E-Scooter-Versicherung: Pflicht, Kennzeichen-Farbe 2026 und was bei Diebstahl und Unfall gilt
Fakten und Zahlen geprüft am
Artikel anhören
Nutzt die Sprachausgabe deines Geräts.
Ein E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeug) darf auf öffentlichen Straßen nur fahren, wenn für ihn eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht und er eine gültige Versicherungsplakette trägt (§ 2 Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, § 56 Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Die Plakette gilt für ein Verkehrsjahr vom 1. März bis zum Ende des Februars im Folgejahr (§ 52 FZV) und wechselt jedes Jahr die Farbe: Für das Verkehrsjahr 2026 ist sie schwarz, ab dem 1. März 2027 blau, danach grün (§ 53 FZV). Die Pflichtversicherung zahlt Schäden, die du anderen zufügst – nicht deinen eigenen Scooter. Gegen Diebstahl schützt nur eine zusätzliche Kaskoversicherung, die laut GDV einige Kfz-Versicherer anbieten. Deine private Haftpflichtversicherung hilft beim E-Scooter nicht, denn er gilt als Kraftfahrzeug. Fahren darfst du ab 14 Jahren (§ 3 eKFV); eine Helmpflicht gibt es nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Eigene Kfz-Haftpflicht mit Versicherungsplakette ist Pflicht.
- Plakette gilt vom 1. März bis Ende Februar und muss jedes Jahr neu her.
- Farbe: 2026 schwarz, ab 1. März 2027 blau, ab 1. März 2028 grün.
- Diebstahl und Schäden am eigenen Scooter nur mit Kasko, eigene Verletzungen über eine Unfallversicherung.
Die Plakette: Farbe und Verkehrsjahr
Die Versicherungsplakette ist ein Aufkleber mit Hologramm, der hinten am Scooter fest angebracht werden muss, möglichst unter der Rückleuchte (§ 56 Abs. 2 und 3 FZV). Die Bescheinigung dazu bewahrst du auf und zeigst sie bei einer Kontrolle vor. Die Farbe wiederholt sich im Dreijahresrhythmus, damit die Polizei auf einen Blick sieht, ob die Versicherung aktuell ist.
| Verkehrsjahr | Gültig | Schriftfarbe |
|---|---|---|
| 2025 | 1.3.2025 bis 28.2.2026 | grün |
| 2026 | 1.3.2026 bis 28.2.2027 | schwarz |
| 2027 | 1.3.2027 bis 29.2.2028 | blau |
| 2028 | 1.3.2028 bis 28.2.2029 | grün |
Ohne gültige Versicherung ist das Fahren verboten (§ 6 Pflichtversicherungsgesetz); laut GDV macht man sich damit strafbar. Verletzt du jemanden, musst du den Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen.
Was die Versicherung zahlt – und was nicht
- Kfz-Haftpflicht (Pflicht): zahlt die Schäden deines Unfallgegners, etwa Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder ein beschädigtes Auto.
- Kasko (freiwillig): zahlt je nach Tarif bei Diebstahl oder Schäden am eigenen Scooter. Laut GDV wurden 2023 rund 6.850 kaskoversicherte E-Scooter gestohlen, 277 von 10.000 – bei Pkw sind es 4 von 10.000.
- Eigene Verletzungen: deckt die Kfz-Haftpflicht nicht ab; dafür gibt es die private Unfallversicherung.
Die private Haftpflicht, die du im Ratgeber Haftpflichtversicherung findest, greift beim E-Scooter nicht: Anders als ein Pedelec, bei dem du selbst treten musst, fährt der Scooter ohne eigene Kraft und gilt deshalb als Kraftfahrzeug. Für Pedelecs genügt die normale Absicherung – Details im Ratgeber Fahrradversicherung.
Beispiel: Leonie kauft im Oktober 2026 einen E-Scooter und schließt eine Haftpflichtversicherung ab. Sie bekommt eine schwarze Plakette, die bis zum 28. Februar 2027 gilt. Im Februar 2027 verlängert sie die Versicherung und klebt ab dem 1. März 2027 die neue blaue Plakette auf. Weil ihr Scooter 800 € gekostet hat und nachts vor dem Haus steht, schließt sie zusätzlich eine Teilkasko mit Diebstahlschutz ab.
Häufige Fragen
Welche Farbe hat das E-Scooter-Kennzeichen 2026?
Schwarz. Die Plakette für das Verkehrsjahr 2026 gilt vom 1. März 2026 bis zum 28. Februar 2027. Ab dem 1. März 2027 ist sie blau.
Reicht meine private Haftpflichtversicherung für den E-Scooter?
Nein. Ein E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug und braucht eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Er lässt sich laut GDV auch nicht in eine bestehende Autoversicherung integrieren.
Ab wie viel Jahren darf man E-Scooter fahren?
Ab 14 Jahren. Minderjährige können eine Versicherung nur mit Einwilligung der Eltern abschließen.
Ist der E-Scooter bei Diebstahl versichert?
Nur mit einer zusätzlichen Kaskoversicherung. Die reine Haftpflicht zahlt beim Diebstahl nichts.
