Rentenkommission 2026: Die 33 Vorschläge – Rente mit 63, Renteneintrittsalter, Kapitalrente
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Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung, meist Rentenkommission genannt, hat ihren Bericht am 23. Juni 2026 an Bundeskanzler Merz und Arbeitsministerin Bas übergeben. Er enthält 33 Empfehlungen. Die wichtigsten: Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren soll abgeschafft, die Regelaltersgrenze ab 2031 an die Lebenserwartung gekoppelt und eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzrente mit 2 % Beitrag eingeführt werden. Der Koalitionsausschuss will die Empfehlungen nach eigenen Angaben vom 2. Juli 2026 „vollständig und zügig“ umsetzen. Ein Gesetzentwurf liegt aber noch nicht vor (Stand Mitte Oktober 2026) – bis zu einer Gesetzesänderung gilt das heutige Recht.
Das Wichtigste in Kürze
- Alles sind Empfehlungen – verbindlich werden sie erst durch ein Gesetz.
- Rente mit 63 nach 45 Jahren ohne Abschläge soll entfallen, frühester Rentenbeginn für langjährig Versicherte 64.
- Regelaltersgrenze ab 2031 an die Lebenserwartung gekoppelt, nach heutigen Daten 67,5 Jahre bis 2041.
- Neue verpflichtende Kapitalrente mit 2 % des Bruttolohns, je zur Hälfte von Beschäftigten und Arbeitgebern.
Die zentralen Empfehlungen
| Bereich | Empfehlung |
|---|---|
| Regelaltersgrenze | Ab 2031 an die Lebenserwartung koppeln, im Verhältnis 2:1 zwischen Erwerbs- und Rentenphase; nach aktuellen Daten von 67 auf 67,5 Jahre bis 2041 |
| Rente nach 45 Jahren | Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte abschaffen |
| Rente nach 35 Jahren | Frühester Beginn mit Abschlägen von 63 auf 64, danach parallel zur Regelaltersgrenze |
| Gesundheitlich Eingeschränkte | Vereinfachte Rente für rentennahe Jahrgänge |
| Rentenniveau | Ziel: Nettoersatzquote von mindestens 70 % nach Steuern für Durchschnittsverdiener (gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge zusammen) |
| Rentenanpassung | Nach Auslaufen der Haltelinie 2031 Nachhaltigkeitsfaktor wieder anwenden, Übergangsfaktor für Neurentner ab 2032 aus Steuermitteln |
| Kapitalrente | Verpflichtende gesetzliche Kapitalrente nach schwedischem Vorbild, 2 % Beitrag, paritätisch, schrittweise eingeführt |
| Altersteilzeit | Altersgrenze von 55 auf 58 Jahre, Blockmodell entfällt |
| Beitragszahler | Neue Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbeziehen; Minijobs verlieren ihren Sonderstatus (Ausnahme: Schüler) |
| Beamte | Reformen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen, weniger Verbeamtungen |
Was das für die Rente mit 63 heißt
Nach geltendem Recht können besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen; für ab 1964 Geborene mit 65 Jahren. Diese Möglichkeit soll nach dem Vorschlag der Kommission wegfallen. Wie die Altersgrenzen heute aussehen, zeigt der Ratgeber Rente mit 63.
Offen ist, ab welchem Jahrgang eine Abschaffung gelten würde. Arbeitsministerin Bas hat Vertrauensschutz zugesagt; im Gespräch ist laut Berichten eine Übergangsfrist von etwa fünf Jahren, die innerhalb der Koalition aber umstritten ist. Wer kurz vor der Rente steht, sollte seine Planung deshalb nicht auf Medienberichte stützen, sondern den Gesetzentwurf abwarten und sich bei der Rentenversicherung beraten lassen.
Was die Kommission zum Rentenniveau sagt
Die Haltelinie von 48 % gilt bis zur Rentenanpassung am 1. Juli 2031 (siehe Haltelinie bei der Rente). Nach den Empfehlungen würde sie dann auslaufen, und der Nachhaltigkeitsfaktor soll wieder greifen; der Parameter „alpha“ soll moderat auf 0,33 steigen. Die Renten würden damit weiter steigen, aber langsamer als die Löhne. Das Rentenniveau soll für Bestandsrenten und Neuzugänge nicht unter dem geltenden Recht liegen. Langfristig sollen die Erträge der Kapitalrente das Gesamtversorgungsniveau wieder anheben.
Zeitplan und Stand
- 23. Juni 2026: Übergabe des Berichts.
- 2. Juli 2026: Der Koalitionsausschuss würdigt den Bericht; laut Bundesregierung soll das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
- Oktober 2026: Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Berichten zufolge will Bundeskanzler Merz den Entwurf noch 2026 im Kabinett sehen und den Bundestag im ersten Quartal 2027 damit befassen.
Bereits beschlossen sind andere Teile der Rentenpolitik: das Rentenpaket mit Haltelinie und Mütterrente, die Aktivrente und das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Die nächste reguläre Rentenerhöhung steht im Ratgeber Rentenerhöhung 2027.
Häufige Fragen
Was hat die Rentenkommission vorgeschlagen?
Insgesamt 33 Empfehlungen, darunter die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren, die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung ab 2031 und eine verpflichtende Kapitalrente mit 2 % Beitrag.
Wird die Rente mit 63 abgeschafft?
Die Kommission empfiehlt es, die Koalition will die Empfehlungen umsetzen. Beschlossen ist es nicht (Stand Oktober 2026). Ab welchem Jahrgang eine Änderung gelten würde, ist offen.
Steigt das Rentenalter auf 68?
Nach dem Vorschlag würde die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung gekoppelt. Mit den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts stiege sie zwischen 2031 und 2041 von 67 auf 67,5 Jahre.
Sind Beamte von der Reform betroffen?
Die Kommission empfiehlt, Reformen der gesetzlichen Rente wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen und die Zahl der Verbeamtungen deutlich zu senken.
