Rentenabschläge ausgleichen: Was die Sonderzahlung kostet, wann sie sich lohnt und wie viel Steuern du sparst
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Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.
Gehst du vor der Regelaltersgrenze in Rente, sinkt deine Rente für jeden Monat des früheren Beginns um 0,3 % – dauerhaft (§ 77 SGB VI). Diese Abschläge kannst du bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze durch zusätzliche Beiträge ausgleichen (§ 187a SGB VI). Voraussetzung ist eine Auskunft der Rentenversicherung über den Ausgleichsbetrag, die du ab dem 50. Geburtstag beantragen kannst, und die Erklärung, eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen zu wollen. Die Zahlung ist in Teilbeträgen möglich und als Altersvorsorgeaufwand steuerlich absetzbar. Günstig ist sie nicht: 2026 kostet ein ausgeglichener Entgeltpunkt rund 9.662 € geteilt durch den Zugangsfaktor.
Das Wichtigste in Kürze
- Abschlag: 0,3 % je Monat, bei vier Jahren früher also 14,4 %.
- Ausgleich ab 50 möglich, Zahlung bis zur Regelaltersgrenze, auch in Raten.
- Beiträge werden nicht erstattet – auch wenn du später doch nicht früher gehst. Dann erhöhen sie die Rente.
- Steuerlich absetzbar; zahlt der Arbeitgeber, sind bis zu 50 % steuerfrei.
So funktioniert der Ausgleich
- Auskunft beantragen: Ab dem 50. Geburtstag hast du ein berechtigtes Interesse an einer Rentenauskunft, die den Ausgleichsbetrag nennt (§ 187a Abs. 1a, § 109 Abs. 5 SGB VI). Du gibst an, wann du in Rente gehen willst.
- Absicht erklären: Du musst erklären, eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen zu wollen (§ 187a Abs. 1 SGB VI).
- Zahlen: einmal oder in Teilbeträgen, bis zur Regelaltersgrenze. Du darfst höchstens so viel zahlen, wie für den Ausgleich der größtmöglichen Minderung nötig ist.
- Rente beantragen: Beim Rentenbeginn werden die gezahlten Beiträge als zusätzliche Entgeltpunkte berücksichtigt.
Was der Ausgleich kostet
Für jeden ausgeglichenen Entgeltpunkt ist der Betrag zu zahlen, der zum Wiederauffüllen eines Entgeltpunkts im Versorgungsausgleich nötig ist, geteilt durch den Zugangsfaktor (§ 187a Abs. 3 SGB VI). Dieser Betrag ergibt sich aus dem Beitragssatz und dem vorläufigen Durchschnittsentgelt: 2026 sind das 18,6 % von 51.944 € = 9.661,58 € je Entgeltpunkt. Die Werte ändern sich jedes Jahr.
Ausgleichsbetrag ≈ fehlende Entgeltpunkte × 9.661,58 € ÷ Zugangsfaktor (Werte 2026)
Rechenbeispiel
Bernd hat bis zum geplanten Rentenbeginn 40 Entgeltpunkte und will vier Jahre (48 Monate) vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Sein Zugangsfaktor beträgt 1,0 − 48 × 0,003 = 0,856.
| 48 Monate früher | 24 Monate früher | |
|---|---|---|
| Abschlag | 14,4 % | 7,2 % |
| verlorene Entgeltpunkte bei 40 Punkten | 5,76 | 2,88 |
| weniger Rente pro Monat (42,52 € je Punkt) | 244,92 € | 122,46 € |
| Ausgleichsbetrag | 65.012,50 € | 29.984,21 € |
Rechnet man nur mit dem heutigen Rentenwert, ohne Rentenerhöhungen und Steuern, hätte Bernd die 65.012,50 € nach etwa 22 Jahren Rentenbezug wieder heraus. Künftige Rentenanpassungen verkürzen diese Zeit, die Besteuerung der Rente verlängert sie. Die verbindliche Zahl nennt dir nur die Rentenversicherung in ihrer Auskunft.
Lohnt sich der Ausgleich?
- Pro: Die Rente ist lebenslang und steigt mit den Rentenanpassungen; die Zahlung ist steuerlich absetzbar und lässt sich auf mehrere Jahre verteilen.
- Contra: Viel Geld wird gebunden; ein früher Tod bedeutet, dass sich die Zahlung nicht amortisiert; eine Erstattung gibt es nicht (§ 187a Abs. 3 SGB VI).
- Plan B: Gehst du doch nicht vorzeitig in Rente, verfallen die Beiträge nicht – sie erhöhen dann deine spätere Rente.
Ob sich ein vorzeitiger Rentenbeginn überhaupt lohnt und wann du ohne Abschläge gehen kannst, steht im Ratgeber Rente mit 63. Was ein Entgeltpunkt wert ist, erklärt der Ratgeber Rentenpunkte.
Steuern: so sparst du mit
Ausgleichszahlungen sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und damit als Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung absetzbar – seit 2023 zu 100 %, zusammen mit deinen übrigen Rentenbeiträgen bis zum jährlichen Höchstbetrag. Wer die Zahlung auf mehrere Jahre verteilt, kann den Höchstbetrag mehrfach nutzen. Wie die Höchstbeträge funktionieren, zeigt der Ratgeber Rürup-Rente. Zahlt dein Arbeitgeber den Ausgleich, etwa im Rahmen einer Vorruhestandsregelung, ist das bis zu 50 % der Beiträge steuerfrei (§ 3 Nr. 28 EStG).
Häufige Fragen
Ab wann kann ich Rentenabschläge ausgleichen?
Ab dem 50. Geburtstag kannst du die nötige Auskunft beantragen und danach bis zur Regelaltersgrenze zahlen.
Kann ich in Raten zahlen?
Ja. Teilzahlungen sind ausdrücklich zulässig.
Bekomme ich das Geld zurück, wenn ich nicht früher in Rente gehe?
Nein, eine Erstattung gibt es nicht. Die Beiträge erhöhen dann aber deine spätere Rente.
Wie viel kostet ein Rentenpunkt 2026?
Der Grundbetrag liegt bei 9.661,58 € je Entgeltpunkt. Beim Ausgleich von Abschlägen wird er noch durch den Zugangsfaktor geteilt und ist deshalb höher.
Quellen
- § 187a SGB VI: Beitragszahlung bei vorzeitiger Altersrente
- § 77 SGB VI: Zugangsfaktor, 0,3 % je Monat
- § 3 Nr. 28 EStG: Arbeitgeberzahlungen nach § 187a SGB VI bis 50 % steuerfrei
- Deutsche Rentenversicherung: Rechengrößen 2026 (vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 €)
- Deutschland-Rechner: 2026 je Entgeltpunkt 9.661,58 €
