Rentenerhöhung 2027: Prognose 4,4 % zum 1. Juli – so viel mehr Rente könnte es geben
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Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.
Die gesetzlichen Renten könnten zum 1. Juli 2027 um rund 4,4 % steigen. Das geht aus der Frühjahrsfinanzschätzung der Deutschen Rentenversicherung Bund vom Mai 2026 hervor. Beschlossen ist das noch nicht: Die tatsächliche Erhöhung legt die Bundesregierung im Frühjahr 2027 fest, wenn die Lohndaten für 2026 vorliegen. Bei 4,4 % würde der aktuelle Rentenwert von 42,52 € rechnerisch auf rund 44,39 € steigen. Eine Bruttorente von 1.000 € läge dann bei 1.044 €, eine von 1.500 € bei 1.566 €.
Das Wichtigste in Kürze
- Prognose der Rentenversicherung: +4,4 % zum 1. Juli 2027 – kein beschlossener Wert.
- Zuletzt stiegen die Renten zum 1. Juli 2026 um 4,24 % auf einen Rentenwert von 42,52 €.
- Netto kommt etwas weniger an, weil Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgehen.
- Die Erhöhung ist voll steuerpflichtig; Neurentner 2027 versteuern 84,5 % ihrer Rente.
Wie die Rentenerhöhung berechnet wird
Die Renten folgen grundsätzlich den Löhnen: Maßgeblich ist vor allem die Entwicklung der Bruttolöhne im Vorjahr. Dazu kommen der Nachhaltigkeitsfaktor, der das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern abbildet, und Veränderungen beim Beitragssatz. Bis zur Rentenanpassung am 1. Juli 2031 gilt außerdem die Haltelinie: Das Rentenniveau darf nicht unter 48 % sinken – mehr dazu unter Haltelinie bei der Rente.
Die Prognose von 4,4 % stammt aus der Frühjahrsfinanzschätzung 2026 der Rentenversicherung. Der Rentenversicherungsbericht 2025 der Bundesregierung hatte für 2027 in der mittleren Variante sogar 4,75 % erwartet, ging dabei aber von einem anderen Rentenwert für 2026 aus. Für 2028 werden in Medienberichten deutlich niedrigere Werte um 2,3 % genannt.
Tabelle: So viel mehr Rente bei 4,4 %
| Bruttorente bis Juni 2027 | Plus im Monat | Bruttorente ab Juli 2027 |
|---|---|---|
| 800 € | 35,20 € | 835,20 € |
| 1.000 € | 44,00 € | 1.044,00 € |
| 1.200 € | 52,80 € | 1.252,80 € |
| 1.500 € | 66,00 € | 1.566,00 € |
| 2.000 € | 88,00 € | 2.088,00 € |
Pro Rentenpunkt wären das 42,52 € × 1,044 = 44,39 € statt 42,52 €. Wie viele Punkte du hast, steht in deiner Renteninformation; wie sie entstehen, erklärt der Ratgeber Rentenpunkte.
Was netto ankommt
Von der Bruttorente gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Rentner die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 % und die Hälfte des Zusatzbeitrags ihrer Kasse; den Beitrag zur Pflegeversicherung von 3,6 % (kinderlos 4,2 %) tragen sie allein. Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % bleiben von 44 € Erhöhung bei 1.000 € Rente mit Kindern rund 38,57 € netto übrig (44 € × (100 % − 8,75 % − 3,6 %)) – vor einer möglichen Einkommensteuer.
Steuern: Die Erhöhung ist voll steuerpflichtig
Wer schon in Rente ist, hat einen festen steuerfreien Rentenfreibetrag in Euro. Jede spätere Rentenerhöhung ist deshalb in voller Höhe steuerpflichtig. Wer 2027 neu in Rente geht, muss 84,5 % seiner Rente versteuern (§ 22 EStG). Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt vom Grundfreibetrag und den Abzügen ab – Beispiele im Ratgeber Rente versteuern. Der Grundfreibetrag soll 2027 nach dem Entwurf der Steuerreform auf 12.564 € steigen; beschlossen ist das noch nicht.
Was 2027 sonst für Rentner wichtig ist
- Mütterrente III: Ab 1. Januar 2027 werden für vor 1992 geborene Kinder bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit angerechnet. Laufende Renten sollen wegen der technischen Umstellung erst ab 2028 erhöht werden, für 2027 gibt es eine Nachzahlung.
- Beitragsbemessungsgrenze: Für Rentner mit hohen Betriebsrenten steigt die Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 6.375 € im Monat.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Rentenerhöhung 2027?
Die Deutsche Rentenversicherung erwartet in ihrer Frühjahrsschätzung 2026 rund 4,4 %. Der endgültige Wert wird im Frühjahr 2027 festgelegt.
Wann steigt die Rente 2027?
Zum 1. Juli 2027. Die erhöhte Rente wird für Juli überwiesen – bei Rentenbeginn ab April 2004 Ende Juli, bei älteren Renten Ende Juni.
Gilt die Rentenerhöhung auch für die Erwerbsminderungsrente?
Ja. Die Anpassung gilt für alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, auch für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.
Muss ich die Rentenerhöhung versteuern?
Ja, sie ist in voller Höhe steuerpflichtig, weil der Rentenfreibetrag festgeschrieben ist. Steuer fällt aber nur an, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.
Quellen
- rentenbescheid24: Neue DRV-Prognose für 2027 – Rentenanstieg um 4,4 Prozent erwartet
- Stuttgarter Zeitung: Prognose zur Rentenerhöhung 2027
- Rentenwertbestimmungsverordnung 2026: 42,52 € ab 1. Juli 2026
- § 22 EStG: Besteuerungsanteil nach Jahr des Rentenbeginns
- § 255e SGB VI: Niveauschutzklausel bis 1. Juli 2031
