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Arbeitslosengeld & Bürgergeld

Vermittlungsbudget: Bewerbungskosten, Fahrtkosten und Arbeitskleidung vom Amt

Fakten und Zahlen geprüft am

Aus dem Vermittlungsbudget können die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Kosten übernehmen, die dir bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung entstehen – etwa für Bewerbungen, Fahrten zum Vorstellungsgespräch, Arbeitskleidung, Pendeln oder einen Umzug (§ 44 SGB III, für das Jobcenter in Verbindung mit § 16 SGB II). Einen Rechtsanspruch hast du nicht, die Behörde entscheidet im Einzelfall. Die wichtigste Regel: Stell den Antrag, bevor dir die Kosten entstehen. Nachträglich wird nichts übernommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte und Ausbildungsuchende – über die Agentur für Arbeit oder, bei Grundsicherungsgeld, über das Jobcenter.
  • Gefördert wird nur, was für die Eingliederung notwendig ist und was der Arbeitgeber nicht selbst übernimmt.
  • Die Förderung ist ein Zuschuss, kein Darlehen.
  • Viele Agenturen und Jobcenter arbeiten mit Pauschalen, zum Beispiel je Bewerbung oder je gefahrenem Kilometer.

Welche Kosten übernommen werden können

Die Bundesagentur für Arbeit nennt auf ihrer Seite zum Vermittlungsbudget diese Kostenarten:

  • Bewerbungskosten: Fotos, Materialien, Porto.
  • Reisekosten zum Vorstellungsgespräch: Fahrtkosten, Fahrkarten, Übernachtungen.
  • Reisekosten zum Arbeitsantritt: Fahrtkosten mit dem Auto oder Fahrkarten.
  • Pendelkosten: tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle.
  • Trennungskosten: Miete für eine notwendige Zweitwohnung, wenn die neue Arbeit weit entfernt ist.
  • Umzugskosten: Mietfahrzeug oder Umzugsunternehmen.
  • Weitere Kosten: beglaubigte Kopien, Führungszeugnis, Übersetzungen, Arbeitskleidung.

Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur (Stand 03.03.2025) können auch Kosten für Nachweise wie Zertifizierungen oder Gesundheitszeugnisse übernommen werden. Nicht über das Vermittlungsbudget bezahlt wird dagegen die Vermittlung beruflicher oder sprachlicher Kenntnisse – dafür gibt es eigene Förderungen wie den Bildungsgutschein. Kosten, für die eine andere Stelle zuständig ist, etwa die Krankenkasse, sind ebenfalls ausgeschlossen.

Voraussetzungen

  • Versicherungspflichtige Beschäftigung: Es muss um eine Arbeit oder Ausbildung gehen, für die Arbeitslosenversicherungspflicht besteht. Nicht gefördert werden laut den Weisungen unter anderem Beamtenanwärter, Freiwilligendienste und – bei Beziehern von Arbeitslosengeld – Midijobs unter 15 Wochenstunden.
  • Notwendigkeit: Die Kosten müssen für deine berufliche Eingliederung erforderlich sein. Was gefördert wird, wird meist in der Eingliederungsvereinbarung bzw. beim Jobcenter im Kooperationsplan festgehalten.
  • Arbeitgeber zahlt nicht: Übernimmt der Arbeitgeber gleichartige Kosten, etwa die Fahrt zum Vorstellungsgespräch, gibt es dafür nichts aus dem Vermittlungsbudget (§ 44 Abs. 1 Satz 3 SGB III).
  • Kein Lebensunterhalt: Leistungen zum Lebensunterhalt sind ausgeschlossen, und andere Leistungen dürfen nicht aufgestockt oder ersetzt werden (§ 44 Abs. 3 SGB III).

Pauschalen: ein Beispiel aus der Praxis

Agenturen und Jobcenter dürfen Pauschalen festlegen (§ 44 Abs. 3 SGB III). Wie das aussieht, zeigt die Arbeitshilfe des Jobcenters Köln (Stand 14.06.2024):

  • 5 € pro nachgewiesener Bewerbung; Online-Bewerbungen grundsätzlich nicht, Bewerbungsfotos gegen Rechnung schon,
  • Fahrten mit dem eigenen Auto 0,20 € pro Kilometer nach dem Bundesreisekostengesetz, Bus und Bahn in der günstigsten Klasse,
  • Arbeitskleidung und Arbeitsgeräte, wenn ein unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegt und der Arbeitgeber sie nicht stellt,
  • Förderungen über 1.000 € müssen mit der Teamleitung abgestimmt werden.

Andere Jobcenter und Agenturen können andere Beträge festlegen. Frag deshalb bei deiner Ansprechperson nach den örtlichen Regeln.

Besonderheiten beim Jobcenter

Beziehst du Grundsicherungsgeld, gelten im Kern dieselben Regeln. Einige Punkte sind aber anders:

  • Umzug: Umzugskosten übernimmt das Jobcenter vorrangig nach § 22 Abs. 6 SGB II, nicht aus dem Vermittlungsbudget. Mehr dazu im Ratgeber zu Umzugskosten vom Jobcenter.
  • Pendeln als Aufstocker: Verdienst du so wenig, dass du weiter Grundsicherungsgeld bekommst, werden Fahrtkosten in der Regel über die Absetzbeträge beim Einkommen berücksichtigt. Bis zum ersten Gehalt kann nach der Kölner Arbeitshilfe das Vermittlungsbudget einspringen.
  • Nach dem Jobstart: Fällt die Hilfebedürftigkeit durch den neuen Lohn weg, sind Leistungen aus dem Vermittlungsbudget noch bis zu sechs Monate nach Beschäftigungsaufnahme möglich (§ 16g Abs. 2 SGB II).
  • Kombination: Das Vermittlungsbudget lässt sich mit dem Einstiegsgeld kombinieren.

Auch ein Führerschein oder ein Auto kann im Einzelfall über das Vermittlungsbudget gefördert werden, wenn es für eine konkrete Stelle nötig ist. Die Voraussetzungen erklären wir im Ratgeber Auto vom Jobcenter.

So stellst du den Antrag

  1. Vorher ansprechen: Kläre mit deiner Vermittlung, welche Kosten übernommen werden, bevor du etwas kaufst oder buchst. Leistungen der Arbeitsförderung gibt es nur, wenn sie vor dem leistungsbegründenden Ereignis beantragt wurden (§ 324 SGB III).
  2. Antrag stellen: schriftlich, online oder persönlich. Bei Reisekosten zum Vorstellungsgespräch reicht es nach den Weisungen der Bundesagentur, den Antrag vor dem Gespräch zu stellen – auch wenn die Fahrkarte schon vorher gekauft wurde.
  3. Belege sammeln: Rechnungen, Fahrkarten, Einladung zum Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag.
  4. Abrechnen: In der Regel werden entstandene Kosten erstattet. Eine Vorauszahlung ist nur in besonderen Fällen möglich.

Häufige Fragen

Habe ich einen Anspruch auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget?

Nein. Die Bundesagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch besteht. Gegen eine Ablehnung kannst du aber Widerspruch einlegen, wenn du sie für ermessensfehlerhaft hältst.

Werden Fahrtkosten zu Terminen beim Jobcenter auch aus dem Vermittlungsbudget bezahlt?

Nein, dafür gibt es eine eigene Regelung für Reisekosten bei Meldeterminen. Frag bei deinem Jobcenter oder deiner Agentur danach.

Muss ich das Geld zurückzahlen?

Nein. Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget ist ein Zuschuss, solange du sie zweckentsprechend verwendest.

Gibt es eine Obergrenze?

Gesetzlich nicht. Die Bundesagentur empfiehlt, in der Eingliederungsvereinbarung eine Obergrenze festzulegen, vor allem für Bewerbungskosten. Ab 5.000 € muss intern die Bereichsleitung zustimmen, außer bei Umzugskosten.