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Steuern

Hundesteuer: Wie viel du zahlst, wer befreit ist und wie du deinen Hund anmeldest

Fakten und Zahlen geprüft am

Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer: Die Länder haben die Gesetzgebungsbefugnis (Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz), Höhe und Regeln legt meist jede Gemeinde in ihrer Hundesteuersatzung fest. Deshalb zahlst du je nach Wohnort sehr unterschiedlich viel. In Berlin beträgt die Hundesteuer laut Senatsverwaltung für Finanzen 120 € im Jahr für den ersten und 180 € für jeden weiteren Hund; einen Zuschlag für sogenannte Kampfhunde kennt das Berliner Gesetz nicht. In München zahlst du 100 € im Jahr, für einen Kampfhund 800 €, es sei denn, ein Gutachten belegt, dass dein Hund nicht gefährlich ist. Anmelden musst du den Hund bei deiner Gemeinde beziehungsweise in Berlin beim Finanzamt oder über das Hunderegister – in Berlin innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Zuzug. Befreiungen gibt es vor allem für Assistenz- und Blindenführhunde, teilweise für Hunde aus dem Tierheim und in Berlin auch für Menschen, die Bürgergeld, Grundsicherung oder eine gesetzliche Rente beziehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Höhe und Befreiungen regelt jede Gemeinde selbst – schau in die Satzung deines Wohnorts.
  • Berlin: 120 € für den ersten, 180 € für jeden weiteren Hund; München: 100 €, Kampfhund 800 €.
  • Berlin: Anmeldung innerhalb eines Monats, die Registrierung im Hunderegister zählt als steuerliche Anmeldung.
  • Beim Umzug am alten Ort abmelden und am neuen Ort neu anmelden.

Hundesteuer in Berlin und München

Hundesteuer im Vergleich (Stand: Angaben der Städte, Oktober 2026)
BerlinMünchen
Erster Hund120 € im Jahr100 € im Jahr
Jeder weitere Hund180 € im Jahrlaut Satzung
Kampfhundkein Zuschlag800 € im Jahr, mit Negativzeugnis 100 €
Hund aus dem Tierheimauf Antrag fünf Jahre befreitzwei Jahre befreit, wenn der Hund aus dem Tierheim München stammt
ZuständigWohnsitzfinanzamtStadt München

Beispiel: Familie Yilmaz in Berlin hält zwei Hunde. Für den ersten zahlt sie 120 €, für den zweiten 180 € – zusammen 300 € im Jahr. Die Steuer wird in Berlin vierteljährlich am 5. März, 5. Juni, 5. September und 5. Dezember mit je einem Viertel fällig, also jeweils 75 €. Die Familie kann den Betrag auch für das ganze Jahr im Voraus zahlen.

Wer von der Hundesteuer befreit ist

Die Befreiungen stehen in der jeweiligen Satzung. In Berlin kannst du einen Antrag stellen für

  • Blindenführhunde und Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen,
  • Hunde in der Ausbildung zum Sanitäts-, Rettungs- oder Blindenführhund und geprüfte Rettungshunde für den Zivilschutz,
  • Hunde aus Tierheimen und ähnlichen Tierschutzeinrichtungen – für fünf Jahre,
  • Halter, die Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, eine gesetzliche Rente wegen Alters, Erwerbsminderung oder Todes oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Eine Pension, eine private Rente oder eine Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk reicht in Berlin ausdrücklich nicht. In München können Hunde aus dem Tierheim München (für zwei Jahre), Assistenzhunde sowie Hunde, die zu beruflichen, gewerblichen, öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken gehalten werden, befreit werden.

So meldest du deinen Hund an

  1. Frist beachten: In Berlin innerhalb eines Monats nach dem Kauf oder dem Umzug; bei Welpen unter drei Monaten innerhalb der ersten vier Lebensmonate.
  2. Weg wählen: In Berlin gilt die Registrierung im zentralen Hunderegister zugleich als steuerliche Anmeldung. Alternativ meldest du den Hund über ELSTER oder per Formular beim Finanzamt – dann musst du ihn zusätzlich im Hunderegister registrieren.
  3. Bescheid abwarten: In Berlin kommt er nach etwa vier Wochen. Bei der ersten Anmeldung brauchst du keine Steuernummer – das Finanzamt vergibt eine eigene für die Hundehaltung (mehr zur Steuernummer).

Eine Hundesteuermarke muss dein Hund in Berlin seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr tragen. Unabhängig von der Steuer solltest du an eine Hundehalterhaftpflicht denken – in einigen Bundesländern ist sie Pflicht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Hundesteuer?

Das legt deine Gemeinde fest. In Berlin sind es 120 € für den ersten und 180 € für jeden weiteren Hund im Jahr, in München 100 € und 800 € für Kampfhunde.

Bin ich als Rentner von der Hundesteuer befreit?

In Berlin ja, wenn du eine gesetzliche Rente wegen Alters, Erwerbsminderung oder Todes beziehst und einen Antrag stellst. In anderen Gemeinden gilt die jeweilige Satzung.

Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht anmelde?

Dann verstößt du gegen die Anmeldepflicht deiner Gemeinde und musst die Steuer nachzahlen. Die Folgen regelt das jeweilige Landes- und Ortsrecht.

Was muss ich beim Umzug beachten?

Melde den Hund am alten Wohnort ab und am neuen an. In Berlin beginnt die Steuerpflicht mit dem Tag des Zuzugs und endet mit dem Tag des Wegzugs; in München musst du den Hund innerhalb von zwei Wochen abmelden.