Teilrente: Zwischen 10 und 99,99 % Rente beziehen und weiterarbeiten – Vorteile, Abschläge, Krankengeld
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Eine Altersrente kannst du als Vollrente oder als Teilrente beziehen; die Teilrente muss mindestens 10 % der Vollrente betragen (§ 42 SGB VI). Den Prozentsatz wählst du selbst – bis knapp unter 100 %, also etwa 99,99 %. Seit 2023 gibt es bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr, sodass die Teilrente vor allem bei einem gleitenden Übergang in den Ruhestand, bei vorzeitigem Rentenbeginn mit Abschlägen und wegen des Krankengeldes interessant ist: Den Anspruch auf Krankengeld verliert nach § 50 SGB V nur, wer eine Vollrente wegen Alters bezieht.
Das Wichtigste in Kürze
- Teilrente: mindestens 10 % der Vollrente, Prozentsatz frei wählbar.
- Der nicht bezogene Teil bekommt einen kleineren Abschlag, wenn du ihn später nimmst.
- Mit Teilrente bleibt der Anspruch auf Krankengeld bestehen.
- Auch nach der Regelaltersgrenze bleibst du mit Teilrente rentenversicherungspflichtig – die Beiträge erhöhen die Rente.
Wie die Teilrente funktioniert
Du beantragst eine Altersrente – etwa die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 – und gibst an, welchen Anteil du beziehen willst. Den Rest „sparst“ du für später. Den Anteil kannst du nach dem Rentenbeginn ändern und schließlich in die Vollrente wechseln. Hast du die Regelaltersgrenze schon erreicht, ist eine Teilrente ebenfalls möglich.
Beispiel: Andrea würde mit 64 eine Vollrente von 1.600 € brutto bekommen. Sie reduziert ihre Arbeitszeit auf 25 Stunden und nimmt 50 % als Teilrente, also 800 € im Monat. Mit der Regelaltersgrenze hört sie auf zu arbeiten und wechselt in die Vollrente.
Vorteil 1: geringere Abschläge auf den Rest
Bei einem Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze sinkt die Rente um 0,3 % je Monat (§ 77 SGB VI). Bei einer Teilrente gilt dieser Abschlag nur für den Teil der Entgeltpunkte, den du tatsächlich in Anspruch nimmst. Für die restlichen Entgeltpunkte wird der Zugangsfaktor erst ermittelt, wenn du sie später beziehst – je später, desto geringer der Abschlag. Mit der Regelaltersgrenze entfällt er für den Rest ganz. Bereits bezogene Entgeltpunkte behalten ihren ursprünglichen Zugangsfaktor (§ 77 Abs. 3 SGB VI). Wie du Abschläge zusätzlich ausgleichen kannst, steht im Ratgeber Rentenabschläge ausgleichen.
Vorteil 2: Krankengeld bleibt
Bezieht ein Beschäftigter eine Vollrente wegen Alters, endet sein Anspruch auf Krankengeld (§ 50 Abs. 1 SGB V). Bei einer Teilrente gilt das nicht. Wer neben der Rente weiterarbeitet, bleibt mit einer Teilrente bei längerer Krankheit über die Lohnfortzahlung hinaus abgesichert. Deshalb wählen manche Beschäftigte eine Teilrente von 99,99 %: Der Unterschied zur Vollrente ist minimal, der Krankengeldanspruch bleibt nach dem Gesetzeswortlaut erhalten. Kläre die Folgen für deinen Beitragssatz in der Krankenversicherung vorher mit deiner Krankenkasse.
Vorteil 3: Rentenbeiträge erhöhen die Rente
Nach der Regelaltersgrenze ist in der Rentenversicherung versicherungsfrei, wer eine Vollrente bezieht – es sei denn, er verzichtet darauf (§ 5 Abs. 4 SGB VI). Mit einer Teilrente bleibst du versicherungspflichtig: Du und dein Arbeitgeber zahlen weiter Rentenbeiträge, die deine Rente jedes Jahr erhöhen. Vor der Regelaltersgrenze bist du als Beschäftigter ohnehin versicherungspflichtig.
Hinzuverdienst und Steuern
Bei Altersrenten gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr – egal ob Voll- oder Teilrente. Was das für Erwerbsminderungs- und Witwenrenten bedeutet, steht im Ratgeber Hinzuverdienst zur Rente. Steuerlich kann eine Teilrente sinnvoll sein, wenn du noch gut verdienst: Rente und Lohn werden zusammen besteuert, eine niedrigere Rente senkt die Progression. Ab der Regelaltersgrenze können bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat steuerfrei bleiben – siehe Aktivrente.
Nachteile
- Du bekommst zunächst weniger Rente und musst den Rest der Lebenshaltung aus Lohn oder Ersparnissen bestreiten.
- Die Teilrente ist keine eigene Rentenart: Nach bindender Bewilligung einer Altersrente ist der Wechsel in eine andere Altersrente ausgeschlossen (§ 34 Abs. 2 SGB VI). Wähle die Rentenart deshalb sorgfältig.
- Mehr Verwaltungsaufwand: Jede Änderung des Prozentsatzes musst du beantragen.
So beantragst du die Teilrente
- Beratung: Lass dir bei der Rentenversicherung ausrechnen, wie hoch Voll- und Teilrente bei deinem Wunschbeginn sind.
- Rentenantrag: Gib im Antrag an, dass du eine Teilrente und welchen Prozentsatz du möchtest.
- Arbeitgeber informieren, wenn du deine Arbeitszeit reduzieren willst – einen Rechtsanspruch auf Teilzeit wegen Teilrente gibt es nicht automatisch; es gelten die allgemeinen Teilzeitregeln.
Häufige Fragen
Wie hoch muss eine Teilrente mindestens sein?
Mindestens 10 % der Vollrente. Nach oben kannst du bis knapp unter 100 % wählen.
Was bringt eine Teilrente von 99,99 %?
Fast die volle Rente, aber weiterhin Anspruch auf Krankengeld und nach der Regelaltersgrenze Rentenversicherungspflicht mit steigender Rente.
Kann ich mit Teilrente unbegrenzt hinzuverdienen?
Ja. Für Altersrenten gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr.
Kann ich später in die Vollrente wechseln?
Ja, auf Antrag. Für die bis dahin nicht bezogenen Entgeltpunkte wird der Abschlag nach dem dann erreichten Alter berechnet.
