Tagespflege: Kosten, Zuschuss der Pflegekasse bis 2.085 € und warum das Pflegegeld nicht gekürzt wird
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Tagespflege ist teilstationäre Pflege: Pflegebedürftige verbringen einen oder mehrere Tage pro Woche in einer Einrichtung und schlafen weiter zu Hause. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse dafür die pflegebedingten Kosten, die Betreuung, die medizinische Behandlungspflege und den Fahrdienst – bis zu 721 € (Pflegegrad 2), 1.357 € (Pflegegrad 3), 1.685 € (Pflegegrad 4) oder 2.085 € (Pflegegrad 5) im Monat (§ 41 SGB XI). Dieser Betrag kommt zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung – nichts davon wird gekürzt. Verpflegung, Unterkunft und Investitionskosten der Einrichtung zahlt der Pflegebedürftige selbst; dafür kann er den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat einsetzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Anspruch ab Pflegegrad 2; bei Pflegegrad 1 nur über den Entlastungsbetrag.
- Pflegekasse zahlt 721 € bis 2.085 € im Monat, inklusive Fahrdienst.
- Kein Abzug beim Pflegegeld oder der Pflegesachleistung.
- Eigenanteil: Verpflegung, Unterkunft und Investitionskosten.
Was die Pflegekasse für die Tagespflege zahlt
| Pflegegrad | Höchstbetrag pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch nach § 41, Entlastungsbetrag 131 € nutzbar |
| Pflegegrad 2 | 721 € |
| Pflegegrad 3 | 1.357 € |
| Pflegegrad 4 | 1.685 € |
| Pflegegrad 5 | 2.085 € |
Der Betrag deckt die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich Betreuung und der in der Einrichtung notwendigen Behandlungspflege sowie die Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück (§ 41 Abs. 1 und 2 SGB XI). Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt ist oder die Tagespflege sie ergänzen oder stärken soll.
Was du selbst zahlst
- Unterkunft und Verpflegung: Mahlzeiten und Getränke in der Einrichtung.
- Investitionskosten: Anteil für Gebäude und Ausstattung, den die Einrichtung gesondert berechnet.
- Pflegekosten über dem Höchstbetrag: Wer viele Tage pro Woche kommt, kann den Monatsbetrag überschreiten.
Für diese Kosten kannst du den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat verwenden (§ 45b Abs. 1 Nr. 1 SGB XI). Die Tagessätze unterscheiden sich je nach Einrichtung und Bundesland – frag nach einer schriftlichen Aufstellung.
Rechenbeispiel mit angenommenen Tagessätzen: Frau Weber hat Pflegegrad 3 und besucht die Tagespflege an acht Tagen im Monat. Angenommen, die Einrichtung berechnet pro Tag 90 € für Pflege und Fahrdienst, 20 € für Verpflegung und 15 € Investitionskosten. Die Pflegekosten von 8 × 90 € = 720 € liegen unter dem Höchstbetrag von 1.357 € und werden voll übernommen. Selbst zahlen muss sie 8 × 35 € = 280 €; nach Abzug des Entlastungsbetrags von 131 € bleiben 149 € im Monat. Ihr Pflegegeld für Pflegegrad 3 bekommt sie unverändert weiter. Die Tagessätze sind Beispielwerte, keine Durchschnittspreise.
Tagespflege und Pflegegeld kombinieren
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können Tages- oder Nachtpflege zusätzlich zu ambulanter Pflegesachleistung, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nutzen, ohne dass etwas angerechnet wird (§ 41 Abs. 3 SGB XI). Für berufstätige pflegende Angehörige kann die Tagespflege deshalb eine Entlastung sein, ohne dass das Pflegegeld sinkt. Pflegehilfsmittel für zu Hause gibt es zusätzlich – siehe Pflegehilfsmittel.
So findest du einen Platz
- Pflegegrad klären: Ohne Pflegegrad 2 gibt es keinen Anspruch nach § 41.
- Einrichtungen vergleichen: Öffnungszeiten, Fahrdienst, Angebote, Tagessätze und Wartelisten.
- Probetag vereinbaren: Viele Einrichtungen bieten einen Schnuppertag an.
- Pflegekasse informieren: Die Einrichtung rechnet die Pflegekosten meist direkt mit der Kasse ab; lass dir die Abrechnung erklären.
Häufige Fragen
Wird das Pflegegeld bei Tagespflege gekürzt?
Nein. Tages- und Nachtpflege werden zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung gezahlt.
Wie viel zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 für die Tagespflege?
Bis zu 1.357 € im Monat für Pflege, Betreuung, Behandlungspflege und Fahrdienst.
Was kostet die Tagespflege selbst?
Selbst zu zahlen sind Verpflegung, Unterkunft und Investitionskosten. Dafür kann der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat eingesetzt werden.
Gibt es Tagespflege bei Pflegegrad 1?
Einen Anspruch nach § 41 SGB XI gibt es erst ab Pflegegrad 2. Mit Pflegegrad 1 kann man den Entlastungsbetrag für die Tagespflege einsetzen.
