Rente im Ausland beziehen: Auszahlung, Krankenversicherung, Steuern und Lebensnachweis
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Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.
Deine gesetzliche Rente bekommst du auch, wenn du deinen Ruhestand im Ausland verbringst: Laut Deutscher Rentenversicherung zahlt sie derzeit mehr als 1,7 Millionen Renten an Menschen im Ausland, vor allem nach Italien, Spanien und Österreich. Grundsätzlich erhalten Berechtigte mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland die gleichen Leistungen wie im Inland, soweit das Gesetz oder zwischenstaatliches Recht nichts anderes bestimmt (§ 110 SGB VI). Leben Rentner in einem EU-Staat, im EWR oder in der Schweiz und beziehen nur eine deutsche Rente, bleibt ihre Krankenversicherung der Rentner in der Regel bestehen; bekommen sie auch eine Rente aus dem Wohnsitzland, wechselt der Versicherungsschutz grundsätzlich in dessen Krankenversicherung. Steuerlich ist, wer keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat, mit seiner deutschen Rente in der Regel beschränkt steuerpflichtig (§§ 1 Abs. 4, 49 EStG); zuständig ist für Rentner, die nur deutsche Renteneinkünfte haben, zentral das Finanzamt Neubrandenburg (RiA). Ob Deutschland oder dein Wohnsitzland besteuert, regelt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen. Einmal im Jahr musst du außerdem einen Lebensnachweis erbringen – mit vielen Ländern läuft das digital.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Rente wird ins Ausland gezahlt; Erwerbsminderungsrenten nur, wenn der Anspruch nicht von der Arbeitsmarktlage abhängt (§ 112 SGB VI).
- EU, EWR, Schweiz: Krankenversicherung bleibt meist bestehen, wenn nur eine deutsche Rente bezogen wird.
- Steuer: meist beschränkt steuerpflichtig, Finanzamt Neubrandenburg (RiA), Abkommen prüfen.
- Jährlicher Lebensnachweis – per Formular, digital oder automatisch per Datenaustausch.
Rente beantragen, wenn du im Ausland lebst oder gearbeitet hast
Lebst du in einem EU-Staat oder einem Land mit Sozialversicherungsabkommen, kannst du den Rentenantrag bei der Rentenversicherung deines Wohnlands stellen; sie leitet ihn weiter. Ein Antrag reicht für die deutsche und die ausländische Rente. Versicherungszeiten in der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sowie in Abkommensstaaten wie den USA, der Türkei oder Australien werden zusammengerechnet, um Mindestversicherungszeiten zu erfüllen – etwa die 35 Jahre für die Altersrente für langjährig Versicherte. Jedes Land zahlt dann die Rente aus seinen eigenen Zeiten. Wie der Antrag allgemein funktioniert, steht im Ratgeber Rente beantragen.
| Thema | EU, EWR, Schweiz | übrige Staaten |
|---|---|---|
| Rentenzahlung | ja | grundsätzlich ja; Sonderregeln nach §§ 111 ff. SGB VI, soweit kein Abkommen etwas anderes bestimmt |
| Krankenversicherung | bleibt meist bestehen, wenn nur deutsche Rente; die Krankenkasse entscheidet | abhängig von Abkommen; sonst private Absicherung nötig |
| Steuer | nach Doppelbesteuerungsabkommen | nach Doppelbesteuerungsabkommen |
| Lebensnachweis | mit vielen Staaten digitaler Datenaustausch | meist Formular oder digitaler Nachweis |
Krankenversicherung
Laut Deutscher Rentenversicherung bleibt der Schutz in der Krankenversicherung der Rentner beim Umzug in ein Land der EU, des EWR oder die Schweiz bestehen, wenn du nur eine deutsche Rente beziehst. Ob du in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibst, entscheidet immer die Krankenkasse – kläre das vor dem Umzug. Wie hoch die Beiträge aus der Rente sind, erklärt der Ratgeber Krankenversicherung der Rentner. Für Länder außerhalb dieses Raums brauchst du je nach Abkommen eine eigene Absicherung vor Ort.
Steuern
Ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland bist du mit inländischen Einkünften wie der gesetzlichen Rente beschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG in Verbindung mit § 49 EStG). Den Grundfreibetrag gibt es dann grundsätzlich nicht (§ 50 Abs. 1 EStG). Ob Deutschland die Rente überhaupt besteuern darf, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen mit deinem Wohnsitzland. Zuständig ist für Rentner mit Wohnsitz im Ausland, die nur deutsche Renteneinkünfte haben, das Finanzamt Neubrandenburg (RiA). Wie Renten grundsätzlich besteuert werden, steht im Ratgeber Rente versteuern.
Beispiel: Gerd zieht als Rentner nach Spanien und bezieht nur seine deutsche Altersrente. Vor dem Umzug klärt er mit seiner Krankenkasse, dass sein Versicherungsschutz bestehen bleibt, meldet sich in Deutschland ab und teilt der Rentenversicherung seine neue Anschrift und Bankverbindung mit. Für die Steuer ist künftig das Finanzamt Neubrandenburg zuständig; ob und wie viel Deutschland besteuert, richtet sich nach dem Abkommen mit Spanien. Jedes Jahr erbringt er den Lebensnachweis.
Lebensnachweis
Wer im Ausland lebt, muss jährlich nachweisen, dass er lebt, sonst kann die Rente nicht weitergezahlt werden. Mit vielen Ländern – darunter mehrere EU-Staaten und Australien – läuft das laut Rentenversicherung über einen digitalen Datenaustausch. Sonst bekommst du einmal im Jahr Post vom Renten Service der Deutschen Post mit dem Formular „Lebensbescheinigung“ und einem QR-Code, mit dem du den Nachweis auch digital und kostenfrei über die POSTIDENT-App erbringen kannst.
Häufige Fragen
Wird meine Rente ins Ausland überwiesen?
Ja, grundsätzlich auch bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland (§ 110 SGB VI). Eine Rente wegen Erwerbsminderung gibt es dort aber nur, wenn der Anspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht; Abkommen können Abweichendes regeln.
Bleibe ich als Rentner im Ausland krankenversichert?
In der EU, im EWR und in der Schweiz in der Regel ja, wenn du nur eine deutsche Rente beziehst. Die Entscheidung trifft deine Krankenkasse.
Muss ich meine Rente in Deutschland versteuern, wenn ich im Ausland lebe?
Das hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen ab. Ohne Wohnsitz in Deutschland bist du in der Regel beschränkt steuerpflichtig; zuständig ist das Finanzamt Neubrandenburg.
Was ist der Lebensnachweis?
Ein jährlicher Nachweis, dass du noch lebst. Er läuft je nach Land automatisch, per Formular oder digital per App.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Rente im Ausland (02.06.2026)
- § 110 SGB VI: Leistungen an Berechtigte im Ausland und § 112 SGB VI: Erwerbsminderungsrenten
- § 1 EStG: Steuerpflicht, § 49 EStG: beschränkt steuerpflichtige Einkünfte und § 50 EStG: kein Grundfreibetrag
- Finanzamt Neubrandenburg (RiA): Rentenempfänger im Ausland
