Renteninformation verstehen: Was die Zahlen bedeuten und was davon netto übrig bleibt
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Die Renteninformation ist ein jährliches Schreiben der Deutschen Rentenversicherung an alle Versicherten ab 27 Jahren (§ 109 SGB VI). Sie zeigt, wie hoch deine Rente bei voller Erwerbsminderung heute wäre, welche Regelaltersrente du nach den bisherigen Beiträgen erreicht hast und welche Rente zu erwarten ist, wenn du weiter so einzahlst wie bisher. Alle Beträge sind brutto: Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern gehen noch ab. Ab 55 bekommst du alle drei Jahre statt der Renteninformation eine ausführlichere Rentenauskunft.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 27 jährlich, schriftlich oder elektronisch; ab 55 alle drei Jahre eine Rentenauskunft.
- Die Beträge sind Bruttowerte in heutigem Geld, ohne künftige Rentenanpassungen.
- Von 1.600 € Bruttorente bleiben 2026 nach Kranken- und Pflegeversicherung rund 1.400 €, vor Steuern.
- Fehler im beigefügten Versicherungsverlauf? Kontenklärung beantragen.
Was in der Renteninformation steht
Das Gesetz schreibt den Inhalt vor (§ 109 Abs. 3 SGB VI). Auf der ersten Seite findest du die wichtigsten Zahlen:
| Angabe | Was sie bedeutet |
|---|---|
| Rente wegen voller Erwerbsminderung | So viel bekämst du, wenn du heute voll erwerbsgemindert würdest. |
| Bisher erreichte Rentenanwartschaft | Regelaltersrente, wenn ab jetzt keine Beiträge mehr hinzukämen. |
| Prognose der Regelaltersrente | Erwartete Rente, wenn du bis zur Regelaltersgrenze weiter Beiträge wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre zahlst. |
| Rentenanpassungen | Beispielrechnungen, wie die Prognose bei künftigen Rentenerhöhungen ausfallen könnte. |
| Beitragsübersicht | Welche Beiträge du, dein Arbeitgeber oder öffentliche Kassen bisher gezahlt haben. |
Grundlage sind das geltende Recht und die Zeiten, die in deinem Versicherungskonto gespeichert sind. Darauf weist die Renteninformation ausdrücklich hin: Sind Zeiten falsch oder fehlen sie, stimmen auch die Beträge nicht.
Warum die Prognose täuschen kann
- Brutto, nicht netto: Von der Rente gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, oft auch Einkommensteuer.
- Heutige Kaufkraft: Die Beträge sind in heutigen Werten angegeben. Steigen Renten und Preise, verändert sich beides – die Beispielrechnungen zu Rentenanpassungen zeigen nur Szenarien.
- Weiter einzahlen vorausgesetzt: Die Prognose unterstellt, dass du bis zur Regelaltersgrenze so weiterverdienst wie im Schnitt der letzten fünf Jahre. Teilzeit, Arbeitslosigkeit oder Selbstständigkeit ohne Rentenversicherung senken die spätere Rente.
- Vorzeitiger Rentenbeginn: Gehst du früher in Rente, gibt es Abschläge von 0,3 % pro Monat.
Rechenbeispiel: Was netto übrig bleibt
Laut Renteninformation erwartet Sabine eine Regelaltersrente von 1.600 € im Monat. Als Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner zahlt sie 2026 die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 % und des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 %, also 8,75 %, sowie den vollen Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 % (Eltern) bzw. 4,2 % (kinderlos).
| Posten | mit Kind | kinderlos |
|---|---|---|
| Bruttorente laut Renteninformation | 1.600,00 € | 1.600,00 € |
| Krankenversicherung (8,75 %) | −140,00 € | −140,00 € |
| Pflegeversicherung (3,6 % bzw. 4,2 %) | −57,60 € | −67,20 € |
| Rente vor Steuern | 1.402,40 € | 1.392,80 € |
Ob zusätzlich Einkommensteuer anfällt, hängt vom Rentenbeginn und deinen übrigen Einkünften ab. Die Beiträge hängen außerdem vom Zusatzbeitrag deiner Kasse ab. Mehr dazu im Ratgeber Krankenversicherung der Rentner.
Rentenauskunft ab 55
Ab 55 ersetzt alle drei Jahre eine Rentenauskunft die Renteninformation (§ 109 Abs. 1 und 4 SGB VI). Sie enthält zusätzlich deinen vollständigen Versicherungsverlauf, die Berechnung deiner Entgeltpunkte, die Höhe einer Witwen- oder Witwerrente und Hinweise zu vorzeitigem Rentenbeginn, Teilrente und Hinausschieben der Rente. Auf Antrag nennt sie auch, wie viel du einzahlen müsstest, um Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn auszugleichen. Bei berechtigtem Interesse bekommst du eine Rentenauskunft auch früher. Mit der letzten Renteninformation vor dem 50. Geburtstag weist dich die Rentenversicherung auf diese Möglichkeit hin.
Was du mit der Renteninformation tun solltest
- Versicherungsverlauf prüfen: Fehlen Schul-, Studien-, Ausbildungs- oder Kindererziehungszeiten? Dann eine Kontenklärung beantragen.
- Entgeltpunkte verstehen: Die Rentenhöhe ergibt sich aus deinen Rentenpunkten mal dem aktuellen Rentenwert von 42,52 € (seit Juli 2026).
- Versorgungslücke abschätzen: Vergleiche die Nettorente mit deinen erwarteten Ausgaben im Alter und plane zusätzliche Vorsorge.
- Gesamtüberblick: In der Digitalen Rentenübersicht des Bundes kannst du gesetzliche, betriebliche und private Anwartschaften zusammen sehen, soweit die Anbieter angeschlossen sind.
Häufige Fragen
Ab wann bekomme ich eine Renteninformation?
Ab dem 27. Geburtstag jährlich. Ab 55 kommt alle drei Jahre stattdessen eine Rentenauskunft.
Ist die Rente in der Renteninformation brutto oder netto?
Brutto. Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern werden noch abgezogen.
Wann endet die Renteninformation?
Sobald du eine Rente aus eigener Versicherung bekommst, spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze.
Ich habe keine Renteninformation bekommen – was tun?
Wende dich an die Rentenversicherung, etwa über das kostenlose Servicetelefon 0800 1000 4800. Oft fehlen Adressdaten, oder dein Konto ist noch nicht vollständig.
Quellen
- § 109 SGB VI: Renteninformation und Rentenauskunft
- § 249a SGB V: Tragung der Krankenversicherungsbeiträge aus der Rente
- § 59 SGB XI: Pflegeversicherungsbeitrag aus der Rente trägt der Rentner allein
- vdek: Änderungen 2026 (durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %)
- Rentenwertbestimmungsverordnung 2026: 42,52 €
