Sterbegeldversicherung: Sinnvoll oder Verlustgeschäft? Kosten, Wartezeit und bessere Alternativen
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Eine Sterbegeldversicherung ist meist eine kleine Kapital-Lebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 4.000 bis 10.000 €, die im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird – gedacht für die Beerdigung. Die Verbraucherzentrale rät ab dem Rentenalter von einem Abschluss ab: Weil die Beiträge mit dem Alter steigen, haben gerade Ältere schnell mehr eingezahlt, als die Hinterbliebenen später bekommen. Viele Tarife haben zudem eine Wartezeit, in der im Todesfall nur die eingezahlten Beiträge erstattet werden. Sinnvoller ist es meist, das Geld selbst zurückzulegen – etwa auf einem Tagesgeldkonto, einem Sparbuch mit Sperrvermerk oder einem Treuhandkonto für einen Bestattungsvorsorgevertrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Gesetzliche Krankenkassen zahlen seit 2004 kein Sterbegeld mehr – deshalb werben Versicherer mit Sterbegeldpolicen.
- Bei langer Beitragszahlung übersteigen die Beiträge häufig die Versicherungssumme.
- Wartezeit: Stirbt die versicherte Person in den ersten Jahren, gibt es oft nur die Beiträge zurück.
- Geld für die Bestattung selbst anzusparen, ist flexibler und kostet keine Abschluss- und Verwaltungskosten.
Wie eine Sterbegeldversicherung funktioniert
Du zahlst monatlich einen festen Beitrag, meist bis zu einem bestimmten Alter oder für eine vereinbarte Zahl von Jahren. Stirbst du, zahlt der Versicherer die vereinbarte Summe an die bezugsberechtigte Person. Der Beitrag hängt vor allem vom Eintrittsalter ab: Je älter du bei Abschluss bist, desto höher ist er. Viele Tarife vereinbaren eine Wartezeit: Stirbt die versicherte Person in dieser Zeit, werden meist nur die Beiträge erstattet.
Rechenbeispiel der Verbraucherzentrale Hamburg
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat das Angebot für einen 66-Jährigen ausgewertet: 8.000 € Versicherungssumme, 19 Jahre lang 56,52 € im Monat. Der Versicherer berechnete einmalig 312,46 € Abschluss- und Vertriebskosten und jährlich 72,88 € Verwaltungskosten. Über die volle Laufzeit zahlt der Kunde 12.886,56 € ein – die Hinterbliebenen erhalten 8.000 €. Schon nach knapp zwölf Jahren Beitragszahlung (8.000 € ÷ 56,52 € ≈ 141,5 Monate) hätte er mehr eingezahlt, als ausgezahlt wird. In den ersten drei Jahren wäre im Todesfall nur die eingezahlte Summe erstattet worden.
Das Beispiel stammt von 2016, das Prinzip gilt aber weiter: Ein großer Teil der Beiträge geht in Kosten und den Risikoschutz. Eine Sterbegeldversicherung lohnt sich vor allem, wenn die versicherte Person kurz nach der Wartezeit stirbt – das kann niemand vorhersehen.
Worauf du bei bestehenden Verträgen achten solltest
- Bezugsrecht: Ist eine Person als bezugsberechtigt eingetragen, bekommt sie die Leistung direkt, unabhängig vom Erbe. Ohne Bezugsrecht fällt die Leistung in den Nachlass.
- Sterbekassen: Kleine Sterbekassen sind oft Versicherungsvereine. Die BaFin hat 2026 der Bochumer Sterbekasse BVaG die Erlaubnis entzogen; laut Verbraucherzentrale werden rund 120.000 Verträge abgewickelt, Leistungskürzungen sind möglich. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, die Verträge vorerst weiterzuzahlen.
- Kündigen: Bei einer Kündigung gibt es nur den Rückkaufswert, der vor allem in den ersten Jahren deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegen kann. Wie du rechnest, steht im Ratgeber Lebensversicherung kündigen.
- Pfändung: Ansprüche aus Lebensversicherungen nur auf den Todesfall sind bis zu einer Versicherungssumme von 5.400 € nur eingeschränkt pfändbar (§ 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO).
Sterbegeldversicherung und Sozialhilfe
Wer Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter beantragt, muss grundsätzlich sein Vermögen einsetzen. Eine angemessene Bestattungsvorsorge darf das Sozialamt laut Verbraucherzentrale aber oft nicht anrechnen, wenn das Geld eindeutig für die Bestattung bestimmt ist – etwa durch einen Bestattungsvorsorgevertrag. Die Rechtsprechung sieht nach Angaben der Verbraucherzentrale eine Auszahlungssumme von circa 5.400 € als angemessen an; Verträge, die schon vor der Hilfebedürftigkeit abgeschlossen wurden, werden eher anerkannt. Maßgeblich ist der Härtefall-Schutz in § 90 Abs. 3 SGB XII, über den im Einzelfall entschieden wird.
Die Alternativen
| Möglichkeit | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Tagesgeld oder Sparplan | keine Abschlusskosten, jederzeit verfügbar, Einlagensicherung | Geld ist nicht zweckgebunden |
| Sparbuch mit Sperrvermerk oder Treuhandkonto | Geld ist für die Bestattung reserviert | weniger flexibel |
| Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto | Ablauf und Kosten der Bestattung festgelegt | Bindung an einen Bestatter |
| Sterbegeldversicherung | volle Summe auch bei frühem Tod nach der Wartezeit | hohe Kosten, Beiträge oft höher als die Leistung |
Die Verbraucherzentrale warnt: Geld für einen Vorsorgevertrag nie direkt auf das Konto des Bestatters zahlen, sondern nur auf ein Treuhandkonto oder ein Sparbuch mit Sperrvermerk. Wer die Beerdigung selbst nicht bezahlen kann und keine zahlungsfähigen Erben hat, kann über das Sozialamt eine Sozialbestattung beantragen – mehr dazu im Ratgeber Bestattungskosten. Hinterbliebene Ehepartner mit Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente erhalten für die ersten drei Monate nach dem Sterbemonat eine Rente in Höhe der vollen Rente des Verstorbenen, siehe Sterbevierteljahr.
Häufige Fragen
Lohnt sich eine Sterbegeldversicherung?
Meist nicht, vor allem bei Abschluss im Rentenalter. Dann übersteigen die Beiträge häufig die Versicherungssumme.
Was passiert, wenn man in der Wartezeit stirbt?
In vielen Tarifen werden dann nur die eingezahlten Beiträge erstattet, nicht die volle Versicherungssumme.
Wie viel Sterbegeld sollte man absichern?
Die meisten Policen haben Summen zwischen 4.000 und 10.000 €. Wie viel eine Bestattung kostet, hängt stark von Art und Ort ab – hol dir Angebote von Bestattern ein.
Zahlt die Krankenkasse Sterbegeld?
Nein, die gesetzliche Krankenversicherung zahlt seit 2004 kein Sterbegeld mehr.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Sterbegeldversicherungen rechnen sich oft nicht (Stand 12.08.2026)
- Verbraucherzentrale Hamburg: Sterbegeldversicherung – kein sanftes Ruhekissen
- Verbraucherzentrale Hamburg: Verlustgeschäft Sterbegeldversicherung (Pressemitteilung 2016)
- § 850b ZPO: Bedingt pfändbare Bezüge
- § 90 SGB XII: Einzusetzendes Vermögen
