AVGS: Was der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bringt und wie du ihn bekommst
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Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bescheinigt dir, dass die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten für eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung übernimmt (§ 45 Abs. 4 SGB III). Damit kannst du ein Coaching oder Bewerbungstraining bei einem zugelassenen Träger machen, einen privaten Arbeitsvermittler beauftragen oder ein kurzes betriebliches Praktikum absolvieren. Für dich entstehen keine Kosten. Bekommst du Arbeitslosengeld und bist nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit noch nicht vermittelt, hast du sogar einen Anspruch auf einen Gutschein für einen privaten Arbeitsvermittler (§ 45 Abs. 7 SGB III).
Das Wichtigste in Kürze
- Drei Varianten: Maßnahme bei einem Träger, private Arbeitsvermittlung oder Maßnahme bei einem Arbeitgeber bis sechs Wochen.
- Der Träger muss zugelassen sein, die Maßnahme Ziel und Inhalt des Gutscheins entsprechen.
- Ein Arbeitsvermittler erhält bei Erfolg 2.500 €, bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen bis 3.000 € – bezahlt von der Agentur, nicht von dir.
- Der Gutschein kann zeitlich befristet und regional beschränkt sein.
Wofür du den AVGS nutzen kannst
Gefördert werden Maßnahmen, die deine berufliche Eingliederung unterstützen durch (§ 45 Abs. 1 SGB III):
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen – etwa ein Einzelcoaching,
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
- Heranführung an eine selbständige Tätigkeit – zum Beispiel ein Gründercoaching vor dem Gründungszuschuss,
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme, also Begleitung in den ersten Wochen im neuen Job.
Mit dem Gutschein wählst du selbst (§ 45 Abs. 4 SGB III):
- einen Träger, der eine passende, nach § 179 SGB III zugelassene Maßnahme anbietet,
- einen privaten Arbeitsvermittler, der nur bei Erfolg bezahlt wird, oder
- einen Arbeitgeber, der eine passende betriebliche Maßnahme von bis zu sechs Wochen anbietet. Bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen sind bis zu zwölf Wochen möglich (§ 45 Abs. 8 SGB III).
Berufliche Kenntnisse dürfen in solchen Maßnahmen höchstens acht Wochen lang vermittelt werden (§ 45 Abs. 2 SGB III). Für längere Qualifizierungen ist der Bildungsgutschein da.
Wann du einen Anspruch hast
Grundsätzlich ist der AVGS eine Ermessensleistung. Die Agentur soll ihre Entscheidung von deiner Eignung, deinen persönlichen Verhältnissen und dem örtlichen Angebot abhängig machen (§ 45 Abs. 5 SGB III). Eine Ausnahme gilt für den Gutschein zur privaten Arbeitsvermittlung: Hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld und bist nach einer Arbeitslosigkeit von sechs Wochen innerhalb von drei Monaten noch nicht vermittelt, muss die Agentur ihn dir ausstellen (§ 45 Abs. 7 und § 3 Abs. 3 Nr. 1 SGB III). Zeiten in Maßnahmen oder Weiterbildungen werden in diese Frist nicht eingerechnet.
Beziehst du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), kann das Jobcenter den AVGS ebenfalls ausgeben (§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II). Für eine ganzheitliche Betreuung im Jobcenter kann es ebenfalls Gutscheine geben (§ 16k SGB II).
Was der private Arbeitsvermittler bekommt
Vermittelt dich ein privater Vermittler mit AVGS in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, zahlt die Agentur ihm 2.500 €. Bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen können bis zu 3.000 € festgelegt werden. Ausgezahlt werden 1.250 € nach sechs Wochen Beschäftigung und der Rest nach sechs Monaten (§ 45 Abs. 6 SGB III). Kein Geld gibt es für den Vermittler, wenn der Job von vornherein auf weniger als drei Monate befristet ist oder wenn du bei einem früheren Arbeitgeber eingestellt wirst, bei dem du in den letzten vier Jahren mehr als drei Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast.
Für dich heißt das: Ein seriöser Vermittler verlangt von dir kein Geld, wenn er mit deinem Gutschein arbeitet.
Arbeitslosengeld während der Maßnahme
Die Förderung umfasst die angemessenen Kosten der Teilnahme. Sie kann auch darauf beschränkt werden, dass dein Arbeitslosengeld während der Maßnahme weitergezahlt wird (§ 45 Abs. 1 SGB III). Zusätzliche Kosten, etwa für Bewerbungen oder Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, können über das Vermittlungsbudget übernommen werden – dieses darf den AVGS aber nicht ersetzen oder aufstocken.
Tipps zur Auswahl
- Zulassung prüfen: Frag den Träger nach der Zulassung der konkreten Maßnahme. Nur dann kann er mit deinem Gutschein abrechnen.
- Ziel und Inhalt vergleichen: Auf dem Gutschein stehen Maßnahmeziel und -inhalt. Das Angebot muss dazu passen.
- Gültigkeit beachten: Der Gutschein kann befristet und regional beschränkt sein. Der Träger muss ihn vor Beginn der Maßnahme der Agentur vorlegen.
- Einzel- statt Gruppencoaching: Kläre vorher, wie viele Stunden Einzelbetreuung du tatsächlich bekommst.
Häufige Fragen
Kostet mich ein AVGS-Coaching etwas?
Nein. Die Kosten rechnet der Träger direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab.
Kann ich mir den Coach selbst aussuchen?
Ja, innerhalb der Vorgaben des Gutscheins. Der Träger muss zugelassen sein und eine passende Maßnahme anbieten.
Gibt es den AVGS auch mit Grundsicherungsgeld?
Ja. Das Jobcenter kann die Leistungen nach § 45 SGB III ebenfalls erbringen. Einen Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein haben aber nur Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld unter den Voraussetzungen des § 45 Abs. 7 SGB III.
Was ist der Unterschied zum Bildungsgutschein?
Der AVGS fördert kurze Maßnahmen wie Coaching, Bewerbungstraining oder Vermittlung. Der Bildungsgutschein fördert längere berufliche Weiterbildungen und Umschulungen.
Quellen
- § 45 SGB III: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
- § 3 SGB III: Leistungen der Arbeitsförderung
- § 179 SGB III: Maßnahmezulassung
- § 16 SGB II: Leistungen zur Eingliederung
- § 16k SGB II: Ganzheitliche Betreuung
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen Vermittlungsbudget (Abgrenzung zu § 45 SGB III)
