Bereinigtes Nettoeinkommen beim Unterhalt: Was abgezogen werden darf – mit Beispiel
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Das bereinigte Nettoeinkommen ist das Einkommen, nach dem sich der Unterhalt richtet: das Nettoeinkommen aus allen Einkunftsarten, vermindert um bestimmte Abzüge wie notwendige berufsbedingte Aufwendungen, Fahrtkosten zur Arbeit, angemessene Altersvorsorge und berücksichtigungsfähige Schulden. Mit diesem Betrag wird die Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle bestimmt. Was genau abgezogen werden darf, regeln die Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte – sie stimmen weitgehend überein, unterscheiden sich aber in Details, etwa bei der Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ausgangspunkt: alle Einkünfte, abzüglich Steuern und Sozialabgaben – also nicht nur das Gehalt.
- Fahrtkosten: in der Regel Kosten für Bus und Bahn; mit dem Auto nach den NRW-Leitlinien 0,42 € pro gefahrenem Kilometer.
- Zusätzliche Altersvorsorge bis 4 % des Bruttoeinkommens – aber nur, wenn der Mindestunterhalt der Kinder gesichert ist.
- Schulden gegenüber minderjährigen Kindern nur eingeschränkt, wenn der Mindestunterhalt sonst nicht gezahlt werden kann.
Schritt 1: das Nettoeinkommen
Zum Einkommen zählen nicht nur Lohn oder Gehalt, sondern auch Weihnachts- und Urlaubsgeld (auf zwölf Monate verteilt), Einkünfte aus Vermietung, Kapitalerträge und bei Selbstständigen der Gewinn. Davon werden Steuern, Sozialabgaben bzw. angemessene Vorsorgeaufwendungen abgezogen. Wer Steuervorteile nicht nutzt, etwa einen Freibetrag, muss sich unter Umständen ein höheres Einkommen anrechnen lassen.
Schritt 2: die Abzüge
| Abzug | Regel nach den Leitlinien NRW 2026 |
|---|---|
| Berufsbedingte Aufwendungen | grundsätzlich konkret nachzuweisen; Pauschale von 5 % in der Regel nur bei fiktivem Einkommen |
| Fahrtkosten zur Arbeit | in der Regel Kosten öffentlicher Verkehrsmittel; ist das unzumutbar, 0,42 € je gefahrenem Kilometer, ab dem 31. Entfernungskilometer meist 0,28 € |
| Zusätzliche Altersvorsorge | bis 4 % des Bruttoeinkommens, beim Kindesunterhalt nur, wenn der Mindestbedarf gedeckt ist |
| Schulden | nach Abwägung im Einzelfall; gegenüber minderjährigen Kindern voll nur, wenn der Mindestunterhalt gesichert bleibt |
| Kinderbetreuung neben dem Job | notwendige, konkret dargelegte Kosten |
| Unterhalt für vorrangig Berechtigte | mit dem Zahlbetrag |
| Umgangskosten | teilweise, wenn sie deutlich über dem verbleibenden Kindergeldanteil liegen |
In anderen Oberlandesgerichtsbezirken wird für berufsbedingte Aufwendungen teils eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens anerkannt, oft mit Unter- und Obergrenze – so etwa in den Thüringer Leitlinien. Maßgeblich sind die Leitlinien des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk das Kind lebt.
Nicht abziehbar sind zum Beispiel vermögenswirksame Leistungen, die nicht zur angemessenen Altersvorsorge gehören, und neben den Fahrtkosten in der Regel keine weiteren Autokosten wie Kredit, Steuer oder Versicherung.
Beispiel
Ein Vater verdient netto 2.650 € im Monat. Er fährt mit Bus und Bahn zur Arbeit (Monatskarte 70 €) und zahlt einen Kredit aus der Ehezeit mit 150 € im Monat ab, wobei der Mindestunterhalt gesichert bleibt.
| Betrag | |
|---|---|
| Nettoeinkommen | 2.650 € |
| − Fahrtkosten | 70 € |
| − Kreditrate | 150 € |
| Bereinigtes Nettoeinkommen | 2.430 € |
Statt in Gruppe 3 (2.501–2.900 €) fällt er damit in Gruppe 2 (2.101–2.500 €) der Düsseldorfer Tabelle 2026. Für ein achtjähriges Kind beträgt der Bedarf dort 586 € statt 614 €; nach Abzug des halben Kindergelds (129,50 €) zahlt er 456,50 € statt 484,50 € im Monat. Die Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt – bei nur einem Kind kann eine Höherstufung angemessen sein. Alle Beträge findest du im Ratgeber Düsseldorfer Tabelle 2026.
Selbstbehalt und Zusatzbedarf
Was nach dem Unterhalt mindestens übrig bleiben muss, regelt der Selbstbehalt: gegenüber minderjährigen Kindern 1.450 € für Erwerbstätige und 1.200 € für Nichterwerbstätige. Details im Ratgeber Selbstbehalt. Das bereinigte Nettoeinkommen beider Eltern ist außerdem die Grundlage, wenn sie sich Kosten wie Kita-Beiträge oder eine Klassenfahrt teilen – siehe Mehrbedarf und Sonderbedarf.
Häufige Fragen
Was zählt alles zum Einkommen beim Unterhalt?
Alle Einkünfte: Lohn einschließlich Sonderzahlungen, Gewinne, Mieteinnahmen, Kapitalerträge und Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld.
Kann ich Fahrtkosten zur Arbeit abziehen?
Ja, in der Regel die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Ist das unzumutbar, werden Kilometerpauschalen angesetzt, die je nach Leitlinien unterschiedlich hoch sein können.
Werden Schulden beim Kindesunterhalt berücksichtigt?
Nur eingeschränkt. Gegenüber minderjährigen Kindern haben sie keinen Vorrang vor dem Mindestunterhalt; im Einzelfall kann sogar eine Privatinsolvenz zumutbar sein.
Gibt es eine Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen?
Das hängt vom Oberlandesgericht ab. Nach den Leitlinien NRW müssen die Kosten in der Regel konkret nachgewiesen werden; andere Leitlinien sehen eine Pauschale von 5 % vor.
