Freibetrag für die Lohnsteuer 2026/2027: Mehr Netto jeden Monat statt Erstattung
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Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.
Mit einem Freibetrag nach § 39a EStG lässt du absehbare Steuervorteile schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigen, statt bis zur Steuererklärung auf die Erstattung zu warten. Das Finanzamt trägt ihn auf Antrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal ein; dein Arbeitgeber zieht ihn dann jeden Monat vom steuerpflichtigen Lohn ab. Für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ist der Antrag nur zulässig, wenn diese zusammen mehr als 600 € betragen. Der Antrag für das Folgejahr ist ab dem 1. November möglich, der Freibetrag gilt bis zu zwei Jahre – und verpflichtet dich in der Regel zur Steuererklärung.
Das Wichtigste in Kürze
- Antrag beim Finanzamt: ab 1. November für das Folgejahr, spätestens bis 30. November des laufenden Jahres.
- 600-€-Grenze: Werbungskosten über 1.230 €, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen müssen zusammen darüber liegen.
- Gilt höchstens zwei Kalenderjahre; Änderungen zu deinen Ungunsten musst du melden.
- Mit Freibetrag ist die Steuererklärung meist Pflicht.
Was als Freibetrag eingetragen werden kann
- Werbungskosten, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen – etwa hohe Fahrtkosten, doppelte Haushaltsführung oder Fortbildungen.
- Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Kinderbetreuungskosten, Schulgeld, Unterhalt an den geschiedenen Ehepartner und Spenden, soweit sie 36 € übersteigen.
- Außergewöhnliche Belastungen, zum Beispiel Unterhalt an bedürftige Angehörige oder hohe Krankheitskosten.
- Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen und Hinterbliebene.
- Verluste aus anderen Einkunftsarten, etwa aus Vermietung, sowie das Vierfache der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen.
Die 600-€-Grenze gilt nur für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen oder Verluste aus Vermietung kannst du auch darunter eintragen lassen (§ 39a Abs. 2 Satz 4 EStG).
Rechenbeispiel: Pendler mit 40 Kilometern
Daniel fährt an 220 Tagen 40 km zur Arbeit. Seine Entfernungspauschale beträgt 40 × 220 × 0,38 € = 3.344 €. Abzüglich des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 €, der beim Lohnsteuerabzug ohnehin berücksichtigt ist, bleiben 2.114 €.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Werbungskosten (Fahrten) | 3.344,00 € |
| abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag | −1.230,00 € |
| Jahresfreibetrag | 2.114,00 € |
| Monatsfreibetrag | 176,17 € |
Jeden Monat werden 176,17 € weniger versteuert. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % sind das grob 53 € mehr netto im Monat – Geld, das Daniel sonst erst mit dem Steuerbescheid bekommen hätte. Wie die Fahrtkosten berechnet werden, steht im Ratgeber Pendlerpauschale.
Fristen und Gültigkeit
- Antragsbeginn: 1. November des Vorjahres. Einen im Januar gestellten Antrag kann das Finanzamt rückwirkend ab 1. Januar berücksichtigen.
- Antragsende: 30. November des Jahres, für das der Freibetrag gelten soll.
- Verteilung: Der Jahresbetrag wird auf die Monate nach der Antragstellung verteilt. Ein Antrag im Oktober wirkt also mit hohen Monatsbeträgen nur noch für November und Dezember.
- Dauer: höchstens zwei Kalenderjahre (§ 39a Abs. 1 Satz 3 EStG). Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen gelten auch länger.
Ändern sich die Verhältnisse zu deinen Gunsten, kannst du den Freibetrag erhöhen lassen. Fallen die Kosten weg – etwa durch einen Jobwechsel näher am Wohnort –, musst du das dem Finanzamt umgehend mitteilen.
So stellst du den Antrag
Den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellst du beim Wohnsitzfinanzamt, auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift oder elektronisch über ELSTER. Hattest du im Vorjahr schon einen Freibetrag, reicht ein vereinfachter Antrag, wenn du höchstens den bisherigen Betrag beantragst und versicherst, dass sich nichts Wesentliches geändert hat. Das Finanzamt übermittelt den Freibetrag elektronisch; dein Arbeitgeber muss nichts beantragen.
Die Pflicht zur Steuererklärung
Ist ein Freibetrag für Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Verluste eingetragen, musst du eine Steuererklärung abgeben, wenn dein Arbeitslohn im Jahr über einer Grenze liegt (§ 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG). Sie setzt sich aus Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag zusammen: 2026 sind das 13.614 € für Alleinstehende und 25.998 € für Ehepaare. Waren die tatsächlichen Kosten niedriger als beantragt, führt die Steuererklärung zu einer Nachzahlung.
Ehepaare können statt eines Freibetrags auch die Steuerklassenkombination anpassen; welche Wirkung das hat, erklärt der Ratgeber Steuerklassen.
Häufige Fragen
Wann lohnt sich ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte?
Wenn du sicher mit deutlich höheren Werbungskosten, Sonderausgaben oder Belastungen rechnest, etwa wegen eines langen Arbeitswegs oder Unterhaltszahlungen, und das Geld lieber monatlich als einmal im Jahr hättest.
Bis wann kann ich den Freibetrag beantragen?
Für 2027 ab dem 1. November 2026 bis spätestens 30. November 2027. Je früher, desto mehr Monate profitierst du.
Wie lange gilt ein Freibetrag?
Höchstens zwei Kalenderjahre ab Beginn des Jahres, für das er erstmals gilt.
Muss ich mit Freibetrag eine Steuererklärung machen?
In der Regel ja: wenn dein Arbeitslohn 2026 über 13.614 € (Ehepaare 25.998 €) liegt. Keine Pflicht löst zum Beispiel ein Freibetrag aus, der nur aus Pauschbeträgen für Menschen mit Behinderungen oder Hinterbliebene besteht.
