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Steuern

Fahrtenbuch führen: Diese Angaben verlangt das Finanzamt – mit Muster, Regeln für Apps und typischen Fehlern

Fakten und Zahlen geprüft am

Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.

Ein Fahrtenbuch ist die Alternative zur 1-Prozent-Regelung beim Dienst- oder Firmenwagen: Statt pauschal 1 % des Listenpreises im Monat versteuerst du nur den Anteil der Gesamtkosten, der auf Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfällt (§ 8 Abs. 2 Satz 4 EStG). Voraussetzung ist ein „ordnungsgemäßes“ Fahrtenbuch. Was das heißt, hat der Bundesfinanzhof festgelegt: Für jede berufliche Fahrt müssen Datum, Reiseziel, aufgesuchter Kunde oder Geschäftspartner bzw. der Gegenstand der dienstlichen Verrichtung und der Gesamtkilometerstand am Ende der Fahrt eingetragen werden (BFH, Urteil vom 16.03.2006, VI R 87/04). Das Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden; die Angaben müssen sich aus dem Fahrtenbuch selbst ergeben. Ist es nicht ordnungsgemäß, wendet das Finanzamt die 1-Prozent-Regelung an.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jede berufliche Fahrt einzeln: Datum, Ziel, Kunde bzw. Zweck, Kilometerstand am Ende.
  • Privatfahrten: Kilometer reichen; Arbeitsweg: kurzer Vermerk.
  • Zeitnah und in geschlossener Form – nachträgliche Änderungen müssen ausgeschlossen oder dokumentiert sein.
  • Kleinere Mängel führen nicht automatisch zur Verwerfung, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind.

Diese Angaben gehören ins Fahrtenbuch

Pflichtangaben nach Art der Fahrt (R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 LStR und BFH-Rechtsprechung)
FahrtErforderliche Angaben
Berufliche bzw. betriebliche FahrtDatum, Kilometerstand zu Beginn und am Ende, Reiseziel (bei Umwegen auch die Route), Reisezweck, aufgesuchter Kunde oder Geschäftspartner
Privatfahrtdie gefahrenen Kilometer
Fahrt Wohnung – erste Tätigkeitsstätteeinmal die Strecke mit Entfernung, danach ein kurzer Vermerk (z. B. „Weg zur Arbeit 20 km“)

Besteht eine Dienstreise aus mehreren Abschnitten, etwa mehreren Kundenbesuchen hintereinander, dürfen diese zu einer Eintragung zusammengefasst werden – wenn die Kunden in der Reihenfolge der Besuche genannt werden. Wechselst du dagegen von einer dienstlichen zu einer privaten Fahrt, muss der Kilometerstand bei diesem Übergang eingetragen werden (BFH VI R 87/04). Abkürzungen für häufige Ziele und Kunden sind erlaubt, wenn sie verständlich sind oder auf einem beigefügten Blatt erklärt werden.

Muster: So kann ein Eintrag aussehen

Beispiel für Fahrtenbuch-Einträge an einem Tag
Datumkm Startkm EndeArtZiel / RouteZweck / Geschäftspartner
12.10.202645.21045.230ArbeitswegWohnung – BüroArbeitsweg
12.10.202645.23045.318dienstlichBüro – Kassel – Göttingen – BüroMontage Fa. Müller GmbH, Kassel; Wartung Fa. Kern KG, Göttingen
12.10.202645.31845.338ArbeitswegBüro – WohnungArbeitsweg
12.10.202645.33845.352privat––

Die Firmennamen sind Beispiele. Wichtig ist, dass die Kilometerstände lückenlos aneinander anschließen.

Papier, Excel oder App?

  • Papierfahrtenbuch: Die klassische Form; wichtig ist, dass die Einträge fortlaufend, zeitnah und ohne spätere Überarbeitung erfolgen – nur so bleibt die geschlossene Form gewahrt.
  • Tabellenkalkulation: Eine mit einem Computerprogramm erzeugte Datei genügt laut BFH nur, wenn nachträgliche Veränderungen technisch ausgeschlossen sind oder in der Datei dokumentiert und offengelegt werden (Urteil vom 16.11.2005, VI R 64/04). Eine einfache Excel-Liste erfüllt das in der Regel nicht.
  • Elektronisches Fahrtenbuch oder App: Möglich, wenn Änderungen nach der Eingabe ausgeschlossen oder protokolliert werden und die Pflichtangaben zeitnah erfasst werden.

Typische Fehler

  • Einträge erst Wochen später oder am Jahresende nachgetragen.
  • Nur Ortsnamen ohne Kunden oder Zweck – das reicht laut BFH allenfalls, wenn sich der Kunde zweifelsfrei aus dem Ort ergibt.
  • Keine Trennung zwischen dienstlicher und anschließender privater Fahrt am selben Tag.
  • Kilometerstände, die nicht zu Werkstatt- oder Tankbelegen passen.
  • Verweise auf Terminkalender oder Reisekostenabrechnungen statt Angaben im Fahrtenbuch selbst.

Einzelne kleinere Mängel machen ein Fahrtenbuch nicht automatisch unbrauchbar, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind (BFH, Urteil vom 10.04.2008, VI R 38/06). Sammeln sich Unregelmäßigkeiten, kann das Finanzamt es aber verwerfen.

Wann sich das Fahrtenbuch lohnt

Beim Fahrtenbuch zählen alle Kosten des Wagens: Abschreibung oder Leasingrate, Versicherung, Kfz-Steuer, Kraftstoff bzw. Strom und Wartung. Je weniger privat gefahren wird und je höher der Listenpreis ist, desto eher lohnt sich das Fahrtenbuch. Eine Beispielrechnung mit beiden Methoden findest du im Ratgeber 1-Prozent-Regelung. Den Arbeitsweg kannst du auch mit Dienstwagen über die Pendlerpauschale als Werbungskosten absetzen. Das Fahrtenbuch hilft zudem, Dienstreisen nachzuweisen, etwa für den Verpflegungsmehraufwand. Ein nur zeitweise geführtes, „repräsentatives“ Fahrtenbuch lässt die Finanzverwaltung nicht zu – es muss das ganze Jahr lückenlos geführt werden.

Häufige Fragen

Was muss in ein Fahrtenbuch?

Für jede berufliche Fahrt Datum, Kilometerstand am Anfang und Ende, Reiseziel, Zweck und besuchter Kunde oder Geschäftspartner. Für Privatfahrten genügen die Kilometer, für den Arbeitsweg ein kurzer Vermerk.

Darf ich das Fahrtenbuch in Excel führen?

Nur, wenn nachträgliche Änderungen technisch ausgeschlossen oder dokumentiert sind. Eine normale Tabelle, die man jederzeit ändern kann, reicht nach dem BFH nicht.

Was passiert, wenn das Finanzamt das Fahrtenbuch nicht anerkennt?

Dann wird der private Nutzungsvorteil nach der 1-Prozent-Regelung versteuert, inklusive 0,03 % je Entfernungskilometer für den Arbeitsweg.

Muss ich jede Kleinigkeit eintragen?

Ja, jede Fahrt. Einzelne kleine Fehler sind laut BFH aber nicht automatisch schädlich, solange das Fahrtenbuch insgesamt plausibel bleibt.