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Altersvorsorge

Haltelinie bei der Rente: Rentenniveau von 48 % bis 2031 – was das für deine Rente bedeutet

Fakten und Zahlen geprüft am

Die Haltelinie ist eine gesetzliche Untergrenze für das Rentenniveau: Bis zum Ablauf des 1. Juli 2031 darf das Sicherungsniveau vor Steuern nicht unter 48 % sinken (§ 255e SGB VI). Würde eine reguläre Rentenanpassung das Niveau darunter drücken, wird der Rentenwert so weit angehoben, dass 48 % erreicht werden. Verlängert wurde die Haltelinie mit dem Rentenpaket, das der Bundestag Anfang Dezember 2025 beschlossen hat und das seit dem 1. Januar 2026 gilt. Wichtig: 48 % heißt nicht, dass du 48 % deines letzten Gehalts als Rente bekommst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rentenniveau mindestens 48 % bis zur Rentenanpassung am 1. Juli 2031.
  • Gemessen wird eine Standardrente mit 45 Jahren Durchschnittsverdienst – nicht deine persönliche Rente.
  • Die Rente wird nie gekürzt: Ergibt die Formel einen niedrigeren Rentenwert, bleibt der bisherige.
  • Nach 2031 läuft die Haltelinie nach heutigem Recht aus; die Rentenkommission empfiehlt keine Verlängerung.

Was das Rentenniveau misst

Das Rentenniveau – gesetzlich „Sicherungsniveau vor Steuern“ – vergleicht eine Standardrente mit dem Durchschnittsverdienst, jeweils nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, aber vor Steuern. Die Standardrente ist die Rente eines Menschen, der 45 Jahre lang genau so viel verdient hat wie der Durchschnitt und damit 45 Entgeltpunkte gesammelt hat.

Standardrente brutto im Monat: 45 Entgeltpunkte × aktueller Rentenwert
45 × 42,52 € = 1.913,40 € (seit 1. Juli 2026)

Wer weniger Jahre gearbeitet oder unterdurchschnittlich verdient hat, bekommt entsprechend weniger. Deine eigene Rente hängt von deinen Rentenpunkten ab – siehe Rentenpunkte.

So funktioniert die Haltelinie

Jedes Jahr zum 1. Juli wird der Rentenwert nach der normalen Anpassungsformel berechnet und von der Bundesregierung per Verordnung festgesetzt. Dabei wird geprüft, ob das Niveau von 48 % gehalten wird. Ist das nicht der Fall, gilt der höhere Rentenwert, der sich aus der Mindestsicherungsformel ergibt:

Mindest-Rentenwert = verfügbares Durchschnittsentgelt × 48 % ÷ (45 × 12 × Nettoquote der Standardrente)

Die Nettoquote ist der Anteil der Rente, der nach den Beiträgen der Rentner zur Kranken- und Pflegeversicherung übrig bleibt. Das Ergebnis wird auf volle Cent aufgerundet. Wird der Rentenwert einmal nach dieser Formel festgesetzt, gilt sie bis 2031 auch für die folgenden Jahre (§ 255i SGB VI). Eine Kürzung ist ausgeschlossen: Ergibt die Formel einen niedrigeren Wert, bleibt der bisherige Rentenwert.

Warum die Haltelinie wichtig ist

Ohne die Verlängerung wäre die Rente ab 2026 wieder stärker an das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern gekoppelt worden. Laut Berichten über das Rentenpaket wäre das Rentenniveau bis 2031 um etwa einen Prozentpunkt auf rund 47 % gesunken. Die Bundesregierung muss dem Bundestag 2029 einen Bericht über Beitragssatz und Bundeszuschuss vorlegen, in dem das Mindestsicherungsniveau von 48 % geprüft wird (§ 154 Abs. 3 SGB VI).

Was nach 2031 passiert

Nach geltendem Recht endet die Haltelinie mit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2031. Die Rentenkommission empfiehlt, sie danach auslaufen zu lassen und den Nachhaltigkeitsfaktor wieder anzuwenden; Neurentner ab 2032 sollen über einen steuerfinanzierten Übergangsfaktor abgesichert werden. Die Renten würden weiter steigen, aber langsamer als die Löhne. Details im Ratgeber Rentenkommission 2026. Wie stark die Renten 2027 steigen könnten, steht unter Rentenerhöhung 2027.

Häufige Fragen

Was bedeutet Haltelinie bei der Rente?

Eine gesetzliche Garantie, dass das Rentenniveau bis zum 1. Juli 2031 nicht unter 48 % fällt.

Ist die Haltelinie brutto oder netto?

Weder noch im üblichen Sinn: Das Rentenniveau wird nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, aber vor Steuern berechnet – deshalb „Sicherungsniveau vor Steuern“.

Bekomme ich 48 % meines Gehalts als Rente?

Nein. Die 48 % beziehen sich auf eine Standardrente nach 45 Jahren Durchschnittsverdienst im Verhältnis zum aktuellen Durchschnittsverdienst. Deine persönliche Rente kann deutlich darüber oder darunter liegen.

Bis wann gilt die Haltelinie?

Bis zum Ablauf des 1. Juli 2031, also einschließlich der Rentenanpassung 2031.