SCHUFA & Bonität
Erbe ausschlagen: Frist 6 Wochen, Ablauf, Kosten – und was mit den Schulden passiert
Wer ein überschuldetes Erbe nicht ausschlägt, haftet für die Schulden des Verstorbenen. Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen beim Nachlassgericht oder über einen Notar erklärt werden. Wann die Frist beginnt, warum danach oft die eigenen Kinder ausschlagen müssen, was mit den Beerdigungskosten ist und welche Alternativen es gibt.
