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Altersvorsorge

Pflegeheim-Kosten 2026: Durchschnittlich 3.364 € Eigenanteil im ersten Jahr – woraus er besteht und wer hilft

Fakten und Zahlen geprüft am

Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.

Pflegeheimbewohner zahlten zum 1. Juli 2026 im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit durchschnittlich 3.364 € im Monat aus eigener Tasche – 256 € mehr als ein Jahr zuvor. Das zeigt die Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek). Der Betrag setzt sich aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für Pflege und Ausbildung (1.775 €), Unterkunft und Verpflegung (1.068 €) und Investitionskosten (521 €) zusammen. Je länger jemand im Heim lebt, desto höher ist der Zuschuss der Pflegekasse zum pflegebedingten Eigenanteil: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr (§ 43c SGB XI). Reichen Rente und Vermögen nicht, hilft das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege.

Das Wichtigste in Kürze

  • Durchschnittliche Eigenbeteiligung im ersten Jahr: 3.364 € im Monat (vdek, Stand 1.7.2026).
  • Die Kosten unterscheiden sich stark: von 2.891 € in Sachsen-Anhalt bis 3.761 € in Bremen.
  • Innerhalb eines Heims zahlen alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 denselben pflegebedingten Eigenanteil.
  • Kinder müssen erst ab einem Jahresbrutto von über 100.000 € Elternunterhalt zahlen.

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Durchschnittliche monatliche Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr (vdek, 1. Juli 2026)
BestandteilBetrag1. Juli 2025
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (Pflege und Ausbildung), nach Abzug des Zuschlags von 15 %1.775 €1.583 €
davon Ausbildungskosten128 €114 €
Unterkunft und Verpflegung1.068 €1.018 €
Investitionskosten521 €507 €
Eigenbeteiligung gesamt3.364 €3.108 €

Die Pflegekasse zahlt nur einen Teil der pflegebedingten Kosten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen die Bewohner immer selbst.

Was die Pflegekasse zahlt

Leistungsbetrag der Pflegekasse für vollstationäre Pflege pro Monat (§ 43 SGB XI)
PflegegradLeistungsbetrag
1131 € Zuschuss
2805 €
31.319 €
41.855 €
52.096 €

Der Leistungsbetrag steigt mit dem Pflegegrad, die Heimkosten aber auch. Deshalb ist der verbleibende pflegebedingte Eigenanteil in einem Heim für alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch. Wie der Pflegegrad festgestellt wird, steht im Ratgeber Pflegegrad beantragen.

Der Zuschlag steigt mit der Aufenthaltsdauer

Zusätzlich zahlt die Pflegekasse einen Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil. Er wird automatisch mit der Heimrechnung verrechnet.

Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI und rechnerische Eigenbeteiligung bei Durchschnittswerten 2026
AufenthaltZuschlagpflegebedingter EigenanteilEigenbeteiligung gesamt
bis 12 Monate15 %1.775 €3.364 €
13 bis 24 Monate30 %rund 1.462 €rund 3.051 €
25 bis 36 Monate50 %rund 1.044 €rund 2.633 €
ab 37 Monaten75 %rund 522 €rund 2.111 €

Die Werte ab dem zweiten Jahr sind eigene Berechnungen auf Basis der vdek-Durchschnittswerte, bei gleichbleibenden Kosten. Im einzelnen Heim können sie deutlich abweichen.

Wenn Rente und Vermögen nicht reichen

  • Hilfe zur Pflege: Das Sozialamt übernimmt die ungedeckten Heimkosten, wenn Einkommen und verwertbares Vermögen nicht reichen. Ein Schonvermögen bleibt geschützt.
  • Ehepartner: Ihr Einkommen und Vermögen wird bei der Hilfe zur Pflege berücksichtigt.
  • Kinder: Sie werden vom Sozialamt erst herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € liegt – siehe Elternunterhalt.
  • Wohngeld: Heimbewohner können unter Umständen Wohngeld für die Unterkunftskosten bekommen.
  • Steuern: Pflegebedingte Heimkosten können als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein; Angehörige, die zu Hause pflegen, nutzen den Pflege-Pauschbetrag.

Tipps vor dem Heimeinzug

  1. Preise mehrerer Heime vergleichen – Pflegekassen bieten Übersichten der Einrichtungen mit ihren Kosten an.
  2. Den Heimvertrag prüfen: Welche Leistungen sind enthalten, was kostet extra?
  3. Pflegeberatung der Pflegekasse nutzen und früh klären, ob Hilfe zur Pflege nötig wird.

Häufige Fragen

Was kostet ein Pflegeheim im Monat?

Der Eigenanteil lag am 1. Juli 2026 im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit bei durchschnittlich 3.364 € im Monat, mit großen Unterschieden zwischen den Ländern und Heimen.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei Pflegegrad 3?

Innerhalb eines Heims genauso hoch wie bei Pflegegrad 2, 4 oder 5, weil der pflegebedingte Eigenanteil einrichtungseinheitlich ist. Höhere Pflegegrade bekommen dafür einen höheren Leistungsbetrag der Pflegekasse.

Sinkt der Eigenanteil nach drei Jahren?

Ja. Ab dem vierten Jahr übernimmt die Pflegekasse 75 % des pflegebedingten Eigenanteils. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben unverändert.

Müssen Kinder das Pflegeheim bezahlen?

Nur, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € liegt und das Sozialamt Hilfe zur Pflege leistet.