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Arbeitslosengeld & Bürgergeld

Bildungsgutschein 2026: Weiterbildung und Umschulung bezahlt – plus 150 € Weiterbildungsgeld

Fakten und Zahlen geprüft am

Mit einem Bildungsgutschein bescheinigt dir die Agentur für Arbeit, dass sie eine berufliche Weiterbildung bezahlt (§ 81 Abs. 4 SGB III). Übernommen werden Lehrgangskosten, Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuung. Machst du als Arbeitsloser eine Umschulung zu einem anerkannten Berufsabschluss, bekommst du zusätzlich 150 € Weiterbildungsgeld im Monat und Prämien von 1.000 € und 1.500 € für bestandene Prüfungen (§ 87a SGB III). Seit dem 1. Januar 2025 ist für die Weiterbildungsförderung auch bei Beziehenden von Grundsicherungsgeld die Agentur für Arbeit zuständig, nicht mehr das Jobcenter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Voraussetzungen: Weiterbildung notwendig, Beratung durch die Agentur vorher, Kurs und Träger zugelassen.
  • Für den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch.
  • Das Arbeitslosengeld läuft während der Weiterbildung weiter; die Anspruchsdauer sinkt nur um einen Tag je zwei Tage Weiterbildung.
  • Weiterbildungsgeld 150 € monatlich plus Prämien 1.000 € (Zwischenprüfung) und 1.500 € (Abschlussprüfung).

Voraussetzungen für den Bildungsgutschein

Die Agentur für Arbeit kann eine Weiterbildung fördern, wenn (§ 81 Abs. 1 SGB III)

  1. die Weiterbildung notwendig ist, um dich bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden,
  2. die Agentur dich vor Beginn beraten hat und
  3. die Maßnahme und der Bildungsträger für die Förderung zugelassen sind.

Bei Arbeitslosen wird die Notwendigkeit auch anerkannt, wenn erweiterte berufliche Kompetenzen deine Beschäftigungsfähigkeit verbessern und das nach der Lage am Arbeitsmarkt zweckmäßig ist (§ 81 Abs. 1a SGB III). Der Gutschein kann zeitlich befristet, regional begrenzt und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden. Den Kurs suchst du dir selbst bei einem zugelassenen Träger aus; dieser legt den Gutschein vor Beginn der Agentur vor (§ 81 Abs. 4 SGB III).

Rechtsanspruch beim Berufsabschluss

Die meisten Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind Ermessensleistungen. Eine Ausnahme sind die Weiterbildungskosten zum nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses sowie des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses (§ 3 Abs. 3 Nr. 4 SGB III). Einen Berufsabschluss fördert die Agentur, wenn du (§ 81 Abs. 2 SGB III)

  • keinen Abschluss in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsberuf hast oder wegen mehr als vier Jahren an- oder ungelernter Tätigkeit nicht mehr in deinem erlernten Beruf arbeiten kannst,
  • für den angestrebten Beruf geeignet bist,
  • voraussichtlich erfolgreich teilnimmst und
  • damit deine Beschäftigungschancen verbesserst.

Wer ohne Abschluss noch keine drei Jahre beruflich tätig war, wird nur gefördert, wenn eine reguläre Ausbildung aus persönlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist oder die Weiterbildung in einem Engpassberuf angestrebt wird. Zeiten der Arbeitslosigkeit, Kindererziehung und Pflege zählen dabei mit.

Welche Kosten übernommen werden

KostenartRegel
LehrgangskostenLehrgangsgebühren einschließlich Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsgebühren und Eignungsfeststellung (§ 84 SGB III)
Fahrkostennach den Regeln der Berufsausbildungsbeihilfe (§ 85 SGB III)
Auswärtige Unterbringungbis 60 € je Tag, höchstens 420 € im Monat (§ 86 SGB III)
Verpflegung bei auswärtiger Unterbringungbis 24 € je Tag, höchstens 168 € im Monat (§ 86 SGB III)
Kinderbetreuungpauschal 160 € monatlich je aufsichtsbedürftigem Kind (§ 87 SGB III)

Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie

Führt die geförderte Weiterbildung zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer – klassisch eine Umschulung –, gibt es zusätzlich (§ 87a SGB III):

  • Weiterbildungsgeld: 150 € im Monat für Arbeitslose. Wer Grundsicherungsgeld bezieht, bekommt es auch, wenn die Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses stattfindet.
  • Prämien: 1.000 € nach bestandener Zwischenprüfung bzw. dem ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung und 1.500 € nach bestandener Abschlussprüfung.

Beispiel: Nina macht als Arbeitslose eine 24-monatige Umschulung zur Kauffrau für Büromanagement. Sie erhält 24 × 150 € = 3.600 € Weiterbildungsgeld. Besteht sie beide Prüfungen, kommen 2.500 € Prämien hinzu – zusammen 6.100 € zusätzlich zu ihrem Arbeitslosengeld.

Arbeitslosengeld während der Weiterbildung

Während einer geförderten Weiterbildung bekommst du Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (§ 144 SGB III). Deine Anspruchsdauer verringert sich dabei nur um einen Tag für je zwei Tage Weiterbildung (§ 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III). Eine Minderung unterbleibt, soweit dadurch weniger als drei Monate Anspruch übrig blieben (§ 148 Abs. 2 SGB III).

Wichtig für Beziehende von Grundsicherungsgeld

Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung zum 1. Januar 2025 von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übergegangen (§ 66a SGB II). Deshalb ist die Weiterbildung auch nicht mehr in der Liste der Eingliederungsleistungen des Jobcenters enthalten (§ 16 Abs. 1 SGB II). Den Bildungsgutschein stellt also die Agentur für Arbeit aus, auch wenn dein Grundsicherungsgeld weiter vom Jobcenter kommt.

Sonderfälle

  • Lkw- und Busführerschein: Für Berufskraftfahrer wird der Führerschein als Weiterbildung mit Bildungsgutschein gefördert. Mehr im Ratgeber zum Führerschein vom Jobcenter.
  • Kurze Kurse und Coaching: Bewerbungstraining oder Coaching laufen meist nicht über den Bildungsgutschein, sondern über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.
  • Beschäftigte: Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem bestehenden Job können gefördert werden, wenn der Kurs mehr als 120 Stunden dauert. Je nach Betriebsgröße beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten (§ 82 SGB III).

Häufige Fragen

Wie bekomme ich einen Bildungsgutschein?

Sprich mit deiner Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit und begründe, warum die Weiterbildung für deine Eingliederung notwendig ist. Die Beratung vor Beginn ist Voraussetzung für die Förderung.

Wird das Weiterbildungsgeld auch bei kurzen Kursen gezahlt?

Nein. Es gibt das Weiterbildungsgeld nur bei Weiterbildungen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer führen.

Kann ich den Bildungsträger frei wählen?

Ja, innerhalb des Bildungsziels und der Region, die auf dem Gutschein stehen. Der Träger und die Maßnahme müssen zugelassen sein.

Was passiert, wenn ich die Weiterbildung für einen Job abbreche?

Eine Arbeitsaufnahme ist das Ziel der Förderung. Hat der Bildungsträger dir den Job vermittelt und kann dein Platz nicht nachbesetzt werden, kann die Agentur die Lehrgangskosten sogar bis zum planmäßigen Ende übernehmen (§ 84 Abs. 2 SGB III). Sprich einen Abbruch trotzdem vorher mit der Agentur ab.