Betriebliche Altersvorsorge 2026: Entgeltumwandlung, 15 % Zuschuss, Steuer und Abgaben
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Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zahlt der Arbeitgeber Beiträge für eine spätere Betriebsrente ein – oft aus deinem Bruttolohn (Entgeltumwandlung). Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch darauf, bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung umzuwandeln (§ 1a BetrAVG). 2026 sind Beiträge bis 8.112 € im Jahr (676 € im Monat) steuerfrei und bis 4.056 € (338 € im Monat) auch frei von Sozialabgaben. Spart der Arbeitgeber dadurch Sozialbeiträge, muss er 15 % des umgewandelten Betrags zuschießen. Dafür ist die spätere Betriebsrente voll steuerpflichtig und kranken- sowie pflegeversicherungspflichtig.
Das Wichtigste in Kürze
- Steuerfrei bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8.112 €), sozialabgabenfrei bis 4 % (4.056 €).
- Pflichtzuschuss des Arbeitgebers: 15 % des umgewandelten Entgelts, soweit er Sozialbeiträge spart.
- Aus Entgeltumwandlung finanzierte Anwartschaften sind sofort unverfallbar.
- In der Rente: volle Einkommensteuer und Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, mit Freibetrag in der Krankenversicherung.
Die fünf Durchführungswege
| Weg | Wer zahlt die Rente? | Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG |
|---|---|---|
| Direktversicherung | Lebensversicherer | ja |
| Pensionskasse | Pensionskasse | ja |
| Pensionsfonds | Pensionsfonds | ja |
| Unterstützungskasse | Versorgungseinrichtung des Arbeitgebers | eigene Regeln |
| Direktzusage | Arbeitgeber selbst | eigene Regeln |
Welchen Weg dein Arbeitgeber anbietet, entscheidet er. Bietet er weder Pensionsfonds noch Pensionskasse an, kannst du eine Direktversicherung verlangen (§ 1a Abs. 1 BetrAVG).
Grenzen und Zuschuss 2026
Die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung liegt 2026 bei 101.400 € im Jahr (8.450 € im Monat). Daraus ergeben sich:
| Jahr | Monat | |
|---|---|---|
| steuerfrei (8 %) | 8.112 € | 676 € |
| davon sozialabgabenfrei (4 %) | 4.056 € | 338 € |
Arbeitgeberzuschuss: Wandelst du zum Beispiel 200 € im Monat um, muss der Arbeitgeber 30 € zusätzlich einzahlen, soweit er durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig oder per Tarifvertrag mehr.
Weil die umgewandelten Beträge steuer- und abgabenfrei sind, sinkt dein Nettolohn um deutlich weniger als den umgewandelten Betrag. Wie viel genau, hängt von Steuerklasse und Einkommen ab – lass es dir vom Arbeitgeber oder Anbieter vorrechnen.
Jobwechsel und Unverfallbarkeit
- Entgeltumwandlung: Die Anwartschaft gehört dir sofort, auch wenn du den Job wechselst (§ 1b Abs. 5 BetrAVG). Du kannst den Vertrag mit eigenen Beiträgen fortführen.
- Vom Arbeitgeber finanziert: unverfallbar, wenn du beim Ausscheiden mindestens 21 Jahre alt bist und die Zusage mindestens drei Jahre bestanden hat (§ 1b Abs. 1 BetrAVG).
- Mitnahme: Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds kannst du innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden verlangen, dass der Übertragungswert zum neuen Arbeitgeber wechselt – bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (§ 4 Abs. 3 BetrAVG).
In der Rente: Steuern und Krankenkasse
- Einkommensteuer: Betriebsrenten aus steuerfrei eingezahlten Beiträgen sind voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG). Wie Renten besteuert werden, zeigt der Ratgeber Rente versteuern.
- Krankenversicherung: Gesetzlich versicherte Rentner zahlen auf Betriebsrenten Beiträge. In der Krankenversicherung gibt es einen Freibetrag von einem Zwanzigstel der Bezugsgröße, 2026 also 197,75 € im Monat (§ 226 Abs. 2 SGB V). In der Pflegeversicherung gilt nur eine Freigrenze: Liegt die Betriebsrente darüber, ist sie voll beitragspflichtig.
- Gesetzliche Rente: Durch die sozialabgabenfreie Umwandlung zahlst du weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein; deine gesetzliche Rente fällt etwas niedriger aus.
Für wen sich die bAV lohnt
Am meisten bringt sie, wenn der Arbeitgeber mehr als die Pflicht-15 % zuschießt und die Kosten des Vertrags niedrig sind. Lies vor dem Abschluss die Kosten und die garantierte Leistung im Produktinformationsblatt. Selbstständige und Gutverdiener ohne bAV können über die Rürup-Rente steuerlich gefördert vorsorgen; flexibel, aber ohne Steuerförderung ist ein eigener ETF-Sparplan – siehe ETF-Rente.
Häufige Fragen
Wie viel darf ich 2026 steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen?
Bis 8.112 € im Jahr, davon 4.056 € auch frei von Sozialabgaben.
Muss mein Arbeitgeber etwas dazuzahlen?
Ja, 15 % des umgewandelten Betrags, soweit er Sozialversicherungsbeiträge spart.
Was passiert mit der Betriebsrente bei Kündigung?
Aus Entgeltumwandlung finanzierte Ansprüche bleiben dir erhalten. Du kannst sie ruhen lassen, privat fortführen oder unter bestimmten Voraussetzungen zum neuen Arbeitgeber mitnehmen.
Kann ich die betriebliche Altersvorsorge kündigen?
Eine Auszahlung vor Rentenbeginn ist in der Regel ausgeschlossen. Du kannst aber die Umwandlung für die Zukunft beenden; dann wird der Vertrag beitragsfrei gestellt.
Quellen
- § 1a BetrAVG: Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss
- § 1b BetrAVG: Unverfallbarkeit und § 4 BetrAVG: Übertragung
- § 3 Nr. 63 EStG: Steuerfreiheit bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze
- Lohnsteuer kompakt: Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Techniker Krankenkasse: Freibeträge in der betrieblichen Altersversorgung
- § 226 SGB V: Freibetrag für Versorgungsbezüge
