Grundbetragbis 281,50 €höchstens 50 % des für dich maßgeblichen Regelbedarfs; für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft bis 253,00 €
Zuschlag lange Arbeitslosigkeit112,60 €20 % des Regelbedarfs bei mindestens zwei Jahren Arbeitslosigkeit, bei erschwerter Eingliederung schon nach sechs Monaten
Zuschlag Haushaltsgröße56,30 €10 % des Regelbedarfs je weiterer leistungsberechtigter Person in der Bedarfsgemeinschaft
Obergrenze563,00 €100 % des Regelbedarfs

Für besonders zu fördernde Personengruppen darf das Jobcenter das Einstiegsgeld stattdessen pauschal festlegen, höchstens auf 75 % des Regelbedarfs, also 422,25 € (§ 2 ESGV). Das Jobcenter Köln wendet die Pauschale zum Beispiel bei Alleinerziehenden ohne gesicherte Kinderbetreuung an (50 % bis 75 % je nach Zahl der Kinder) sowie bei Menschen ab 55 Jahren, die mindestens zwei Jahre arbeitslos waren (75 %). Möglich ist auch, dass der Betrag im Laufe der Förderung sinkt.

Zwei Rechenbeispiele

  • Tanja, alleinstehend, seit zweieinhalb Jahren arbeitslos: höchstens 281,50 € Grundbetrag plus 112,60 € Zuschlag = 394,10 € im Monat. Über 24 Monate wären das bis zu 9.458,40 €.
  • Marco, lebt mit Partnerin und zwei Kindern, seit einem Jahr arbeitslos: höchstens 253,00 € Grundbetrag (Regelbedarf für Partner 506 €) plus 3 × 56,30 € für die weiteren Personen = 421,90 € im Monat. Einen Zuschlag für lange Arbeitslosigkeit gibt es bei ihm in der Regel nicht.

Das sind Höchstbeträge. Das Jobcenter kann weniger bewilligen und muss seine Entscheidung im Bescheid begründen.

Wie lange es Einstiegsgeld gibt

Einstiegsgeld wird höchstens 24 Monate gezahlt und nur, solange die geförderte Arbeit besteht (§ 16b Abs. 2 SGB II). Endet der Job, wird die Bewilligung für die Zukunft aufgehoben. Für die Monate, in denen du gearbeitet hast, musst du das Geld nach den Kölner Weisungen nicht zurückzahlen – es sei denn, die Bewilligung beruhte auf falschen Angaben.

So beantragst du Einstiegsgeld

  1. Früh ansprechen: Erzähl deiner Ansprechperson im Jobcenter von der Stelle, sobald sie in Aussicht ist.
  2. Antrag vor Arbeitsbeginn stellen: Leistungen des Jobcenters gibt es nicht für Zeiten vor dem Antrag (§ 37 Abs. 2 SGB II). Nach der Kölner Arbeitshilfe wird ein Antrag nach dem Tag der Arbeitsaufnahme abgelehnt.
  3. Arbeitsvertrag vorlegen oder eine Einstellungszusage mit Beginn, Stunden und Lohn.
  4. Bescheid prüfen: Bist du mit der Ablehnung oder der Höhe nicht einverstanden, kannst du Widerspruch einlegen.

Einstiegsgeld, Lohn und Steuern

Einstiegsgeld ist eine Leistung nach dem SGB II und wird deshalb nicht als Einkommen auf das Grundsicherungsgeld angerechnet (§ 11a Abs. 1 Nr. 1 SGB II). Es kommt also zusätzlich zu dem Teil deines Lohns hinzu, den du über die Freibeträge behalten darfst – wie viel das ist, erklärt unser Ratgeber zum Hinzuverdienst beim Grundsicherungsgeld. Steuerfrei ist das Einstiegsgeld nach § 3 Nr. 2 Buchst. d EStG.

Für Kosten rund um den Jobstart, etwa Arbeitskleidung, Fahrtkosten oder eine Autoreparatur, ist das Einstiegsgeld nicht gedacht. Dafür gibt es das Vermittlungsbudget, das mit dem Einstiegsgeld kombiniert werden kann.

Einstiegsgeld für Selbständige

Auch wer sich aus dem Grundsicherungsgeld heraus hauptberuflich selbständig macht, kann Einstiegsgeld bekommen. Zusätzlich sind Zuschüsse von bis zu 5.000 € und Darlehen für notwendige Sachgüter möglich, etwa Werkzeug oder Ausstattung (§ 16c Abs. 1 SGB II). Voraussetzung ist, dass die Selbständigkeit voraussichtlich wirtschaftlich tragfähig ist. Dazu soll das Jobcenter die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen (§ 16c Abs. 3 SGB II).

Häufige Fragen

Gibt es Einstiegsgeld auch beim Arbeitslosengeld 1?

Nein. Einstiegsgeld ist eine Leistung der Grundsicherung (SGB II). Bei Arbeitslosengeld 1 kann stattdessen dein neuer Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss bekommen, und für eine Gründung gibt es den Gründungszuschuss.

Wird Einstiegsgeld auf das Grundsicherungsgeld angerechnet?

Nein. Es zählt nicht als Einkommen, weil es selbst eine Leistung nach dem SGB II ist.

Bekomme ich Einstiegsgeld für einen Minijob?

Nein. Das Gesetz verlangt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine hauptberufliche Selbständigkeit.

Kann ich Einstiegsgeld nachträglich beantragen?

In der Regel nicht. Stell den Antrag spätestens am Tag vor dem ersten Arbeitstag – am besten schriftlich oder online mit Eingangsbestätigung.

Muss ich Einstiegsgeld zurückzahlen, wenn ich den Job verliere?

Für die Zeit, in der du gearbeitet hast, grundsätzlich nicht. Die Zahlung endet aber mit dem Job.