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Handyversicherung: Warum sie meist teuer ist, wann sie zahlt und welche Rechte du ohnehin hast

Fakten und Zahlen geprüft am

Eine Handyversicherung (Geräteversicherung) zahlt bei Schäden wie Displaybruch oder – je nach Tarif – bei Diebstahl. Laut Verbraucherzentrale ist sie in den meisten Fällen eine Ausgabe, die du dir sparen kannst: Sie kostet pro Jahr zwischen 10 und 30 % des Kaufpreises, bei einem Smartphone für 1.000 € also 100 bis 300 € jährlich. Viele Policen sehen eine Selbstbeteiligung vor, zahlen statt der Reparatur nur ein Ersatzgerät mit ähnlichem Leistungsumfang oder erstatten Diebstähle wegen einer Nachtklausel nur zwischen 6 und 22 Uhr. Für Bedienfehler, Virenbefall, kaputte Kleinteile oder ein kurz unbeaufsichtigtes Handy gibt es oft gar nichts. Viele Schäden sind außerdem anders abgesichert: Ist das Gerät bei Kauf mangelhaft, hast du zwei Jahre Gewährleistung gegen den Händler, und im ersten Jahr wird vermutet, dass ein Mangel schon beim Kauf bestand (§§ 438, 477 BGB). Beim Einbruch in deine Wohnung zahlt die Hausratversicherung. Wenn du dich trotzdem versichern willst, kannst du das laut Verbraucherzentrale meist noch bis 30 Tage nach dem Kauf tun – ohne Druck im Laden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kosten: 10 bis 30 % des Gerätepreises pro Jahr.
  • Typische Haken: Selbstbeteiligung, Ersatzgerät statt Reparatur, Nachtklausel, viele Ausschlüsse.
  • Gewährleistung (2 Jahre) und Hausrat (Einbruch) decken einen Teil der Risiken schon ab.
  • Abschluss meist bis 30 Tage nach dem Kauf möglich, danach 14 Tage Widerrufsrecht.

Was dich die Versicherung kostet

Jahresbeitrag bei 10 bis 30 % des Kaufpreises (Spanne laut Verbraucherzentrale, eigene Berechnung)
Kaufpreispro Jahrin zwei Jahren
400 €40 bis 120 €80 bis 240 €
800 €80 bis 240 €160 bis 480 €
1.000 €100 bis 300 €200 bis 600 €

Beispiel: Ben kauft ein Smartphone für 1.000 € und soll im Laden eine Geräteversicherung für 15 % im Jahr abschließen, also 150 €. Nach 18 Monaten zerbricht das Display, die Reparatur kostet 300 €. Mit 100 € Selbstbeteiligung zahlt die Versicherung 200 € – Ben hat bis dahin aber schon 225 € Beitrag gezahlt. Hätte er die 150 € im Jahr zurückgelegt, hätte er die Reparatur selbst bezahlen können.

Diese Klauseln solltest du kennen

  • Selbstbeteiligung: Du zahlst einen Teil, zum Beispiel 100 €, selbst; erst darüber springt die Versicherung ein.
  • Ersatzgerät statt Geld: Es muss nicht dasselbe Modell sein, nur eins mit ähnlichem Leistungsumfang.
  • Nachtklausel: Diebstahl wird oft nur zwischen 6 und 22 Uhr erstattet.
  • Unbeaufsichtigt: Liegt das Handy kurz unbeaufsichtigt, gibt es keine Entschädigung.
  • Ausschlüsse: Bedienfehler, Viren und kaputte Kleinteile musst du meist selbst bezahlen.

Was du ohnehin abgesichert hast

  • Gewährleistung: Mängelansprüche gegen den Verkäufer verjähren in der Regel nach zwei Jahren (§ 438 BGB). Zeigt sich ein Mangel im ersten Jahr, wird vermutet, dass er schon beim Kauf bestand (§ 477 BGB) – der Händler muss das Gegenteil beweisen.
  • Hausratversicherung: Sie zahlt den Neuwert, wenn das Handy bei einem Einbruch in deine Wohnung gestohlen oder dir bei einem Raub mit Gewalt weggenommen wird – nicht aber bei einfachem Diebstahl, etwa durch Taschendiebe. Mehr im Ratgeber Hausratversicherung.
  • Fremdschaden: Beschädigst du das Handy eines anderen, kann deine Privathaftpflicht einspringen.

Wenn du dich trotzdem versichern willst

Lass dich im Geschäft nicht drängen: Meist kannst du die Versicherung noch bis zu 30 Tage nach dem Kauf abschließen und die Bedingungen vorher in Ruhe lesen. Nach dem Abschluss kannst du den Vertrag 14 Tage lang ohne Begründung in Textform widerrufen; die Frist beginnt erst, wenn du Versicherungsschein, Bedingungen und Belehrung erhalten hast (§ 8 VVG). Wie du später kündigst, steht im Ratgeber Versicherung kündigen.

Häufige Fragen

Lohnt sich eine Handyversicherung?

Laut Verbraucherzentrale in der Regel nur, wenn der Verlust des Geräts für dich eine echte finanzielle Katastrophe wäre. Ein gesprungenes Display lässt sich oft günstiger reparieren, als die Versicherung im Jahr kostet.

Zahlt die Hausratversicherung, wenn mein Handy gestohlen wird?

Bei einem Einbruchdiebstahl aus deiner Wohnung oder einem Raub ja. Einfacher Diebstahl, zum Beispiel aus der Jackentasche, ist meist nicht versichert.

Kann ich eine Handyversicherung auch nach dem Kauf abschließen?

Ja, in den meisten Fällen bis zu 30 Tage nach dem Kauf.

Kann ich eine Handyversicherung widerrufen?

Ja, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Vertragsunterlagen ohne Begründung in Textform.