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Mietrecht

3 Artikel zum Thema „Mietrecht“.

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Heizkostenabrechnung prüfen: 50 bis 70 % nach Verbrauch, Kürzungsrecht 15 % und neue Pflichten ab 2027

Heiz- und Warmwasserkosten muss der Vermieter zu 50 bis 70 % nach dem gemessenen Verbrauch verteilen, den Rest nach Wohnfläche. Rechnet er nicht verbrauchsabhängig ab, darfst du deinen Anteil um 15 % kürzen. Bis Ende 2026 müssen alte Zähler fernablesbar sein, sonst droht eine weitere Kürzung um 3 %. Wie du die Heizkostenabrechnung prüfst, mit Rechenbeispiel.

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Mieterhöhung prüfen: Kappungsgrenze, Vergleichsmiete, Fristen – wann du zustimmen musst und wann nicht

Der Vermieter darf die Miete nicht beliebig erhöhen. Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete braucht er deine Zustimmung, und die Miete darf in drei Jahren höchstens um 20 % steigen, in vielen Städten nur um 15 %. Nach einer Modernisierung sind 8 % der Kosten pro Jahr umlegbar. Wie du ein Mieterhöhungsverlangen prüfst, welche Fristen gelten und was die geplante Mietrechtsreform ändert.

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