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Reiserücktrittsversicherung: Wann sie zahlt, was sie kostet und wann sie sich lohnt

Fakten und Zahlen geprüft am

Eine Reiserücktrittsversicherung (genauer: Reiserücktrittskostenversicherung) zahlt die Stornokosten, wenn du eine gebuchte Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten kannst – zum Beispiel wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung, einer schweren Unfallverletzung oder eines Todesfalls in der Familie. Oft wird sie mit einer Reiseabbruchversicherung kombiniert, die Mehrkosten und nicht genutzte Leistungen bei vorzeitiger Rückreise ersetzt. Hintergrund: Bei einer Pauschalreise kannst du vor Reisebeginn jederzeit zurücktreten, der Veranstalter darf aber eine angemessene Entschädigung verlangen, meist als Pauschale nach dem Zeitpunkt der Stornierung (§ 651h BGB). Laut Verbraucherzentrale kann ein Reiserücktrittsschutz bei teuren Reisen sinnvoll sein. Viele Tarife sehen eine Selbstbeteiligung vor, die bis zu 20 % der Stornokosten betragen kann – besser sind Tarife ohne Selbstbehalt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zahlt Stornokosten nur bei versicherten Gründen, etwa unerwarteter schwerer Erkrankung oder Unfall.
  • Selbstbeteiligung von bis zu 20 % möglich – Tarife ohne Selbstbehalt wählen.
  • Auch Risikopersonen wie nahe Angehörige sollten mitversichert sein.
  • Bei mehreren Reisen im Jahr lohnt sich laut Verbraucherzentrale ein Jahresvertrag.

Welche Gründe versichert sein können

Die Verbraucherzentrale nennt als mögliche versicherte Rücktritts- oder Abbruchgründe – je nach Bedingungen:

  • Tod in der Familie, schwere Unfallverletzung oder unerwartete schwere Erkrankung,
  • unvorhersehbare Komplikationen in der Schwangerschaft oder eine Impfunverträglichkeit,
  • Bruch von Prothesen oder Lockerung implantierter Gelenke, Organspende oder -empfang,
  • erhebliche Schäden am Eigentum, etwa durch Feuer oder Straftaten Dritter,
  • unerwartete betriebsbedingte Kündigung oder Aufnahme eines Jobs nach Arbeitslosigkeit,
  • Wiederholungsprüfungen von Schülern und Studierenden, die in die Reisezeit fallen.

Gründe, die nicht in den Bedingungen stehen – etwa wenn du schlicht keine Lust mehr hast –, sind nicht versichert. Der Versicherer zahlt bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Wichtig sind auch die Risikopersonen: Erkrankt nicht du, sondern dein Partner, ein Angehöriger oder eine Person, die nicht mitreisende Kinder betreut, zahlt der Versicherer nur, wenn diese Person nach den Bedingungen mitversichert ist.

Rechenbeispiel

Beispiel: Nina hat eine Pauschalreise für 3.000 € gebucht. Drei Wochen vor Abreise erkrankt sie schwer. Angenommen, die Reisebedingungen sehen für diesen Zeitpunkt eine Stornopauschale von 50 % vor, dann verlangt der Veranstalter 1.500 €. Mit einem Tarif ohne Selbstbeteiligung erstattet die Versicherung 1.500 €. Bei 20 % Selbstbeteiligung bleiben 300 € bei Nina, der Versicherer zahlt 1.200 €. Wichtig: Nina muss dem Versicherer den Rücktritt unverzüglich mitteilen und gleichzeitig die Reise stornieren. Als Nachweis verlangt der Versicherer etwa ein ärztliches Attest.

Deine Rechte auch ohne Versicherung

Rücktritt und Übertragung bei Pauschalreisen nach BGB
SituationRechtsfolge
Rücktritt vor Reisebeginnjederzeit möglich; Veranstalter darf angemessene Entschädigung oder Pauschale verlangen und muss sie auf Verlangen begründen (§ 651h Abs. 1 und 2 BGB)
Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände am Zielort, die die Reise erheblich beeinträchtigenkeine Entschädigung (§ 651h Abs. 3 BGB)
Ersatzperson stellenmöglich; rechtzeitig jedenfalls, wenn die Erklärung spätestens sieben Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger zugeht; angemessene Mehrkosten trägst du (§ 651e BGB)

Bei einzeln gebuchten Leistungen wie Flug oder Ferienwohnung gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen; § 651h BGB betrifft Pauschalreisen.

Worauf du beim Abschluss achten solltest

  • Versicherungssumme: mindestens so hoch wie der Reisepreis; bei Jahresverträgen ist jede Reise bis zum versicherten Reisepreis abgesichert.
  • Keine oder geringe Selbstbeteiligung.
  • Risikopersonen: Wie weit der Kreis der Angehörigen reicht, regelt jeder Versicherer anders.
  • Abschluss nicht nur auf dem Buchungsportal: Die Verbraucherzentrale warnt, dass Portale oft Pakete mit unnötigen Versicherungen vermitteln, die sich automatisch verlängern und teurer werden können.
  • Rundum-sorglos-Pakete: laut Verbraucherzentrale meist überflüssig; spezielle Reiseunfallversicherungen hält sie nicht für sinnvoll – wer Invalidität absichern will, braucht Schutz in allen Lebenslagen, etwa eine Unfallversicherung oder besser eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Unverzichtbar auf Reisen ins Ausland ist dagegen eine Auslandskrankenversicherung, weil die gesetzliche Kasse etwa keinen Rücktransport zahlt.

Häufige Fragen

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Wenn du die Reise aus einem in den Bedingungen genannten Grund nicht antreten kannst, etwa wegen unerwarteter schwerer Krankheit, schwerer Unfallverletzung oder eines Todesfalls in der Familie.

Lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?

Laut Verbraucherzentrale vor allem bei teuren Reisen, bei denen hohe Stornokosten drohen. Bei mehreren Reisen im Jahr kann ein Jahresvertrag günstiger sein.

Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung?

Der Beitrag hängt vom Reisepreis, vom Leistungsumfang und in den meisten Tarifen vom Alter ab.

Was muss ich im Krankheitsfall tun?

Die Reise sofort stornieren, den Versicherer unverzüglich informieren und Nachweise wie ein ärztliches Attest einreichen.