Kryptokurse werden geladen …
Sparen

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Wer sie braucht, was sie zahlt und ob Mieter die Kosten tragen

Fakten und Zahlen geprüft am

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zahlt, wenn Dritte durch dein Haus oder Grundstück zu Schaden kommen und du dafür haftest – etwa weil sich bei Sturm ein Dachziegel löst, ein Passant auf dem nicht geräumten Gehweg ausrutscht oder ein Eiszapfen vom Dach fällt. Als Grundstücksbesitzer haftest du nach § 836 BGB für Schäden durch den Einsturz eines Gebäudes oder die Ablösung von Gebäudeteilen, wenn sie auf fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung beruhen – es sei denn, du kannst nachweisen, dass du die erforderliche Sorgfalt beachtet hast. Ob du eine eigene Police brauchst, hängt von der Nutzung ab: Bei einem Einfamilienhaus, das du selbst bewohnst, kommt laut Verbraucherzentrale deine private Haftpflichtversicherung auf. Bei vermieteten Gebäuden übernimmt die Grundbesitzerhaftpflicht den Schaden. Als Vermieter darfst du die Kosten dieser Haftpflichtversicherung über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen (§ 2 Nr. 13 Betriebskostenverordnung), wenn das im Mietvertrag vereinbart ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schützt vor Schadensersatzforderungen, die von Haus und Grundstück ausgehen.
  • Selbst bewohntes Einfamilienhaus: meist über die Privathaftpflicht abgedeckt – Bedingungen prüfen.
  • Vermietetes Haus oder Mehrfamilienhaus: eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nötig.
  • Der Beitrag ist als Betriebskosten auf Mieter umlagefähig.

Wann welche Versicherung zahlt

Haftung rund ums Haus (Verbraucherzentrale, BGB)
SituationWer zahlt?
Selbst bewohntes Einfamilienhaus, Besucher stürzt auf vereister Treppedeine private Haftpflichtversicherung
Vermietetes Haus, Dachziegel beschädigt ein parkendes AutoHaus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Mieter hat laut Vertrag den Winterdienst und räumt nichtauch die Privathaftpflicht des Mieters
Schneelast lässt das eigene Garagendach einstürzenkeine Haftpflicht – für das eigene Gebäude gilt die Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz

Die Haftpflicht zahlt nur für Schäden bei anderen. Schäden am eigenen Gebäude deckt die Wohngebäudeversicherung – laut Verbraucherzentrale bei Schneedruck aber nur mit zusätzlichem Elementarschutz.

Verkehrssicherungspflicht: Winterdienst und Co.

Hauseigentümer müssen Gehwege und Zufahrten bei Schnee räumen und bei Glätte streuen. Laut Verbraucherzentrale können sie den Winterdienst über den Mietvertrag oder die Hausordnung auf Mieter übertragen, sind aber nicht völlig aus der Pflicht entlassen. Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, haftet nach § 823 BGB auf Schadensersatz – ohne Haftpflichtversicherung aus eigener Tasche. Auch herabstürzende Schneebretter oder Eiszapfen können zu Forderungen führen.

Beispiel: Frank vermietet ein Zweifamilienhaus. Im Januar stürzt eine Passantin auf dem vereisten Gehweg vor dem Haus und bricht sich das Handgelenk; sie verlangt Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Weil Frank eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht hat, prüft der Versicherer die Forderung, zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. Den Jahresbeitrag rechnet Frank in der Betriebskostenabrechnung anteilig auf seine Mieter um, wie im Mietvertrag vereinbart.

Worauf du beim Abschluss achten solltest

  • Was ist versichert? Gebäude, Grundstück, gegebenenfalls Öltank oder Aufzug – die Betriebskostenverordnung nennt ausdrücklich die Haftpflicht für Gebäude, Öltank und Aufzug.
  • Deckungssumme: Personenschäden können sehr teuer werden; wähle eine hohe Summe.
  • Privathaftpflicht prüfen: Bewohnst du dein Haus selbst, schau nach, ob deine Police Haus und Grundstück ausdrücklich einschließt und ob eine vermietete Einliegerwohnung mitversichert ist. Mehr zur Privathaftpflicht im Ratgeber Haftpflichtversicherung.
  • Umlage richtig abrechnen: Wie Vermieter die Kosten verteilen, steht im Ratgeber Nebenkostenabrechnung.

Häufige Fragen

Brauche ich als Eigentümer eines Einfamilienhauses eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Wenn du das Haus selbst bewohnst, kommt laut Verbraucherzentrale in der Regel deine private Haftpflichtversicherung auf. Prüfe trotzdem die Bedingungen deiner Police.

Ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht umlagefähig?

Ja. Die Kosten der Haftpflichtversicherung für Gebäude, Öltank und Aufzug gehören zu den Betriebskosten (§ 2 Nr. 13 BetrKV) und dürfen umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Wer haftet, wenn der Mieter nicht Schnee räumt?

Ist der Winterdienst wirksam auf den Mieter übertragen, haftet er für Versäumnisse; seine Privathaftpflicht kann einspringen. Der Eigentümer ist laut Verbraucherzentrale aber nicht völlig von seiner Pflicht entbunden.

Zahlt die Grundbesitzerhaftpflicht Schäden am eigenen Haus?

Nein. Sie zahlt nur Schäden bei Dritten. Für das eigene Gebäude ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.