Mütterrente III: Ab 2027 drei Jahre Erziehungszeit für alle Kinder – Auszahlung ab 2028
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Mit der Mütterrente III werden Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder ab dem 1. Januar 2027 mit bis zu 36 Monaten angerechnet – so wie für später geborene Kinder. Bisher waren es 30 Monate (§ 249 Abs. 1 SGB VI). Die zusätzlichen sechs Monate entsprechen einem halben Entgeltpunkt je Kind, beim aktuellen Rentenwert von 42,52 € also 21,26 € brutto im Monat. Beschlossen wurde das im Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (BGBl. 2025 I Nr. 362). Wegen der technischen Umstellung sollen laufende Renten erst ab 2028 erhöht werden; den Anspruch für 2027 gibt es dann als Nachzahlung.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 2027: 3 statt 2,5 Jahre Erziehungszeit für Kinder, die vor 1992 geboren wurden.
- Pro Kind ein halber Entgeltpunkt mehr – derzeit 21,26 € brutto im Monat.
- Bestandsrenten werden ab 2028 erhöht, mit Nachzahlung für 2027; ein Antrag ist in der Regel nicht nötig.
- Voraussetzung: Die Erziehungszeiten sind im Rentenkonto gespeichert.
Was sich ändert
| Kind geboren | bis 2026 | ab 2027 |
|---|---|---|
| vor 1992 | 30 Monate (2,5 Entgeltpunkte) | 36 Monate (3 Entgeltpunkte) |
| ab 1992 | 36 Monate (3 Entgeltpunkte) | unverändert |
Kindererziehungszeiten werden so bewertet, als hätte der erziehende Elternteil in dieser Zeit Durchschnittsverdienst erzielt – pro Jahr ein Entgeltpunkt. Die Mütterrente III schließt die letzte Lücke zwischen älteren und jüngeren Kindern. Sie gilt für Mütter und Väter, je nachdem, wem die Erziehungszeit zugeordnet ist.
Wie viel mehr Rente?
| Kinder vor 1992 | Zuschlag pro Monat (brutto) | pro Jahr |
|---|---|---|
| 1 Kind | 21,26 € | 255,12 € |
| 2 Kinder | 42,52 € | 510,24 € |
| 3 Kinder | 63,78 € | 765,36 € |
Grundlage ist der aktuelle Rentenwert von 42,52 € (seit 1. Juli 2026). Steigt er bei der Rentenanpassung 2027, steigt auch der Zuschlag. Von den Bruttobeträgen gehen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab, und die Rente ist einkommensteuerpflichtig – siehe Rente versteuern.
Wann das Geld kommt
- Schon in Rente vor 2028: Die Rente soll ab 2028 erhöht werden; für die Monate ab Januar 2027 gibt es eine Nachzahlung. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung ist dafür kein Antrag nötig.
- Rentenbeginn im Laufe von 2027: Nachzahlung ab Rentenbeginn.
- Rentenbeginn ab 2028: Die drei Jahre fließen direkt in die Rentenberechnung ein.
Wann du selbst aktiv werden solltest
- Versicherungsverlauf prüfen: Fehlen Kindererziehungszeiten im Rentenkonto, gibt es auch keinen Zuschlag. Den Verlauf bekommst du kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung; fehlende Zeiten beantragst du mit dem Formular V0800.
- Zuordnung an den Vater: Hat der Vater überwiegend erzogen oder wurde die Zeit ihm zugeordnet, gilt der Zuschlag für ihn.
- Erstmals Rentenanspruch: Wer bisher keine Rente bekommt, weil die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren fehlt, kann sie durch die zusätzlichen Monate erreichen – dann ist ein Rentenantrag nötig.
Auswirkungen auf andere Leistungen
Die höhere Rente zählt als Einkommen. Sie kann deshalb Grundsicherung im Alter, Wohngeld oder einen Grundrentenzuschlag mindern – wie der Zuschlag berechnet wird, erklärt der Ratgeber Grundrente. Auch bei einer Hinterbliebenenrente wird eigenes Einkommen über dem Freibetrag angerechnet; Details im Ratgeber Witwenrente.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Mütterrente III?
Rechtlich ab dem 1. Januar 2027. Laufende Renten werden ab 2028 erhöht, mit Nachzahlung für 2027.
Muss ich die Mütterrente III beantragen?
Wer bereits Rente bezieht und dessen Erziehungszeiten gespeichert sind, muss nach Angaben der Rentenversicherung keinen Antrag stellen.
Wie viel bringt die Mütterrente III pro Kind?
Einen halben Entgeltpunkt, derzeit 21,26 € brutto im Monat.
Gilt die Mütterrente auch für Väter?
Ja, wenn die Kindererziehungszeit dem Vater zugeordnet ist.
