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Elementarschadenversicherung: Schutz vor Starkregen und Hochwasser – was sie zahlt und ob die Pflicht kommt

Fakten und Zahlen geprüft am

Eine Elementarschadenversicherung zahlt bei Schäden durch Naturgefahren, die die Grunddeckung der Wohngebäude- oder Hausratversicherung nicht abdeckt: Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser, Rückstau aus der Kanalisation, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Sie wird in der Regel nicht einzeln, sondern als Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen. Sturm, Hagel und Blitz sind dagegen schon in der Grunddeckung enthalten. Laut Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) sind derzeit bundesweit rund 59 % der Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert. Eine Pflichtversicherung gibt es nicht. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat im September 2026 Eckpunkte angekündigt, wonach jede neu angebotene Wohngebäudeversicherung künftig auch Elementargefahren abdecken soll; einen Referentenentwurf stellte sie für das erste Quartal 2027 in Aussicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Versichert: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch.
  • Nicht versichert: Grundwasser, das nicht an die Oberfläche tritt, und Rückstau ohne funktionierende Rückstausicherung.
  • Der Preis hängt stark vom Standort (ZÜRS-Zone) und von früheren Schäden ab.
  • Pflicht: noch nicht beschlossen; geplant ist eine Angebotspflicht für Neuverträge.

Welche Versicherung bei welchem Schaden zahlt

Naturgefahren und zuständige Versicherung (nach Verbraucherzentrale)
SchadenAm GebäudeAn Möbeln und Hausrat
Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, BlitzWohngebäudeversicherungHausratversicherung
Überschwemmung durch Starkregen oder HochwasserElementarbaustein zur WohngebäudeversicherungElementarbaustein zur Hausratversicherung
Rückstau aus der KanalisationElementarbausteinElementarbaustein
Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, LawinenElementarbausteinElementarbaustein

Eine Überschwemmung liegt vor, wenn ein Gewässer über die Ufer tritt oder das Grundstück durch Regen überflutet wird. Tritt dabei Grundwasser an die Oberfläche und dringt ins Haus, ist das versichert – steigt das Grundwasser dagegen nur und drückt von unten durch die Kellerwand, nicht. Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch sind nur versichert, wenn sie naturbedingt sind, nicht etwa durch Bergbau oder Bauarbeiten. Einzelne Gefahren lassen sich meist nicht separat ab- oder zuwählen.

Wovon Annahme und Preis abhängen

Ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherer dich annimmt, entscheidet er selbst. Viele nutzen das Zonierungssystem ZÜRS des GDV:

ZÜRS-Gefährdungsklassen für Hochwasser (nach Verbraucherzentrale)
KlasseGefährdungStatistische Häufigkeit
1sehr geringnach gegenwärtiger Lage nicht von Hochwasser größerer Gewässer betroffen
2geringseltener als einmal in 100 Jahren
3mitteleinmal in 10 bis 100 Jahren
4hochmindestens einmal in 10 Jahren

Laut GDV liegen 1,5 % der Gebäude in den beiden Zonen mit hohem Risiko. Dort sind Beiträge oft sehr hoch oder Selbstbehalte groß. Auch außerhalb von Risikogebieten kann ein Versicherer ablehnen, wenn bei Starkregen schon mehrfach Wasser in den Keller gelaufen ist. Für das Starkregenrisiko haben viele Versicherer eigene Gefährdungsklassen eingeführt.

Deine Pflichten

  • Rückstausicherung: In überflutungsgefährdeten Räumen müssen Rückschlagklappen eingebaut sein und funktionieren. Fehlt eine funktionierende Rückstausicherung, kann der Schutz bei Rückstau entfallen.
  • Abflüsse frei halten: Bei der Kombination mit der Wohngebäudeversicherung musst du die Abflussleitungen auf dem Grundstück frei halten.
  • Hausrat im Keller: In der Hausratversicherung kann verlangt werden, Sachen im Keller erhöht zu lagern.
  • Fenster und Türen schließen: Regnet es nur durch offene Fenster herein, zahlt keine Versicherung.

Wer eine Pflicht verletzt, bekommt unter Umständen nichts oder nur einen Teil erstattet. Wie die Grunddeckung aufgebaut ist und wie du die Versicherungssumme richtig wählst, erklärt der Ratgeber Wohngebäudeversicherung. Mieter, deren Einrichtung im Erdgeschoss oder Souterrain steht, sollten den Baustein auch in ihrer Hausratversicherung prüfen.

Beispiel: Nach einem Starkregen steht das Wasser bei Familie Arslan 30 Zentimeter hoch im Keller. Die Heizungsanlage und der Estrich werden beschädigt, außerdem Waschmaschine, Trockner und eingelagerte Möbel. Die Schäden am Haus zahlt der Elementarbaustein der Wohngebäudeversicherung, die Geräte und Möbel der Elementarbaustein der Hausratversicherung. Ohne diese Bausteine hätte die Familie trotz bestehender Verträge alles selbst zahlen müssen.

Kommt die Pflicht zur Elementarschadenversicherung?

Bisher nicht. Der Bundesrat forderte schon 2023 eine bundesweite Pflichtversicherung (Bundesrats-Drucksache 102/23). Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht vor, dass Wohngebäudeversicherungen im Neugeschäft nur noch mit Elementarschutz angeboten werden, mit der Prüfung eines Opt-outs. Ende September 2026 kündigte die Bundesjustizministerin laut GDV ein fertiges Eckpunktepapier an, das sich in der Ressortabstimmung befindet:

  • Neuverträge in der Wohngebäudeversicherung sollen Elementargefahren in einem bestimmten Umfang abdecken, orientiert am heutigen Marktstandard.
  • Bestandskunden sollen ihre Verträge zu passenden Bedingungen erweitern können.
  • Eine vollständige Versicherungspflicht wie bei der Kfz-Haftpflicht soll es nicht geben.

Ein Gesetzentwurf soll im ersten Quartal 2027 folgen. Bis dahin gilt: Elementarschutz musst du selbst vereinbaren.

Häufige Fragen

Was kostet eine Elementarschadenversicherung?

Das hängt vor allem vom Standort und vom Gebäude ab, die Beitragsunterschiede zwischen den Versicherern sind laut Verbraucherzentrale enorm. Hol dir mehrere Angebote ein.

Darf der Vermieter die Elementarschadenversicherung umlegen?

Ja. Die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- und sonstige Elementarschäden gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten (§ 2 Nr. 13 BetrKV) – sie erscheint also in deiner Nebenkostenabrechnung.

Ist Grundwasser im Keller versichert?

Nur, wenn das Grundwasser an die Oberfläche tritt und dann ins Haus gelangt. Drückt es von unten durch die Kellerwand, ist das kein versicherter Schaden.

Kann ich Elementarschutz nachträglich einschließen?

Ja, meist durch Erweiterung des bestehenden Vertrags. Die Verbraucherzentrale stellt dafür Musterbriefe an den aktuellen und an neue Versicherer bereit.