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Altersvorsorge

Pflegehilfsmittel: 42 € im Monat für Verbrauchsprodukte, Pflegebett, Hausnotruf und 4.180 € für den Umbau

Fakten und Zahlen geprüft am

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder ein selbstständigeres Leben ermöglichen (§ 40 SGB XI) – bereits ab Pflegegrad 1 (§ 28a SGB XI). Für Hilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen zahlt die Pflegekasse bis zu 42 € im Monat. Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett werden vorrangig leihweise überlassen; Erwachsene zahlen dafür 10 % zu, höchstens 25 € je Hilfsmittel. Für Umbauten, die die Pflege zu Hause ermöglichen oder erleichtern – etwa eine bodengleiche Dusche –, gibt es einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme. Über den Antrag muss die Pflegekasse spätestens nach drei Wochen entscheiden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verbrauchsprodukte: bis 42 € im Monat, ohne Zuzahlung.
  • Technische Hilfsmittel: meist leihweise, Zuzahlung 10 %, maximal 25 €.
  • Wohnumfeld: bis 4.180 € je Maßnahme, in Wohngemeinschaften bis 16.720 €.
  • Schon ab Pflegegrad 1; Entscheidung der Kasse innerhalb von drei Wochen.

Welche Pflegehilfsmittel es gibt

Pflegehilfsmittel und Zuschüsse der Pflegekasse (§ 40 SGB XI)
ArtBeispieleLeistungEigenanteil
Zum Verbrauch bestimmtEinmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, saugende Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Schutzschürzenbis 42 € im Monatkeiner
Technische PflegehilfsmittelPflegebett, Hausnotrufsystem, Lagerungshilfenvorrangig leihweise10 %, max. 25 € je Hilfsmittel
Wohnumfeldverbesserungbodengleiche Dusche, Treppenlift, Türverbreiterung, Haltegriffebis 4.180 € je MaßnahmeKosten über dem Zuschuss

Hilfsmittel, die vor allem wegen einer Krankheit oder Behinderung nötig sind – etwa ein Rollstuhl oder Inkontinenzmaterial –, zahlt in der Regel die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung. Wo beides in Frage kommt, prüft die Kasse, bei der du den Antrag stellst, wer zuständig ist (§ 40 Abs. 5 SGB XI).

Die 42 € für Verbrauchsprodukte

Viele Pflegebedürftige bekommen die Verbrauchsprodukte als monatliche Lieferung von einem Anbieter, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Möglich ist auch die Kostenerstattung: Du kaufst selbst und reichst die Belege ein (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Was über 42 € im Monat hinausgeht, zahlst du selbst. Der Betrag gilt pro Monat – nicht genutzte Beträge verfallen.

Zuschuss für den Umbau der Wohnung

Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 € je Maßnahme zuschießen, wenn der Umbau die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, gibt es bis zu 4.180 € je Person, insgesamt höchstens 16.720 € je Maßnahme.

Beispiel: Herr Schulz hat Pflegegrad 2 und kann nicht mehr in die Badewanne steigen. Der Umbau zu einer bodengleichen Dusche kostet 9.000 €. Die Pflegekasse zahlt höchstens 4.180 €, den Rest – 4.820 € – trägt er selbst. Alle baulichen Veränderungen, die er jetzt beantragt, gelten zusammen als eine Maßnahme – deshalb vorher alles planen. Nur wenn sich die Pflegesituation später ändert, kann in Ausnahmefällen ein weiterer Zuschuss beantragt werden.

So stellst du den Antrag

  1. Antrag bei der Pflegekasse: formlos oder mit dem Formular der Kasse. Für Umbauten den Antrag mit Kostenvoranschlag stellen, bevor die Arbeiten beginnen – wer erst die Rechnung einreicht, bekommt in der Regel keinen Zuschuss.
  2. Empfehlung einer Pflegefachperson: Empfiehlt eine Pflegefachkraft, etwa beim Beratungsbesuch, ein Pflegehilfsmittel, braucht es keine ärztliche Verordnung. Die Empfehlung darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Wochen sein (§ 40 Abs. 6 SGB XI).
  3. Frist: Die Kasse muss spätestens drei Wochen nach Antragseingang entscheiden, mit Begutachtung innerhalb von fünf Wochen. Hält sie die Frist ohne schriftlich mitgeteilten hinreichenden Grund nicht ein, gilt der Antrag als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI).

Noch kein Pflegegrad? Dann zuerst den Pflegegrad beantragen. Für Alltagshilfen gibt es zusätzlich den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, und tagsüber kann eine Tagespflege die Angehörigen entlasten.

Häufige Fragen

Wie viel zahlt die Pflegekasse für Pflegehilfsmittel?

Für Verbrauchsprodukte bis zu 42 € im Monat. Technische Hilfsmittel werden meist leihweise gestellt, für Umbauten gibt es bis zu 4.180 € je Maßnahme.

Gibt es Pflegehilfsmittel schon bei Pflegegrad 1?

Ja. Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für Umbauten gehören zu den Leistungen bei Pflegegrad 1.

Muss ich zuzahlen?

Bei Verbrauchsprodukten nicht. Bei technischen Pflegehilfsmitteln zahlen Erwachsene 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel; wer die Belastungsgrenze erreicht, wird befreit.

Was passiert, wenn die Pflegekasse nicht rechtzeitig entscheidet?

Ohne schriftlich mitgeteilten hinreichenden Grund gilt der Antrag nach Ablauf der Frist als genehmigt.