Strom- oder Gassperre droht: Ab welchem Rückstand gesperrt werden darf und wie du sie abwendest
Gesperrt werden darf Strom oder Gas erst, wenn du mit mindestens zwei Monatsabschlägen und mindestens 100 € im Rückstand bist – und erst vier Wochen nach einer Androhung, angekündigt acht Werktage vorher. Grundversorger müssen dir eine zinsfreie Ratenzahlung anbieten. Welche Rechte du hast und was du sofort tun solltest.
